Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Du'a wenn man sein Haus verlässt/betritt
#1
Anas bin Mālik [radiallahu 'anhu] berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte:
Wenn eine Person ihr Haus verlässt, und sagt:

بِسْمِ اللهِ تَوَكَّلْتُ عَلَى اللهِ لاَ حَوْلَ وَلاَ قُوَّةَ إِلاَّ بِاللهِ

[Bismillāhi, tawakkaltu 'alAllāhi, la haula wa la quwata illa billāhi.]
[(Ich gehe raus) Im Namen Allāhs, ich vertraue auf Allāh; es gibt keine Macht (um sich vor etwas zu schützen) und keine Stärke (um etwas zu tun), außer mit Allāh(s Hilfe).],

dann wird zu ihr gesagt werden: "Du wurdest rechtgeleitet, verteidigt und beschützt." Die Shayatīn entfernen sich sogleich von ihr, und ein Shayatīn sagt zu den anderen: "Wie könnt ihr etwas einer Person bezüglich tun, die rechtgeleitet, verteidigt und beschützt wurde?" (1)

In einer anderen Überlieferung kommt vor:
Jābir bin 'Abdullāh [radiallahu 'anhu] berichtet, dass der Gesandte Allāhs  sagte:
Wenn eine Person den Namen Allāhs erwähnt (also بِسْمِ اللهِ [Bismillāh] sagt) wenn sie ihr Haus betritt oder gerade anfängt zu essen, so sagt der Shaytān [zu den anderen Shayatīn]: "Ihr habt keinen Platz die Nacht zu verbringen, noch habt ihr ein Abendmahl." Wenn sie aber ihr Haus betritt, ohne den Namen Allāhs zum Zeitpunkt des Eintritts zu nennen, so sagt der Shaytān: "Ich habt einen Platz um die Nacht zu verbringen". Und wenn er nicht den Namen Allāhs beim Essen erwähnt, so sagt der Shaytān: "Ich habt einen Platz um die Nacht zu verbringen, als auch ein Abendmahl." (2)

(1) Sahīh: Überliefert von an-Nasā'i in Sunan al-Kubra [9909], al-Mustadrak al-Hākim [1/564], Natāij al-Afkār von Ibn Hajr [1/245]. Mit einer Hasan Isnād überliefert in Sunan Abu Dawūd [5095] und Sunan at-Tirmidhi [3426].
(2) Sahīh: Überliefert in Sahih Muslim [2018].
  


Nachrichten in diesem Thema
Du'a wenn man sein Haus verlässt/betritt - von Ahlus-Sunnah Translations - 08-03-2020, 06:14 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
2 Gast/Gäste