Salamulaikum warahmatulah Schwester.
Natürlich ist dein Fasten noch gültig. Wenn es geschluckt wird, ist es bei Vergessenheit vergeben beim schmecken was in der Zunge passiert, dann erst recht, da man sogar mit der Absicht abschmecken darf ohne irgendwas davon zu schlucken.
Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagt: "Wer unwissentlich isst oder trinkt, der soll sein Fasten weiterführen. Allâh ist es, der ihn speiste und ihm zu trinken gab." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim
zur info und Erinnerung:
Heute ist Samstag, wenn du den Samstag gefastet hast sollte auch der Freitag mit gefastet worden sein. Der Freitag darf nur in Verbindung mit de Tag davor oder dem Tag danach gefastet werden.
Der Samstag darf auch nicht alleine gefastet werden der Prophet Allahs Segen und Frieden auf ihm sagte sinngemäß wer am Samstag fastet soll sein fasten brechen auch wenn er auf dem stock des Arak beissen müsste.
Allahu alem glaube bei Mulsim steht der Hadith