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Erbe und Erbverteilung, Zusammenrechnung, Diskussion mit einem Ungläubigen
#1
Es-Salamu Aleykum Liebe Geschwister,

ich habe eine dringende Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Im Moment sehr wichtig für mich und sicherlich auch eine interessante Frage für euch.
Ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts dergleichen gefunden.

Es geht ums Erbe.

Ich hatte eine Diskussion mit einem ungläubigen der dann behauptet hat, dass es in der Erbverteilung im Koran ein Fehler gibt.

Er meinte, dass EIN Erbe ja verteilt wird je nach Situation (2/3 kriegt so und so, 1/6 so und so etc.)
Wenn man nun diese Verteilungen zusammenrechnet kommt mehr als 1 raus, was eig. nicht passieren dürfte.

Also EIN Erbe (1) wird verteilt 2/3 , 1/6, 1/4 ... etc. und wenn man diese Brüche zusammenrechnet kommt mehr als eins (1)... Behauptet Er...Ich muss dazu sagen, dass er im Grunde ein ziemlich gebildeter mensch ist...

Wahrscheinlich stützt er sich auf folgende Sura:

"Allâh empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte." Und über den Anteil der Mutter heißt es: "Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu." (Sûra 4:11)

und

Über den Anteil der Ehefrau heißt es: "Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder' habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlasst." (Sûra 4:12)


ich konnte in dem Moment keine vernünftige Antwort geben, weil ich mich damit noch nie beschäftigt hatte.

Meine Frage wäre nun, ob mir/uns jemand diesen Sachverhalt, logisch und verständlich erklären kann?

Hat der, der das behauptet eine falsche Sichtweise drauf ? Wie ist die korrekte Zusammenrechnung ?

Ich wäre sehr froh wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte, Weil, dass irgendwas falsch ist kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
#2
assalamu alaikum

4.11. Allah schreibt euch vor hinsichtlich eurer Kinder: Für das männliche das Gleiche wie der Anteil zweier weiblicher, und wenn es Frauen sind, mehr als zwei, dann für sie zwei Drittel von dem, was er hinterlassen hat, und wenn es eine einzige ist, dann für sie die Hälfte, und für seine beiden Eltern, für jeden einzelnen von ihnen, der sechste Teil von dem, was er hinterlassen hat, wenn er ein Kind hatte, und wenn er kein Kind hatte, und es beerben ihn seine beiden Eltern, dann für seine Mutter der dritte Teil, und wenn er Brüder hat, dann für seine Mutter der sechste Teil, nach einem darüber gemachten Testament oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, welche von ihnen euch näher an Nutzen sind, eine Pflicht von Allah, Allah ist ja wissend, weise.

kannst du erklären was hier nicht stimmen soll?

man muss auch ein wenig über die erbschaft aus der sunna wissen denn im quran sind die pflichtanteile festgelegt und wenn jemand ein testament geschrieben hat muss das auch berücksichtig werden etc. wa Allahu alem

das erbe ist sehr komplex und sehr gerecht im islam, allerdings ein längeres thema als dass man so pauschal antworten könnte deswegen eine genaue aufstellung der rechnung die er nicht verstanden hat

barakallahu feek

assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


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