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Eheschließung ohne Erlaubnis des Vaters der Frau
#1
aselamu aleykum liebe brüder und schwester,

mein deutsche sprache ist nicht der beste was es angeht für islam zu reden aber ich werde mich anstrengen.

es geht um ein mädchen, ich habe mich ein bischen informiert, aber ich erzähle euch der situation jetzt einmal.

dieses mädchen ist eine muslima (eine praktizirende muslima), jedoch ihre eltern nicht, weder vater noch mutter, grosseltern haben sie keine mehr. nun denn, wir wollen eine ehe eingehen, aber der vater ist dagegen (man muss diesen ja fragen). so nun haben wir durch einige quellen gestöbert und der vater muss gefragt werden, ausser in diese fälle muss sie nicht danach fragen
- das mädchen ist nicht mehr jungfrau
- der vater hat nichts konkretes gegen den jungen zu sagen, er will einfach nicht, weil der junge von beispiel her nicht hübsch genug ist, keine schulausbildung hat oder ähnliches
- der vater ist mental gestört, krank oder sonst was ähnliches

so der vater will nun nicht, einfach so weil er denkt es ist zu früh für sie und sie kann einen besseren finden oder sowas.

dieses mädchen ist 20 jahre alt, ich bin 24 jahre alt. wir sind beide bereit wir möchten aber nichts falsches tun da wir gehört haben, wenn man nicht der erlaubnis von den vater des mädchens bekommt lebt man ein leben lang in BLUD...

wir sind beide glaubige praktzirende muslime und möchten nach scharia ehelichen.

was tun? was ratet ihr uns?
in shaa Allah könnt ihr uns ein bisschen helfen.

ich bedanke mich schon im Voraus.
#2
Fatawa


الفتاوى




Für religiöse Fragen und persönlichen Rat könnt ihr unter folgender Telefonnummer anrufen


Shaich Abu Jamal (Deutsch & Arabisch & Marokkanisch)

0228/9678297


oder


0176/24967460
#3
*push*

hat denn keiner einen rat? Heul

ein link mit der beschreibung würde auch reichen oder ein zitat von einer externen quelle... ansonsten werde ich anrufen auf den nummer,

danke auf jeden fall für jede bemühung. Respekt
#4
das ist eine frage, die eine spezielle fatwa braucht bruder, ruf die nummer in scha Allaah, dann brauchst du nicht länger zu warten.
#5
hmmm-wenn er aus eignem antrieb nciht praktizert,also nciht betet z.b. -kann er sich dann eig. muslim nennen?
  


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