Voraussetzungen für die Pilgerfahrt

Voraussetzungen für die Pilgerfahrt

Dr. Bilal Philips

 

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Pilgerfahrt für einen Menschen verpflichtend wird.

 

Die erste Voraussetzung ist, dass man ein Muslim ist. Nicht-Muslime müssen natürlich erst Muslime werden. Danach werden die täglichen, monatlichen, jährlichen oder zu Lebzeiten einmaligen islamischen Pflichten sukzessive erforderlich. Die Pilgerfahrt ist eine religiöse Pflicht, die vom rechten Glauben begleitet sein muss damit sie von Allah akzeptiert wird.

 

Die zweite und dritte Voraussetzung sind, die der geistigen Unversehrtheit und körperlichen Reife, sprich: Pubertät. Ein Muslim muss im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein und seine Pubertät erreicht haben, damit die Pilgerfahrt für ihn eine Pflicht darstellt. Göttliche Belohnung sowie Bestrafung werden uns dadurch zuteil, dass wir zwischen Gut und Böse unterscheiden und wählen können. Einem Kind oder einem geistig verwirrten Menschen, dem die Fähigkeit, selbstständig zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, fehlt, werden keine religiösen Pflichten auferlegt. Dieses Prinzip der Nicht-Verpflichtung basiert auf dem folgenden Hadith, in dem vom Propheten (Friede sei auf ihm) gesagt wird, er habe gesagt: „Der Stift des Buches der (guten und schlechten) Taten wird bei dreierlei angehoben (d. h. diese Taten werden nicht aufgeschrieben): des Schlafenden, bis er erwacht, des Kindes, bis es ein junger Mann (Erwachsener) wird und des geistig Verwirrten, bis er nicht mehr verwirrt ist.“.

Allerdings werden jene, die solchen Personen dabei helfen, die Pilgerfahrt durchzuführen, für ihre Bemühungen belohnt. Als der Prophet (Friede sei auf ihm), einmal von einer jungen Frau über die Pilgerfahrt bezüglich ihres Kindes befragt wurde, gab er zurück, dass das Kind die Pilgerfahrt machen könne, die Belohnung dafür würde aber sie (also die Mutter) erhalten.

 

Dem geistig Verwirrten, dem geholfen wurde die Pilgerfahrt im Zustand der geistigen Verwirrtheit durchzuführen, ist es dennoch vorgeschrieben, diese erneut durchzuführen, wenn er wieder zu klarem Verstand kommen sollte. Ebenso sind Personen die bereits als Kinder die Pilgerfahrt vollzogen haben dazu verpflichtet, diese zu wiederholen, wenn sie erwachsen sind. Der Prophet (Friede sei auf ihm) sagte: „Jedes Kind, das die Hadsch vollzogen hat und danach die Pubertät erreicht, muss eine weitere Hadsch durchführen.“

 

Die vierte Voraussetzung ist die der Befähigung basierend auf dem folgenden Quranvers:

 „Und Gott hat den Menschen die Pflicht zur Wallfahrt nach dem Haus auferlegt, allen, die dazu eine Möglichkeit finden.“ (Quran, 3;97)

 

Ähnliche Aussagen des Propheten (Friede sei auf ihm) definieren Befähigung so, dass einem ausreichende Mittel für die Verpflegung und Beförderung zur Verfügung stehen müssen. Somit muss ein Muslim wirtschaftlich in der Lage sein, die Reise durchzuführen. Sollte er das Geld leihen müssen, stellt die Pilgerfahrt keine Verpflichtung für ihn dar. Für den Fall, dass jemandes Familie Schulden hat oder in beengten finanziellen Verhältnissen lebt, wird empfohlen, dass dieser zu Hause bleibt bis er finanziell in der Lage ist die Pilgerfahrt durchzuführen. Muslime mit körperlichen Behinderungen sind ebenfalls nicht verpflichtet die Pilgerfahrt durchzuführen, es sei denn ihnen stehen die geeigneten Mittel zur Verfügung Andere dafür zu bezahlen, dass sie sie mitnehmen und gegebenenfalls tragen.

Daher ist die Pilgerfahrt für diejenigen verpflichtend, die finanziell und körperlich in der Lage sind, die strengen Rituale der Pilgerfahrt einzuhalten und durchzuführen.

 

Die fünfte Voraussetzung, die des Mahram, betrifft nur Frauen und könnte Teil der Voraussetzung der Befähigung sein. Seitdem der Prophet (Friede sei auf ihm) den Frauen verboten hat eine Reise anzugehen ohne Begleitung eines männlichen Verwandten, den sie nicht heiraten kann (Mahram), die länger als 24 Stunden dauert, müssen die Frauen keine Pilgerfahrt durchführen. Somit ist es für eine Frau ohne Mahram ratsam, die Hadsch nicht durchzuführen. Hat die Frau allerdings einen Mahram, so ist die Pilgerfahrt für sie verpflichtend.  'Aisha (Möge Allah mit ihr zufrieden sein) hat einmal den Propheten (Friede sei auf ihm) gefragt: „Oh Gesandter Allahs, sind die Frauen zum Dschihad verpflichtet ?“ worauf er entgegnete: „Sie müssen den Dschihad vollziehen, in dem kein Kampf stattfindet – Die Hadsch und die Umrah.“

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