Den Ihram-Zustand annehmen

Den Ihram-Zustand annehmen

Ihram ist der Anfangszustand im Miqat, in dem bestimmte Verhaltensweisen und Kleidungsarten verboten sind.

Für jedermann, bevor er die Hadsch oder die Umrah vollzieht, ist es wünschenswert für den Ihram, eine Ganzkörperwaschung vorzunehmen – sogar wenn eine Frau ihre Menstruation hat, oder sich im Wochenbett befindet.

Der Mann kann die Kleidung tragen, welche er bevorzugt, solange sie nicht eng am Körper liegt – und diese Kleidung wird von den Rechtsgelehrten „ghair al mukheet (aufgetrennt)“ genannt. Das heißt, er trägt ein Übergewand und ein Untergewand oder ähnliches, zusätzlich Sandalen oder andere Schuhe, die nicht den Knöchel bedecken.

Er trägt keinen Hut oder Turban oder ähnliches was man auf dem Kopf aufsetzt und ihn dabei bedeckt. Dies bezieht sich aber nur auf Männer. Was Frauen betrifft – so tragen sie die Kleidung, die ihnen im islamischen Grundgesetz vorgeschrieben ist, ohne sie abzulegen, außer den Niqab (Gesichtsschleier), „Burqa“, „Litham“ (untere Gesichtsbedeckung, die bis zu den Augen reicht) und Taschentücher – diese müssen abgelegt werden in der Pilgerfahrt. Außerdem sollte sie keine Handschuhe tragen. Der Prophet sallallahu aleihi we sellem sagte: „Der Muhrim trägt kein Hemd, Turban, keinen Mantel mit Maskierung, Hosen, Kleidungsstücke welche mit Krieg in Berührung gekommen sind (Safran-Färbemittel), Safran, oder Lederstrümpfe – es sei denn, er findet keine Sandalen. In dem Fall darf er Ledersocken tragen.”. Auch sagte der Prophet sallallahu aleihi we sellem: „Der weibliche Muhrim darf keine Gesichtsbedeckung anbinden und auch keine Handschuhe tragen.“ Es ist, jedoch, der Frau gestattet ihr Gesicht mit dem Stoff zu bedecken, wenn ein Mann sich ihr nähert, der nicht ihr Mahram ist, bezüglich der korrekten Auffassung.

Der Pilger muss die ihram-konforme Kleidung, sogar schon in seinem eigenen Zuhause, vor dem Miqat anziehen, wie es der Prophet sallallahu aleihi we sellem und seine Gefährten taten. Denn dies vereinfacht es denjenigen, die das Flugzeug als Verkehrsmittel benutzen, und es somit für sie nicht möglich ist am Miqat zum Ihram-Zustand zu kommen. Daher ist es für sie erlaubt im Ihram-Zustand das Flugzeug zu betreten, aber erst kurz vor dem Miqat die Absicht zum Ihram zu fassen, damit sie nicht zum Miqat gelangen, ohne sich im Ihram-Zustand zu befinden.

Er kann sich mit Körper-Öl einreiben und sich nach Belieben parfümieren. Es spielt keine Rolle dabei welches Parfüm er bevorzugt, ob es mit Geruch ist oder geruchlos, allerdings sollte es aber keine Farbstoffe enthalten. Frauen können welches mit Farbstoffen benutzen, aber es sollte geruchlos sein – jedoch sollte diese Pflege vor der Fassung der Absicht des Ihram geschehen, wenn man am Miqat angelangt ist.

Ihram und die Absicht

Daher, wenn der Pilger am Miqat angekommen ist, wird es verpflichtend für ihn den Ihram zu vollziehen – und der bloße Wunsch und die Absicht reichen nicht aus, da er sie schon bei der Ausreise seines eigenen Landes gefasst hat – stattdessen muss er durch Wort und Tat agieren und zum Muhrim werden. Wenn er die Talbiyah rezitiert, mit der Absicht in den Ihram-Zustand zu kommen, dann ist sein Ihram, nach der Meinung der Gelehrten, vollzogen.

Und er erwähnt nichts weiteres als die Talbiyah, die von den Pilgern so ausgesprochen werden sollte: „Oh Allah, ich beabsichtige die Hadsch oder die ‘Umrah zu verrichten. Erleichteresie mir daher und akzeptiere sie von mir”.

Da aber nichts davon vom Propheten sallallahu aleihi we sellem berichtet wird- muss es dieselbe Aussage sein, wie die bei der Absicht vor der Gebetswaschung, dem Gebet und dem Fasten – das sind alles Erneuerungen, dabei ist die Aussage vom Propheten sallallahu aleihi we sellem wohlbekannt:

„…jede Neuerung ist eine Bida und jede Bida ist eine Irrelehre und jede Irrelehre führt ins Höllenfeuer“ [Tirmidhi - Sahih]

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