12-04-2016, 05:49 PM
عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ أَلَا مَنْ ظَلَمَ مُعَاهِدًا أَوْ انْتَقَصَهُ أَوْ كَلَّفَهُ فَوْقَ طَاقَتِهِ أَوْ أَخَذَ مِنْهُ شَيْئًا بِغَيْرِ طِيبِ نَفْسٍ فَأَنَا حَجِيجُهُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ
Der Gesandte Gottes hat gesagt: "Wenn jemand jemanden, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, unterdrückt, eines seiner Rechte beraubt, ihn über seine Kräfte hinaus belastet oder von ihm etwas gegen sein Einverständnis nimmt, so werde ich am Tag der Auferstehung in dieser Sache für denjenigen, mit dem der Vertrag geschlossen wurde, eintreten".(Abu Dawud & Silsilah Sahiha nr. 445).