30-03-2019, 07:09 PM
Selamu Aleykum,
Die beiden male in dem die Scheidung ausgesprochen wurde, sind nach der Ansicht der Mehrheit gültig.
Auch wenn die Ansicht von ibn Taymiyya dagegen spricht, was eben erwähnt wurde. Es ist ein langes und heikles Thema welche am besten, mit einem vertrauten Imam besprochen werden muss und man dann sein Urteil akzeptiert.
Dies sind auch Angelegenheiten, welche man mit einem Imam oder Gelehrten besprechen muss, damit Klarheit herrscht.
Wallahu A´lam
Die beiden male in dem die Scheidung ausgesprochen wurde, sind nach der Ansicht der Mehrheit gültig.
Auch wenn die Ansicht von ibn Taymiyya dagegen spricht, was eben erwähnt wurde. Es ist ein langes und heikles Thema welche am besten, mit einem vertrauten Imam besprochen werden muss und man dann sein Urteil akzeptiert.
Dies sind auch Angelegenheiten, welche man mit einem Imam oder Gelehrten besprechen muss, damit Klarheit herrscht.
Wallahu A´lam