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Arabische Schrift nicht wegwerfen?
#1
Salam_wr_wb

Ich weiß, dass wenn man einen Qur'an hat, egal auf arabisch oder auf deutsch oder jeden anderen Sprache man ihn nicht wegwerfen darf wenn er z.B. kaputt ist.
Aber stimmt es auch dass man jede Notiz, auf der Auszüge des Qur'ans stehen nicht wegwerfen darf? Z.b. wenn man sich Karteikarten gemacht hat in deutschen Buchstaben, um Suren auswendig zu lernen?

Und wie sieht es aus mit allem, was in arabischer Schrift geschrieben wurde? Ich habe gehört, dass man nichts, was in der arabischen Schrift geschrieben ist, weggeworfen werden darf, sondern es muss verbrannt werden. Wie sieht es dann aber in Arabien aus wenn die Leute Brot kaufen und auf der Verpackung steht Brot auf Arabisch, müssen sie dann auch gleichzeitig die Verpackung verbrennen??

Barakallahufik im vorraus

Salam_wr_wb
#2
Salam_wr_wb

also ich würde auch die latinalfabet geschriebenen sachen einfach klein schneiden so das die buchstaben getrennt sind oder mit schwarze edding drüberstreichen so das man den namen von allah nicht mehr erkennen kann bis ich eine konkrete fatwa hätte.
aber zu den arabische schriften hab ich eine fate´wa gefunden


Wie Schriftstücke entsorgen, auf denen (arabisch) „Allah“ steht?

Frage:
In den Zeitungen oder Schriftstücken finden wir manchmal einige Qur’anverse oder (auf arabisch), "bismillahi rrahmani rrahim" zu Beginn mancher Papiere oder Briefe. Was sollen wir nach dem Lesen mit diesen Zeitungen oder Briefen machen? Sollten wir sie zerreißen oder verbrennen, oder was sollten wir damit machen?

Antwort:
Es ist ein Muss, nachdem man diese Papiere oder Seiten, welche Allahs Namen tragen, nicht mehr braucht, zu sichern, indem man sie verbrennt oder in sauberer Erde vergräbt. Dies tut man, um die Qur’anverse oder Allahs Namen davor zu schützen, entehrt zu werden.

Es ist nicht erlaubt, sie in den Mülleimer oder auf die Straße zu werfen, oder sie zu verschiedenen Zwecken, wie Tischdecken weiter zu verwenden. Andernfalls entehrt man Allahs Namen und die Verse und beschützt sie nicht.


Schaikh ‘Abd al-‘Aziz bin ‘Abd Allah bin Baz, rahimahullah

Aus “Islamische Fatawa für Frauen – Schari’ah Regelungen zu Frauen-Angelegenheiten von den großen Gelehrten Saudi Arabiens” - Frage 12, Seite 34


Anmerkung von uns:
Die Fatwa bezieht sich auf Worte, welche in arabischer Sprache/Schrift geschrieben werden.

Wa_salam_wr_wb
  


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