09-03-2016, 08:26 PM
Assalamu alaikum,
Entscheidend ist die Absicht der Verwendung: Die Substanz Alkohol ist an sich keine unreine Substanz wie z.B. Urin und Kot. Die Berührung ist somit nicht verboten, erst der (bewusste) Konsum der Substanz als Rauschmittel.
Beweis: Nachdem das Verbot des Konsums von berauschenden Mitteln herabgesandt worden war, wurde der Alkohol auf den Boden geschüttet. Der Boden wurde anschließend nicht extra gereinigt, wie zum Beispiel im Fall der Verunreinigung mit Kot.
Siehe das Urteil von Shaykh ibn Uthaymeen (rahimullah) zur Verwendung von Alkohol in Desinfektionsmitteln:
http://www.fatwaislam.com/fis/index.cfm?scn=fd&ID=73
Entscheidend ist die Absicht der Verwendung: Die Substanz Alkohol ist an sich keine unreine Substanz wie z.B. Urin und Kot. Die Berührung ist somit nicht verboten, erst der (bewusste) Konsum der Substanz als Rauschmittel.
Beweis: Nachdem das Verbot des Konsums von berauschenden Mitteln herabgesandt worden war, wurde der Alkohol auf den Boden geschüttet. Der Boden wurde anschließend nicht extra gereinigt, wie zum Beispiel im Fall der Verunreinigung mit Kot.
Siehe das Urteil von Shaykh ibn Uthaymeen (rahimullah) zur Verwendung von Alkohol in Desinfektionsmitteln:
http://www.fatwaislam.com/fis/index.cfm?scn=fd&ID=73