19-10-2015, 07:02 AM
Assalamu 'alaikum liebe Geschwister im Islam,
ich habe gelesen, dass es Bida'a ist, wenn man nach den Gebeten (insgesamt Pflicht und freiwillig) die Hände zum Du'a hebt. Ist das wirklich so? Wie sollte ich es handhaben, wenn ich meine Wünsche äußern möchte? Einfach leise aussprechen und nicht die Hände heben?
Außerdem habe ich gelesen, dass man Sunan Du'a (von 3x Astaghfir-ullah ... bis la-ilaha illa-Allahu, wahdahu la-scharika-lah..) nach dem Gebet machen kann. Muss man das nach den Fardgebeten machen, danach aber die Freiwillig-Gebeten beten, wenn man möchte, oder muss man Sunna Du'a insgesamt nach den Pflicht und Freiwillig-Gebeten, also zum Abschluss sagen?
baarak allahu feekum.
ich habe gelesen, dass es Bida'a ist, wenn man nach den Gebeten (insgesamt Pflicht und freiwillig) die Hände zum Du'a hebt. Ist das wirklich so? Wie sollte ich es handhaben, wenn ich meine Wünsche äußern möchte? Einfach leise aussprechen und nicht die Hände heben?
Außerdem habe ich gelesen, dass man Sunan Du'a (von 3x Astaghfir-ullah ... bis la-ilaha illa-Allahu, wahdahu la-scharika-lah..) nach dem Gebet machen kann. Muss man das nach den Fardgebeten machen, danach aber die Freiwillig-Gebeten beten, wenn man möchte, oder muss man Sunna Du'a insgesamt nach den Pflicht und Freiwillig-Gebeten, also zum Abschluss sagen?
baarak allahu feekum.