12-11-2015, 09:59 PM
Barakallahu Fiekum, gibt es noch kein Antwort dazu??
wenn nicht, helfen vielleicht diese Fatawa, welche fast die selbe Fragen haben:
Frage: "Wenn ich eine Person, ein Handy schenke welches damit Musik hört, bekomme ich auch die Sünde davon?".
Antwort(Ungefähr): Ursprünglich ist das Schenken zwischen den Menschen Gesetzlich, außer was zu Haram gebraucht wird.
Allgemein ist bekannt, dass das Handy sowohl zum Erlaubten als auch zu Haram gebraucht wird. Wenn du aber von von Hoher Wahrscheinlichkeit ausgehst und weiß dass der Beschenkte es für Musik oder andere Sachen welche Allah Haram gemacht hat, gebrauchen wird, somit hast du auch gesündigt. Denn von den Grundbasis des Schria´ , das Verbot der Beihilfe was Allah Verboten hat, wie Allah der Erhabene sagte :
"Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen."5:02
...Denn das was zu Haram führt, ist Haram.
Aber wenn du nicht weißt , das er für Haram zwecke gebrauchen wird, und er macht es dann doch, somit lastet ist die Sünde nur an ihm."
http://ar.islamway.net/fatwa/37877/حكم-ا...لى-المعصية
Ebenso , ähnliche Fatawa welche das Verbot bestätigen, bei der man höchstwahrscheinlich weiß, dass der Beschenke die Ware auch zu Haram-zwecken gebrauchen wird.
http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...&Id=279313
http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...&Id=132652
Wallahu a´lam