31-12-2015, 06:23 PM
Assalamun alaikum
Eine fremde Frau darf nicht mal mit Bedeckung betrachtet und oder hinterher geguckt werden,
von solchen abscheulichen Bildern mal ganz abgesehen.
Bzgl. Alter,
es wird als Sünde angerechnet sobald die Reife erlangt wurde.
Dafür gibt es einige Zeichen. Sobald eines dieser Merkmale eintrifft,
wurde die Geschlechtsreife erlangt, ergo man ist voll schuldfähig.
Anzeichen dafür sind:
-feuchter Traum
-Behaarung im Intimbereich
-zusätzlich die Menstruation bei den Frauen
Sollte es zu keinem dieser Zeichen kommen, beginnt laut Aussage der Gelehrten,
die Reife spätestens mit dem 15. Lebensjahr.
Wenn einer dieser Punkte eintrifft und der Muslim bei vollem Verstand ist,
kann er dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber ob schuldfähig oder nicht, niemand sollte seiner Seele so etwas zumuten,
da viele Geschwister nicht mehr davon wegkommen, wenn sie einmal damit begannen.
Eine fremde Frau darf nicht mal mit Bedeckung betrachtet und oder hinterher geguckt werden,
von solchen abscheulichen Bildern mal ganz abgesehen.
Bzgl. Alter,
es wird als Sünde angerechnet sobald die Reife erlangt wurde.
Dafür gibt es einige Zeichen. Sobald eines dieser Merkmale eintrifft,
wurde die Geschlechtsreife erlangt, ergo man ist voll schuldfähig.
Anzeichen dafür sind:
-feuchter Traum
-Behaarung im Intimbereich
-zusätzlich die Menstruation bei den Frauen
Sollte es zu keinem dieser Zeichen kommen, beginnt laut Aussage der Gelehrten,
die Reife spätestens mit dem 15. Lebensjahr.
Wenn einer dieser Punkte eintrifft und der Muslim bei vollem Verstand ist,
kann er dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber ob schuldfähig oder nicht, niemand sollte seiner Seele so etwas zumuten,
da viele Geschwister nicht mehr davon wegkommen, wenn sie einmal damit begannen.