Mahram : Mahram-Verwandte sind Verwandte des jeweils anderen Geschlechts, die einem so nahe stehen, dass man sie nicht heiraten dürfte, sowie der Ehepartner selbst. Mahram-Verwandte einer Frau sind: Ehemann, Vater, Großvater, Sohn, Enkel, Urenkel, Schwiegervater, Schwiegersohn, Stiefsohn, Bruder, Neffe, Onkel und Milchbruder. (eine Frau darf zum Beispiel ohne Mahram nicht reisen.
Es wird überliefert, dass der Prophet(Friede und Segen auf ihm) sagte: „Eine Frau darf eine dreitätige Reise nicht ohne ihren Mahram vollziehen.“
In einer weiteren Überlieferung heißt es: „Eine Frau darf eine zweitätige Reise nicht ohne ihren Mahram vollziehen.“
Und: „Es ist für eine muslimische Frau nicht erlaubt, eine Entfernung von einer Nachtreise ohne einen Mann, der ihr Mahram ist, zu reisen bzw. fahren.“
Weiter heißt es: „Es ist für eine Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt nicht erlaubt, die Entfernung einer Tagesreise, ohne ihren Mahram zu reisen.“
Der Prophet(Friede uns Segen auf ihm) sagte auch: „Keine Frau sollte reisen, außer ihr Mahram ist bei ihr, und kein Mann sollte zu einer Frau (ins Haus) eintreten, außer ihr Mahram ist anwesend.“
Und es heißt auch: Es ist für eine Frau, die an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, ohne ihren Mahram zu reisen.“
Es heißt auch: „Solange der Mahram einer Frau nicht bei ihr ist, kann sie kein sayahat (arab. unterwegs sein, lange Reise, rumgehen) machen.“
Und: „Sie (eine Frau) kann nicht eine Entfernung eines barid (arab. Postbote, jmd. Der eine Nachricht überbringt) reisen.“
Weiterhin sagt der Prophet (Friede und Segen auf ihm): „Die Frau darf nur mit ihrem Mahram safar (arab. sich ohne ein Fortbewegungsmittel bewegen, unterwegs sein, reisen) machen.“
Eine weitere Überlieferung besagt: „Die Frau kann nur mit ihrem Mahram sayahat (arab. unterwegs sein, lange Reise, rumgehen) machen.“ (Ibn Masud)
Der Gesandte Allahs(S) sagte: „Ein Mann darf nicht mit einer fremden Frau ohne einen Mahram von ihr allein zusammen sein (arab. Khulwa). Und eine Frau darf nicht ohne einen Mahram reisen.“ Da stand ein Mann auf und sagte: „O Gesandter Allahs, meine Frau ist zur Hadsch(Pilgerfahrt) aufgebrochen, und ich wurde eingeteilt für die militärische Operation Soundso.“
Da sagte der Gesandte Allahs(S): „Geh und mache die Hadsch mit deiner Frau.“ (Buchari, Muslim)
Die oben genanten Überlieferungen entstammen von Buchari 1088, 1862, Taksiru’s- Salat 4;
Muslim, Hacc 419, 422, (1339); Muwatta, Isti’zan 37, (2, 979); Ebu Dawud, Menasik 2, (1723-1725); Tirmizi, Rada 15, (1170).
Die islamischen Gelehrten erklären die Unterschiedlichkeit der Überlieferungen folgendermaßen:
Dem Prophet Muhammad (Friede und Segen auf ihm) wurden an verschiedenen Orten unterschiedliche Fragen über das Reisen der Frau gestellt, die er (Frieden und Segen auf ihm) auf die oben aufgeführte Weise beantwortete.
Die islamischen Gelehrten weisen darauf hin, dass der Prophet (Friede und Segen auf ihm) keine bestimmte Begrenzung für das Reisen angibt, sondern betont, dass der Mahram einer Frau immer dabei sein sollte.
Jede Entfernung, die safar (arab. sich ohne ein Fortbewegungsmittel bewegen, unterwegs sein, reisen) heißt, darf die Frau ohne Mahram nicht vollziehen, sei diese Entfernung der „Reise“ drei Tage, zwei Tage, oder weniger als ein barid, dass macht keinen Unterschied.
Imam An-Nawawi sagt: „Der Sinn der zeitlichen Festsetzung in den Überlieferungen ist nicht der wortwörtliche Sinn. Vielmehr ist alles, was man „safar“ nennt für eine Frau alle zu unternehmen verboten. Die zeitlichen Festsetzungen ergaben sich nur aus der speziellen Situation, in der der Prophet(S) die Aussage gemacht hat.“
Dies ist eine Frage und Antwort eines Mufti einer hoch respektierten Hanafi islamischen Universität in Pakistan. Frage: „Unter welchen Bedingungen ist es Frauen erlaubt, das Haus zu verlassen?“ Antwort: „Der wichtigste Befehl für Frauen ist der, dass sie in ihren Häusern bleiben und nicht ohne ein zwingendes Bedürfnis herausgehen sollen, weil Schaden befürchtet wird, wenn sie herausgehen. Wenn sie trotzdem aus zwingender Notwendigkeit herausgehen müssen, sollen sie mit einem Mahram (alle männlichen Personen, die die Frau nicht heiraten darf wie Vater, Bruder, Onkel etc. sie werden in Sura 24, Vers 31 genannt) und ordnungsgemäß mit einer "Burqa" (eine "Burqa" bedeckt den ganzen Körper mit Händen und Gesicht) bedeckt gehen oder einem großen Tuch, so dass ihr Körper und auch ihre Kleider nicht mehr zu sehen sind, und, nachdem sie den benötigten Artikel gekauft haben, sollen sie sofort zurückgehen.
Auf diese Weise ist es nicht haraam(verboten)." (Jamia Binoria Pakistan)
Die in Europa weit verbreitete Annahme, dass die Frau bis zu 90 Kilometer alleine reisen darf, ist falsch und hat keine Beweisgrundlage im Qur’an bzw. sunna des Propheten.
Diese Annahme wurde fälschlicherweise auf das „Reisen“ der Frau, von dem Gebot des „Reisegebetes“, übernommen.
Quellenverweis: Kutub- i sitte, Band 7, S. 107-111