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Frage zu einem Sachverhalt
#1
Assalamu Aleykum,

In shaa Allah macht sich jemand die Mühe folgende Frage(n) zu beantworten. Nun also zum Fall:

Eine Person war in seiner Jugend anscheinend mal mit einigen anderen Jugendlichen unterwegs. Diese haben dann angeblich ein großes Stück Schaumstoff o.Ä. irgendwo in einer Pfütze gefunden und haben dann dieses irgendowohin mitgenommen.
Angeblich haben sie dann dieses Stück Schaumstoff irgendwo verbrannt (ich weiß nicht weshalb). Naja anschließend haben sie dann den Ort verlassen und das Geschehenis sei damit beendet gewesen.
Diese betroffene Person hat jedoch nicht wirklich selbst den Schaumstoff angezündet (soweit sie sich erinnern kann); jedoch war sie mit den Jugendlichen dabei.

Das Ganze soll nun angeblich einige Jahre zurückliegen und mittlerweile hat die angesprochene Person ein schlechtes Gewissen.

Er fragt (sinngemäß) folgendes:

1. Er weiß nicht, wann sie das Feuer verlassen haben und ob es beim Verlassen noch brannte. Deshalb hat er ein schlechtes Gewissen: Er fragt sich im Nachhinein, ob vielleicht eine Person irgendwie noch gegen das Feuer gerannt ist und daran vielleicht sogar starb... (Ihm ist dies jedoch angeblich nicht bekannt)

2. Außerdem fragt er sich, ob vielleicht die Asche des Schaumstoffs giftig oder krebserregend war. Er macht sich anscheinend darüber Sorgen, ob vielleicht die Asche durch den Wind verweht wurde und dadurch eine Person vergiftete...
Des Weiteren scheint er noch irgendwie besorgt zu sein, ob vielleicht ein kleines Kind an der Asche vorbei kam, davon in den Mund nahm und davon womöglich vergiftet wurde o.Ä. ...
#2
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaah,

erst einmal ist es lobenswert, dass sich jemand um seine Mitmenschen sorgt allaahumma baarik.

Trotzdem rate ich dieser Person sich nicht verrückt machen zu lassen (vom Schaitan), denn solange es keinerlei Hinweise auf die befürchteten Folgen gibt, soll die Person sich nicht damit quälen und immer denken: was wenn etwas passiert ist?
Dies macht die Person nur unnötig traurig und beschäftigt ihre Gedanken.
Fiqhtechnisch gesehen gibt es einen Grundsatz, der lautet: Alles bleibt so wie es war (solange es keinen Beweis für irgendetwas gibt, bleibt man bei dem, was sicher ist).

Die Person kann folgendes Du'aa machen:
"Rabbanaa la tu'aakhidhnaa in nasiinaa au akhta'naa"
رَبَنَا لا تُؤَاخِذْنا إنْ نَسِينَا أو أخْطَأْنا
Sinngemäße Übersetzung:
"Oh Allaah, ziehe uns nicht für das zur Rechenschaft, was wir vergessen haben oder wenn wir Fehler begangen haben."

Und damit diese Gedanken oder Einflüsterungern des Schaitan aufhören, gibt es auch ein schönes Du'aa:

"Rabbi a'uudhu bika min hamazaatisch-Schayatiin wa a'uudhu bika rabbi an yahdhuruun"
رَبِّ أَعُوذُ بِكَ مِنْ هَمَزَات الْشَيَاطِينَ وأَعُوذُ بِكَ رَبِّ أَن يَحْضُرُون
Sinngemäße Übersetzung:
"Oh Allaah, ich suche Zuflucht bei Dir vor den Einflüsterungen der Satane und ich suche Zuflucht bei Dir da vor, mein Herr, dass sie mich aufsuchen."

Salaam,
Umm Shayma
#3
Besser hätte ich's nicht schreiben können
#4
Vielen Dank für deine Antwort!

Soweit ich informiert bin, sind der Person keinerlei Folgen bekannt.

Kurz gesagt: Er braucht sich also keine Sorgen zu machen?
#5
Ja, braucht er nicht wallaahu a'lam und ich wiederhole: die Person soll Du'aa machen!
#6
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

PS: Woher hast du die Bittgebete bzw. kannst du mir eine vertrauenswürdige Quelle für Duas nennen?
#7
Beide stehen im Qur'aan. Das erste in surat al Baqarah in der letzten Ayah, das zweite in Surah al- Mu'minun 97-98 Ayah
  


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