saliha66   17-06-2008, 06:46 PM
#9
Karima_82 schrieb:Sicherlich ist eine Erinnerung alhamdulilah immer gut, doch sollte man dies auch ein wenig mit mehr Feingefühl und Hikma machen.

Salam

:jazak: liebe Schwester für die Nasiha.
Ich habe ein Fatwa gepostet, welches von großen Gelehrten erstellt wurde. Wo ist da meine Hikma? Vielleicht sagst du das dem Gelehrten, der es geschrieben hat?

Karima_82 schrieb:Denn wir sollten nicht bewußt zu Diskussionen führen über den Islam. Der Islam sollte nicht als Diskussionsstoff dienen.

Und liebe Schwester vielleicht sollte man nicht umbedingt bewußt dazu fördern, dass sich die Gemüter erhitzen Allahu a3lam, denn dies kann zu Missverständnissen, Streitigkeiten und sogar Spaltung führen.

Liebe Karima, ich habe geschrieben, daß ich es gewußt habe, daß sich die Gemüter erhitzen werden, sprich, ich habe es geahnt. Das soll aber nicht heißen, daß ich es bewußt darauf angelegt habe oder bewußt eine Diskussion über den Islam herbeiführen wollte! SubhaanAllah, wie komme ich dazu?
Meine Absicht dahinter war einzig und allein, aufzuzeigen, daß die Geschlechtermischung im Islam eindeutig haram ist! Das ist nun mal ein Fakt, (ob uns das paßt oder nicht) und dessen sollten wir uns bewußt sein.

Hier dazu gleich noch ein Fatwa um es zu beweisen:

http://www.fataawa.de/Fatawaas/7.Verhalt...n/0119.pdf

Nun ist es so, daß ich verstehen kann, wenn sich einige Gemüter erhitzen, da der Scheich im letzten Absatz davon sprach, daß ein Mädchen nicht nötig habe, mehr als Lesen und Schreiben zu lernen.....

Hier habe ich dann als Antwort hinzugefügt, daß es mit Sicherheit noch andere Fatwas dazu gibt, betreff der Tatsache, daß ein Mädchen sehr wohl auch das Recht hat, mehr zu lernen, usw..... solange sie halale Rahmenbedingungen dazu hat.

Und es gibt Fatwas dazu, daß es in gemischten Schulen oder Universitäten unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt ist zu studieren, wenn eine Notwendigkeit dazu besteht und man sich dabei streng an die Regeln der Geschlechtertrennung hält.

Hier solch eines:

http://www.islam-qa.com/en/ref/45883/sch...nd%20women

Aber auch hier sehen wir, daß das Studieren oder Lernen an gemischten Schulen grundsätzlich ein großes Übel darstellt und grundsätzlich haram ist.
Das war mir wichtig, dies aufzuzeigen, denn vielen Muslimen in diesem Land ist das nicht bewußt.

Wir wissen aber andererseits auch daß es im Islam die Regel des kleineren Übels gibt.
Einmal gibt es den Schulzwang hier und zweitens ist es in diesem Land notwendig, daß auch Mädchen zur Schule gehen, da es hier kein anerkanntes "homeschooling" oder dergleichen Dinge gibt usw. Unter solchen Vorraussetzungen stellt der Schulgang eines Mädchen das kleinere Übel dar und wäre demnach nicht haram. (Leider finde ich gerade kein Fatwa dazu, wenn einer eines findet, kann er es gerne posten)

Tatsache ist aber, daß keiner das Recht hat, ein Fatwa abzulehnen, welches von großen Gelehrten der Ahlus-Sunna wal Jamaat erstellt wurde. Etwas anderes ist es, wenn bestimmte Aussagen durch andere Aussagen in anderen Fatwas ergänzt oder erklärt werden, wie das hier bei uns im Fall des Lernens eines Mädchens der Fall wäre.

Möge uns Allah alle rechtleiten, Amin!

Wasalam

saliha66
  
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