13-09-2015, 04:14 PM
Assalamu alaikum wa rahmatu Allahi wa barakatu
Ich weiß nicht welche Fatwa du genau brauchst, schätze mal die 2. da die 1. von Hilfeleistung zum Verkauf von Alkohol und anderen haramen Sachen handelt und das inshaAllah klar ist.
Der Fragesteller fragt ob es ihm erlaubt ist einen Kaafir als Chef zu haben, da dieser nicht betet, Musik hört usw. und ob sein Verdienst somit haram ist.
Die Anwort lautete:
"AlhamduliLlah.
Dein Verdienst hat nichts mit der Situation deines Chefs zu tun oder damit, dass er nicht betet, Musik hört und harame Sachen anschaut. Du solltest damit fortfahren ihm Ratschläge zu geben, ohne ihm zu nahe zu kommen, weil es die Befürchtung gibt dass er dich beeinflusst. Auch solltest du die Regeln der Schari3a im Bezug auf deinen Chef anwenden - wie nicht den Gruß des Salam bei ihm einzuführen und ihn nicht in deinem Herzen zu mögen- wenn er weiterhin das Gebet vernachlässigt. Wir haben bereits viel über das Urteil des Unterlassen des Gebets und den Fakt das dies Unglauben und Abfall vom Glauben ist, diskutiert.
Schaykh Muhhamad Salih ibn 3uthaymeen (rahimahu Allah) sagte:
"Wir raten diesem Bruder, der mit Kufaar arbeitet sich einen Job zu suchen wo es keine Feinde Allahs und seines Gesandten gibt, die andere Religionen als den Islam zu folgen suchen.Wenn das möglich ist, dann soll es so sein.Wenn es nicht möglich ist, dann lastet keine Sünde auf ihm, denn er macht seine Arbeit und sie tun ihre, aber das gilt unter der Bedingung, dass es keine Gefühle der Liebe oder Freundschaft ihnen gegenüber in seinem Herzen gibt und das er sich im Bezug darauf sie zu grüßen und ihren Gruß zu erwidern und so weiter an die Lehren der Schari3a hält. Auch sollte er nicht ihre Beerdigungen und Feste besuchen und ihnen anlässlich ihre Feste nicht gratulieren."
( Majmu3 Allfataawa Schaykh ibn 3uthaymeen, 3/39,40 ).
Wa Allahu a3lem ."
InshaAllah hast du bemerkt, dass es in der 1. Fatwa nicht um einen Kafir-Asli geht (wegen dem Aufruf zum Gebet usw.), aber die Nasiha von ibn 3uthaymeen ist gänzlich passend zu deiner Frage.
"Jazakillahu khairan.
Zu den Punkten 4 und 5 habe ich einiges gefunden:
http://islamfatwa.de/soziale-angelegenhe...en-erlaubt
http://www.islamfatwa.de/soziale-angeleg...der-machen"
Wa anta fa Jazak Allahu khayr,
Da es Meinungsunterschiede bei dem Thema Fotografie und dessen Urteil gibt, kann ich da nicht weiterhelfen..
Möge Allah dir helfen.
wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu
Ich weiß nicht welche Fatwa du genau brauchst, schätze mal die 2. da die 1. von Hilfeleistung zum Verkauf von Alkohol und anderen haramen Sachen handelt und das inshaAllah klar ist.
Der Fragesteller fragt ob es ihm erlaubt ist einen Kaafir als Chef zu haben, da dieser nicht betet, Musik hört usw. und ob sein Verdienst somit haram ist.
Die Anwort lautete:
"AlhamduliLlah.
Dein Verdienst hat nichts mit der Situation deines Chefs zu tun oder damit, dass er nicht betet, Musik hört und harame Sachen anschaut. Du solltest damit fortfahren ihm Ratschläge zu geben, ohne ihm zu nahe zu kommen, weil es die Befürchtung gibt dass er dich beeinflusst. Auch solltest du die Regeln der Schari3a im Bezug auf deinen Chef anwenden - wie nicht den Gruß des Salam bei ihm einzuführen und ihn nicht in deinem Herzen zu mögen- wenn er weiterhin das Gebet vernachlässigt. Wir haben bereits viel über das Urteil des Unterlassen des Gebets und den Fakt das dies Unglauben und Abfall vom Glauben ist, diskutiert.
Schaykh Muhhamad Salih ibn 3uthaymeen (rahimahu Allah) sagte:
"Wir raten diesem Bruder, der mit Kufaar arbeitet sich einen Job zu suchen wo es keine Feinde Allahs und seines Gesandten gibt, die andere Religionen als den Islam zu folgen suchen.Wenn das möglich ist, dann soll es so sein.Wenn es nicht möglich ist, dann lastet keine Sünde auf ihm, denn er macht seine Arbeit und sie tun ihre, aber das gilt unter der Bedingung, dass es keine Gefühle der Liebe oder Freundschaft ihnen gegenüber in seinem Herzen gibt und das er sich im Bezug darauf sie zu grüßen und ihren Gruß zu erwidern und so weiter an die Lehren der Schari3a hält. Auch sollte er nicht ihre Beerdigungen und Feste besuchen und ihnen anlässlich ihre Feste nicht gratulieren."
( Majmu3 Allfataawa Schaykh ibn 3uthaymeen, 3/39,40 ).
Wa Allahu a3lem ."
InshaAllah hast du bemerkt, dass es in der 1. Fatwa nicht um einen Kafir-Asli geht (wegen dem Aufruf zum Gebet usw.), aber die Nasiha von ibn 3uthaymeen ist gänzlich passend zu deiner Frage.
"Jazakillahu khairan.
Zu den Punkten 4 und 5 habe ich einiges gefunden:
http://islamfatwa.de/soziale-angelegenhe...en-erlaubt
http://www.islamfatwa.de/soziale-angeleg...der-machen"
Wa anta fa Jazak Allahu khayr,
Da es Meinungsunterschiede bei dem Thema Fotografie und dessen Urteil gibt, kann ich da nicht weiterhelfen..
Möge Allah dir helfen.
wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu