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Es ist nicht erlaubt, die Zakāh an jemanden zu geben, für den man verpflichtet ist
#1
Es ist nicht erlaubt, die Zakāh an jemanden zu geben, für den man verpflichtet ist zu spenden

Frage (Nr. 81122):

Ich bin eine Frau, die außerhalb ihrer Heimat lebt. Ich bin verheiratet und habe 7 Kinder. Jedes Jahr schicke ich die Zakāh al-Fitr zu meiner Mutter, die in Marokko lebt, wobei ich diejenige bin, die für ihre Versorgung verantwortlich ist.

Ist es mir erlaubt, ihr die Zakāh zu geben oder nicht?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Die Gelehrten stimmen einstimmig darin überein, dass es nicht erlaubt ist, die obligatorische Zakāh – wozu Sadaqat al-Fitr gehört – an jene zu geben, für die man verpflichtet ist zu spenden, wie z. B. die Eltern und Kinder.

Es heißt in al-Mudawwanah (1/344): „Was ist mit der Zakāh für mein Vermögen – an wen darf ich sie nicht geben gemäß der Ansicht von Mālik?“ Er antwortete: „Mālik sagte: `Gib sie nicht an deine Verwandten, für die du verpflichtet bist zu spenden.`“

Al-Schāfi`i sagte in al-Umm (2/87): „Er sollte (die Zakāh für sein Vermögen) nicht an seinen Vater geben, an seine Mutter, seinen Großvater oder Großmutter.“

Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni (2/509): „Nichts von der obligatorischen Zakāh sollte den Eltern gegeben werden, unabhängig davon, wie weit die Abstammungslinie geht (d. h. Großväter und Großmütter), und auch nicht den Kindern, unabhängig davon, wie weit die Abstammungslinie geht (d. h. Enkelkinder).“

Ibn al-Mundhir sagte: „Die Gelehrten stimmen einstimmig darin überein, dass es nicht erlaubt ist, die Zakāh den Eltern zu geben, wenn der Spender verpflichtet ist, für sie zu spenden. Denn das Geben der Zakāh an sie bedeutet, dass sie seiner Spende nicht länger bedürftig sind, und er selber profitiert somit davon. Es ist dann so, als würde er sie an sich selber geben und das ist nicht erlaubt. Dasselbe trifft zu, wenn er das Geld dazu verwenden würde, seine eigenen Schulden abzubezahlen.“

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde über das Urteil des Gebens der Zakāh al-Fitr an arme Verwandte befragt. Er antwortete: „Es ist erlaubt, die Zakāh al-Fitr und die Zakāh auf das Vermögen an Verwandte zu geben, die arm sind, und tatsächlich ist das Spenden an Verwandte besser als das Spenden an Fremde. Denn es den Verwandten zu überlassen ist sowohl Spende als auch das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande. Doch das unterliegt der Bedingung, dass man durch diese Spende nicht sein eigenes Vermögen zu schützen versucht, d. h. wenn dieser Arme jemand ist, für den der Reiche ohnehin spenden muss, dann ist es in diesem Fall nicht erlaubt, seine Bedürfnisse durch das Spenden der Zakāh zu erfüllen. Denn wenn er das tut, dann wird er durch die Zakāh sein eigenes Geld sparen und das ist nicht gestattet. Doch wenn er nicht verpflichtet ist, für ihn aufzukommen, dann kann er ihm die Zakāh geben und das ist besser, als wenn er sie einem Fremden gibt, da der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Eure Spende an einen Verwandten ist sowohl Spende als auch die Aufrechterhaltung der Verwandtschaftsbande.“

Darauf basierend ist es dir nicht erlaubt, deine Zakāh al-Fitr an deine Mutter zu geben, sondern du solltest von deinem übrigen Vermögen außerhalb der Zakāh für sie aufkommen. Wir bitten Allāh darum, dir großzügige Versorgung zu gewähren.

Und Allāh weiß es am besten.

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