15-02-2019, 06:06 PM
Selamu Aleykum,
solange die Geschenke es sich nicht Haram sind, wie Alkohol, oder verbotenes Fleisch, kannst du inscha-Allah annehmen. Dies war auch die Vorgehensweise von den Sahabern.
Als man A´isha radiyalllahu ´anha und Aliy ibn abi talib fragte ob man die Geschenke von den Majus(Feueranbeter) in ihrem Festen annehmen darf, erlaubten sie es, nur das verbotene Fleisch darf man nicht annehmen. >>> Fatwa <<<
Jetzt kann man fragen: "es ist aber kein Geburtstagsfeier!"
Antwort:" dies war damals noch schlimmer, es war für Götzen und Shirk!"
Auch die Geschenke von früher kannst du inscha-Allah benutzen. Spricht kein Eindeutiges Beweis dagegen.
Wurde auch selber von meinen Bruder zum Geburstag beschenkt, obwohl ich ihm sagte, dass ich es nicht feiere, jedoch Alhamdulillah, solange es Halal ist habe ich es genommen und benutze es.
Wallahu A´lam
solange die Geschenke es sich nicht Haram sind, wie Alkohol, oder verbotenes Fleisch, kannst du inscha-Allah annehmen. Dies war auch die Vorgehensweise von den Sahabern.
Als man A´isha radiyalllahu ´anha und Aliy ibn abi talib fragte ob man die Geschenke von den Majus(Feueranbeter) in ihrem Festen annehmen darf, erlaubten sie es, nur das verbotene Fleisch darf man nicht annehmen. >>> Fatwa <<<
Jetzt kann man fragen: "es ist aber kein Geburtstagsfeier!"
Antwort:" dies war damals noch schlimmer, es war für Götzen und Shirk!"
Auch die Geschenke von früher kannst du inscha-Allah benutzen. Spricht kein Eindeutiges Beweis dagegen.
Wurde auch selber von meinen Bruder zum Geburstag beschenkt, obwohl ich ihm sagte, dass ich es nicht feiere, jedoch Alhamdulillah, solange es Halal ist habe ich es genommen und benutze es.
Wallahu A´lam