01-12-2019, 11:13 PM
Die Frage ist, hast du fahrlässig gehandelt oder nicht. Wenn du fahrlässig gehandelt hast musst du für den Schaden aufkommen.
Wenn du nicht fahrlässig warst, kommt es darauf an, ob du ein Bürge warst, der in jedem Fall haftet oder ob du jemand warst der das anvertraute verwahren sollte, dieser haftet nur bei Fahrlässigkeit.
Was den Lohn angeht, so ist es im Allgemeinen so, dass der Muslim kein Recht auf Geld hat, wenn er keine Leistung dazu erbracht hat.
Bei deinem Fall muss man genauer hinschauen und die Details überprüfen, um eine gute Antwort zu geben.
Wa Allahu A'lam
Wenn du nicht fahrlässig warst, kommt es darauf an, ob du ein Bürge warst, der in jedem Fall haftet oder ob du jemand warst der das anvertraute verwahren sollte, dieser haftet nur bei Fahrlässigkeit.
Was den Lohn angeht, so ist es im Allgemeinen so, dass der Muslim kein Recht auf Geld hat, wenn er keine Leistung dazu erbracht hat.
Bei deinem Fall muss man genauer hinschauen und die Details überprüfen, um eine gute Antwort zu geben.
Wa Allahu A'lam