02-05-2019, 12:21 PM
Selamu Aleykum,
wie hier erwähnt, ist Kontaktbruch kein Grund ihn von der Erbe auszuschließen. Auch wenn er ein Frevler ist, Alkohol trinken usw. Auch wenn die Eltern sogar es im Testament schreiben, dass er nichts bekommen soll, so ist das verboten. Es steht ihn nun mal zu.
Auch habe ich ein Scheich gefragt, er sagte das gleiche. Da es sein Recht ist.
Wallahu a´lam
wie hier erwähnt, ist Kontaktbruch kein Grund ihn von der Erbe auszuschließen. Auch wenn er ein Frevler ist, Alkohol trinken usw. Auch wenn die Eltern sogar es im Testament schreiben, dass er nichts bekommen soll, so ist das verboten. Es steht ihn nun mal zu.
Auch habe ich ein Scheich gefragt, er sagte das gleiche. Da es sein Recht ist.
Wallahu a´lam