Die Übernachtung in Mina

Die Übernachtung in Mina

 

Dann kehrt er zurück nach Mina und bleibt dort während der Tashriq-Tage und ihrer Nächte.

 

Während dieser Tage besteinigt er die drei Jamart mit sieben kleinen Steinen im Nachmittag.

 

Er beginnt mit dem ersten Jamarah, welcher der nächste zur Mesdschid-al-Chaif ist, nach der Steinigung des Jamrah fährt er fort indem er vor der Qiblah steht und Bittgebete mit erhobenen Händen verrichtet.

 

Dann kommt der zweite Jamarah und steinigt ihn auf der selben Weise. So dann bewegt er sich zur linken Seite und steht dort mit dem Gesicht zur Qiblah, indem er wieder Bittgebete mit erhobenen Händen verrichtet.

 

Dann kommt der dritte Jamarah, der Jamrat al-Aqabah, und steinigt ihn. Er steht so, dass die Kaba zur seiner linken Steht und Mina zur seiner rechten.

 

Und am zweiten und dritten Tag wiederholt er diese Prozedur.

 

Und wenn er nur den zweiten Tag wiederholt, aber nicht den dritten, so ist dies erlaubt, da Allah sagt: Verrichtet die Lobpreisungen Allahs während der erwähnten Tage, doch wenn jemand schon nach zwei Tagen die Prozedur verlässt, so lastet auf ihn keine Schuld, und wenn jemand auch beim dritten Tag dort verweilt, so lastet auf ihn keine Schuld. Das Verbleiben beim (bis zum) dritten Tage ist jedoch besser und ist Sunnah.

 

Und Sunnah ist es, folgende Taten der Hadsch zu verrichten: Das Steinigen, das Schlachten, dann die Rasur des Kopfes, danach Tawaf von Ifadah, dann Sa'i für diejenigen die die Hajj at-Tamattu verrichten. Wenn jemand eben erwähnte Taten nicht in dieser Reihenfolge verrichtet, so lastet auf ihn keine Schuld, da der Prophet sagte: „Es ist keine Schande, es ist keine Schande.“

 

Hinsichtlich der Steinigung ist Folgendes erlaubt für jene, welche folgende, ehrliche Entschuldigung haben:

 

(a) Die Erlaubnis, die Nacht in Mina NICHT zu verbringen bezogen auf den Hadith von Ibn 'Umar: „Al 'Abbas suchte die Erlaubnis beim Propheten die Nacht von Mina in Mekka zu verbringen, da er für das Zamzam-Wasser verantwortlich war, also gab der Prophet ihm diese Erlaubnis.“

 

(b) Die Erlaubnis, zwei Tage der Steinigung in einen Tag zu kombinieren, hinsichtlich des Hadith von 'Asim ibn 'Adiyy, welcher sagte: „Der Prophet genehmigte den Kamelreitern in Bairutah, sie zwei Tage der Steinigung in einem Tag zu kombinieren.“

 

(c) Die Erlaubnis, die Steinigung in der Nacht zu verrichten, wie der Prophet sagte: „Der Schäfer darf in der Nacht die Steinigung vollziehen, und am Tage seine Schafherde bewachen.

 

Und es ist ihm erlaubt die Kaba zu besuchen und den Tawaf zu vollziehen während jeder dieser Nächte von Mina.

 

Und der Pilger muss während der Tage von Mina die fünf Gebete jeden Tag verrichten – und es ist besser die Gebet in der Moschee von Chaif zu verrichten, denn der Prophet sagte: 70 Propheten haben in der Moschee von Chaif gebetet.

 

Nach der Vollbringung der Steinigung am zweiten Tage oder am dritten Tag der Tage von Tashriq, hat der Muslim den Ritus der Pilgerfahrt vollzogen und darf demnach nach Mekka zurückkehren, und er darf dort so lange verbleiben wie Allah es vorgeschrieben hat. Er sollte die 5 Gebete in Gemeinschaft verrichten, und vor allem in der Mesdschid-ul-Haram. Denn das Gebet in der Mesdschid-ul-Haram ist hunderttausendmal besser als das Gebet in anderen Moscheen.

 

Und er soll so oft wie möglich beten und Tawaf vollziehen, am Tage oder in der Nacht, da der Prophet zu den beiden Ecken der Kaba sagte (der schwarze Stein und die Yemeni-Ecke): 'Das Berühren dieser beiden Ecken nimmt die Sünden weg und derjenige, der Tawaf vollzieht, dem verzeiht Allah jede Sünde.

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