13-09-2015, 08:43 PM
Anas berichtete:
"Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, erlaubte Az-Zubair und 'Abdu-r-Rahman das Tragen von Seide wegen dem Juckreiz, unter dem die beiden litten."*
[*diese Bestimmung gehoert zu einem sehr interessanten Bereich der Notstandsgesetze in der Šari'a. Siehe ferner Hadith Nr. 5835 und 5837]
Auszüge aus dem "Sahih Al-Buharyy" - 5839
"Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, erlaubte Az-Zubair und 'Abdu-r-Rahman das Tragen von Seide wegen dem Juckreiz, unter dem die beiden litten."*
[*diese Bestimmung gehoert zu einem sehr interessanten Bereich der Notstandsgesetze in der Šari'a. Siehe ferner Hadith Nr. 5835 und 5837]
Auszüge aus dem "Sahih Al-Buharyy" - 5839