Riten der Hadsch und der Umrah

Riten der Hadsch und der Umrah
Sheikh Nasir-ud-Deen Al-Albani

Ratschläge für jene, die dabei sind die Hadsch zu verrichten.

Hier habe ich einige nützliche Ratschläge und Punkte für die Geschwister erstellt, welche die Absicht hegen, die Pilgerfahrt zu vollziehen.

Erstens: Der Pilger muss seinen Herrn fürchten, indem er Ihm Gehorsamkeit entgegenbringt, und muss dabei sehr vorsichtig sein nicht in Situationen zu geraten, in denen er sich Allahs Befehlen widersetzen könnte.

Für die Hadsch sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zur Hadsch entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während der Hadsch.

[Quran 2:197]


Und der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) sagte: „Wer die Hadsch vollzieht, ohne dabei zu freveln oder zu sündigen, kehrt als Neugeborener (ohne Sünden) zurück.” (Sahih Al-Buchari, Hadith Nr.1723). Hat der Pilger sich an die Vorschriften gehalten, so ist seine Hadsch gültig und von Allah akzeptiert. Dabei sagte doch Allahs Gesandter (sallallahu aleihi we sellem): „Für die von Allah akzeptierte Hadsch gibt es keine geringere Belohnung als das Paradies.“ (Buchari). Letztendlich muss der Pilger sich bewusst sein wie viele Geschwister dermaßen von der Unwissenheit und der Irreführung betroffen sind.


Eine davon: Das Anbeten anderer, außer Allah (Schirk), unabhängig davon, in welcher Form. Und wir haben viele von den Pilgern, in Schirk fallen gesehen, indem sie sich, statt einzig und allein nur von Allah die Befreiung von Drangsal oder den Beistand erbaten, es von den Propheten und von den frommen Menschen getan haben. Und sie schworen in deren Namen mit großer Ehrfurcht - so machten sie durch ihre Taten komplett ihre Pilgerfahrt ungültig.

Allah sagt:

Wenn du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern.

 [Quran 39:65]


Männer, die ihre Bärte rasieren, begehen eine schlechte Tat, welche vier verschiedene Sünden beinhaltet - siehe ‘Das Original’.

 

Das  Tragen von Goldringen bei Männern ist haram (verboten) – sogar solche, die als Eheringe bekannt sind, denn das Tragen dieser Ringe beinhaltet die weitere Sünde, die Christen zu imitieren.

Zweitens: Jeder, der die Pilgerfahrt zu machen beabsichtigt und kein Opfertier (Hady) mitgebracht hat, sollte die Hadsch Tamattu’ beabsichtigen - da der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) es seinen Gefährten schließlich anordnete, und er wurde zornig wenn einige nicht sofort seiner Aufforderung nachgingen, die Absicht der Verrichtung der Pilgerfahrt zur Absicht der Verrichtung der Umrah umzuändern. Er (sallallahu aleihi we sellem) sagte: „Ich habe die Umrah mit in die Hadsch eingeschlossen bis zum Tag des jüngsten Gerichts”, und wenn einige der Gefährten ihn fragten, ob er (sallallahu aleihi we sellem) das nur für dieses Jahr oder für immer gemacht hätte, gliederte er (sallallahu aleihi we sellem) seine Finger an und sagte: „Ich habe die Umrah mit in die Hadsch eingeschlossen bis zum Tag des jüngsten Gerichts, nicht nur für dieses eine Mal, sondern für immer“.  Und deshalb befahl er (sallallahu aleihi we sellem) seiner Tochter Fatimah und auch all seinen Ehefrauen - möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein – den Ihram-Zustand, nach Beendigung der Umrah, zu verlassen. Deswegen pflegte Ibn ‘Abbas zu sagen:  Wer auch immer die Umschreitung des Hauses macht, hat den Ihram-Zustand verlassen – das ist die Sunnah eures Propheten – auch wenn es euch zuwider ist. Also jeder, der kein Opfertier bei sich hat, sollte aussprechen, das er, in den 3 Monaten der Hadsch, die ‘Umrah vollziehen wird. Und derjenige, der seine Absicht ausgesprochen hat die Hadsch Mufrid (die Hadsch für sich allein) oder die Hadsch Qarin zu verrichten, muss somit nach der Aussage des Propheten (sallallahu aleihi we sellem) seine Absichten in die Absicht der Umrah umändern. Daraufhin muss man es sofort befolgen, selbst nachdem man Mekka und Sa’i zwischen Safa und Marwa erreicht hat – und dann muss der Pilger den Ihram-Zustand verlassen und die Absicht für die Hadsch am Tag des Tarwiyah, dem 8. des Dhul-Hidschdschah, fassen.

O ihr, die ihr glaubt, hört auf Allah und den Gesandten, wenn er euch zu etwas aufruft, das euch Leben verleiht.

 [Quran 8:24]


Drittens: Man darf in der Nacht vor `Arafah das Tal Mina nicht verlassen, da es Pflicht ist – der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) tat es dementsprechend und befahl es mit seiner Aussage: ”Übernehmt von mir eure Pilgerriten”. Und man muss auch bis zum Fadschr-Gebet die Nacht in Muzdalifah verbringen, und wenn man es versäumt hat, die Nacht dort zu verbringen, muss man wenigstens das Fadschr-Gebet an diesem Ort verrichten – da dies eher die Pflicht in sich birgt. Es ist eine von den Säulen der Pilgerfahrt in Übereinstimmung mit den meist korrekten Aussagen der Gelehrten. Ausgenommen davon sind die Frauen und die Schwachen. Für sie ist es erlaubt nach Mitternacht aufzubrechen.

Viertens: Der Pilger sollte sehr vorsichtig sein nicht direkt vor jemanden zu laufen, beim Gebet in der Al-Haram-Moschee. Auch sollte er nicht von anderen Moscheen und Gebetsstätten sprechen. Der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) sagte: “Wenn derjenige, der zwischen den Händen von demjenigen, der betet, läuft, wüsste, was über ihm ist, dann würde es für ihn besser sein  stillzustehen für vierzig als dass er zwischen seinen Händen läuft.“ [Malik, al-Buchari, Muslim, 4 Sunan of Abu Juhaim]. Und dieser Text ist allgemein auf jeden bezogen, der vor einem Betenden läuft. Es gibt keinen authentischen Hadith, eine Ausnahme für jemanden zu machen, so was in der Al-Haram-Moschee, zu tun. Auch sollte er drinnen, wie jeder andere, vor einer Sutrah beten – gemäß einem authentischen Hadith - und es gibt auch andere Überlieferungen von den Gefährten besonders über die Mesdschid-ul-Haram – welche ich ‘im Original’ erwähnt habe.

Fünftens: Die Gelehrten müssen die Pilger über die Riten der Pilgerfahrt und deren Anweisungen, in Übereinstimmung mit dem Quran und der Sunnah, unterrichten, wann immer sie aufeinandertreffen. Und dieser Unterricht über die Riten der Pilgerfahrt darf sie nicht davon abhalten zum Tauhid zu rufen, was ja die Basis des Islam ist, und was auch der Grund für das Entsenden der Propheten und der offenbarten Bücher war. Bei den meisten Menschen, die uns begegnet sind – sogar einige von ihnen, die ja normalerweise nach Wissen strebten -  haben wir festgestellt, dass sie total unwissend waren bezüglich der richtigen Bedeutung davon, aufgrund ihres Vergessens der Notwendigkeit, die Muslime zum Islam zurückzurufen, weil sie sich auf unterschiedliche Rechtsschulen und diverse Gruppe stützten. Sie müssen zur Einheit Gottes aufrufen und der Gemeinschaft beitreten, die auf dem Quran und der Sunnah basiert, im Glauben (Aqidah) sowie in den Vorschriften (Ahkam), in der Umsetzung, in der Verhaltensweise, in Politik, Wirtschaft und anderen Aspekten im Leben. Und jeder Pilger, sowie jeder Gelehrte, muss sich im Klaren sein, dass jegliche erhobene Stimme und Bewegung, die auf einem anderen Fundament als diesem steht, die der Reform dienen soll, die Muslime spalten und schwächen wird und, dazu noch, die Schändlichkeit und Erniedrigung der Muslime erhöhen wird – der aktuelle Stand der Dinge ist der größte Beweis dafür - Und Allah ist Derjenige, Dessen Hilfe wir ersuchen.

Es ist nichts falsches dran auf die schönste Art und Weise zu diskutieren, wenn es notwendig ist. Die Art der Methode, welche innerhalb und sowieso auch außerhalb der Pilgerfahrt verboten ist, sind sinnlose Argumente, genauso wie üble Taten während der Pilgerfahrt verboten sind. Dazu gehört aber nicht das Diskutieren, welches in Allahs Buch vorgeschrieben ist:


Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise.

[Quran 16:125]


Es sollte beachtet werden, dass wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, kein Nutzen in der Diskussion zu sein, weil die anderen Personen blind auf ihrer Rechtsschule oder ihren eigenen Meinungen beharren und weiter auf eine Diskussion bestehen möchten, dann entsteht die Gefahr in das hineinzugeraten, was nicht erlaubt ist. Dann ist es besser, die Diskussion mit der Person zu beenden. Der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) sagte: „Ich bin der Anspruchsteller eines Hauses am Randgebiet des Paradieses für jemanden, der eine Diskussion verlässt, selbst wenn er sich im Recht befindet…“.

Keine Steine in den Weg legen

Und derjenige, der zur Wahrheit einlädt, sollte jedem den Weg dahin erleichtern, vor allem den Pilgern. Anderen den Weg zu vereinfachen, ist eins der Prinzipien der Scharia, bekannt dass es keinen Text gibt, der dagegenspricht. Sollte aber ein Beweis dagegen sprechen, so ist es nicht erlaubt, Angelegenheiten der eigenen Meinung nach, zu vereinfachen / zu beurteilen. Und das ist der angemessene und mittlere Weg, welcher für jeden Rufer, zur Wahrheit, Pflicht ist, anzunehmen. Es ist danach nicht mehr notwendig sich die Widersprüche der Menschen, oder deren Aussagen, zu Herzen zu nehmen: “Er ist zu streng.“ Oder: “Er ist zu nachsichtig.”

Es gibt verschiedene Handlungen, die dem Pilger erlaubt sind und die vermieden werden, aufgrund der Fatwas einiger Leute, welche gegen das oben erwähnte Prinzip verstoßen. Deswegen habe ich mich entschlossen sie hier festzuhalten:

1. Zu baden, wegen feuchten Träumen, auch wenn es das Rubbeln des Kopfes beinhaltet, dies ist eine authentische Überlieferung des Propheten (sallallahu aleihi we sellem) in Buchari und Muslim und von anderen gemäß den Überlieferungen von Abu Ayyub.

2. Sich am Kopf zu kratzen, selbst wenn dabei einige Haare rausfallen. Dies ist nachgewiesen durch den vorangegangenen Hadith von Abu Ayyub - es ist die Aussage von Scheich-ul-Islam Taimiyyah.


3. Haare schneiden / Aderlass . Einige Haare werden an der vorgeschriebenen / erforderten Stelle abrasiert. Der Prophet (sallallahu aleihi we sellem) entfernte sie, während des Ihrams-Zustand, in der Mitte seines Kopfes, und es ist unmöglich das zu machen, ohne dass andere Haare mit abrasiert werden. Dies ist auch eine Aussage von Ibn Taymiyyah, und auch von den Hanbali-Gelehrten. Andere sagen, dass man etwas opfern muss als Wiedergutmachung, ohne dafür einen Beweis zu haben. Es wurde eher, durch das Haareschneiden des Propheten (sallallahu aleihi we sellem) nachgewiesen, dass es nicht so ist – denn, hätte er was deswegen geopfert, so hätte das der Überlieferer erwähnt – und dadurch dass es nicht erwähnt wird, beweist es, dass dies nicht geschah – daher muss die Aussage von Ibn Taymiyya richtig sein.

 
4. Den Geruch der süß riechenden Pflanzen wahrnehmen und abgebrochene Nägel entfernen / abziehen. Darüber gibt es, ‘im Original’ erwähnte Überlieferungen.

5. Sich im Schatten eines Zeltes zu befinden, ein Kleidungsstück / Gewand aufzuhängen. Dies wurde durch den Propheten (sallallahu aleihi we sellem) bestätigt, indem er alten Kamelmist wie eine Wand aufbaute, oder ein Dach oder ein Beförderungsmittel zur Verfügung stellte. Während dieser Tage saß er auch drinnen. Und eine Sache zu verbieten, für die es keinen Beweis gibt, dass sie verboten ist und wäre eine Härte. Vielmehr gibt es keinen Unterschied, sich Schatten vor einem Zelt oder von Kamelmist zu ersuchen - es ist dasselbe, und dies ist eine Überlieferung von Imam Ahmad, wie in ‘Manar us-Sabeel’ (1/2460). Und was manche in Bezug darauf machen, in dem sie die Dächer ihrer Autos entfernen, ist eine Überschreitung der Grenzen in der Religion, die der Herr der Welten nicht erlaubt hat.

6. Einen Gürtel um den Izar / das Gewand zu tragen und zu befestigen, falls erforderlich, und Ringe zu tragen – wie in manchen Überlieferungen beschrieben. Denn, das ist, wie wenn man eine Uhr, eine Brille oder eine Geldtasche tragen würde.

Alle diese Dinge fallen unter die obenerwähnten Prinzipien – des weiteren sind manche von ihnen durch Hadithe vom Propheten (sallallahu aleihi we sellem), oder durch Überlieferungen der Sahaba (ra) nachgewiesen. Und Allah sagt:

Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.

[Quran 2:185]


Und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.

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