Weitere Klarstellung:
Das Verbot bezüglich eine Junub Person, oder einer menstruierenden Person bezieht sich natürlich nur auf die Rezitation des arabischen Qur'ān, und (laut vieler Gelehrten) das Berühren des Mushaf.
Übersetzungen, Erklärungen oder generell Bücher über den Islam sind davon nicht betroffen, wie hier im Thread schon angemerkt wurde.
Und Allah weiß es am besten.