29-09-2015, 12:02 PM
Möge Allah dein Vater und allen anderen Muslimen die Gestorben sind vergeben und ins Paradies eintreten lassen.
Ungefähre Übersetzung aus dem unteren Fatawas und anderen:
http://islamqa.info/ar/174737
https://www.youtube.com/watch?v=KCXCW0flIG4
Natürlich gibt es hier Meinungsunterschied unter den Gelehrten, denn allgemein ist ja Verboten, damit der Weg zum Shirk und Übertreibung gesperrt wird.
Ausnahme gibt es nur darin wenn es zum Notfall und Notwendigkeit besteht, wie z.b. als der Prophet auf das Grab von ´Uthman ibn Madh´un ein Stein lag , um zu wissen wo er begraben ist und damit die anderen Familienmitglieder auch später neben ihm begraben werden.
Die Bedingungen sind dafür natürlich :
- es darf nichts von Koran wie z.b. Al-Fatiha oder Ayatul-Kursiyy geschrieben werden.
- oder der Tote in irgend einer übertriebenen Art und Weise verherrlicht oder gelobt werden.
sondern lediglich der Name, Inscha-Allah ist es kein Problem.
Wie Scheich al-´Uthaimien rahimahullah sagte :"... wenn es beabsichtigt ist , nur um zu wissen wer dort begraben ist, dann ist kein Problem, aber wenn es wie in der Jahiliya der Fall war, nämlich das man ihm Lobte , Verherrlichte und Gedichte drauf schrieb, dann ist es Verboten..."
Wallahu A´lam