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Gibt es irgendwelche Meeresfrüchte, die Muslime nicht essen dürfen?
#1
Salam_wr_wb

Frage (Nr. 1919):

Ich möchte sehr gern mehr über den Islam lernen und meine Frage handelt von den Ernährungsvorschriften: Welche Arten von Fisch und Meeresfrüchten sind erlaubt?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Zu den von Allāh gewährten Segnungen gehört die Tatsache, dass Er die Religion für uns einfach gemacht hat und nicht zu schwierig oder unerträglich. Er hat uns viele Dinge erlaubt, die gemäß den vorher offenbarten Gesetzen verboten waren. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „…Allāh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis …“ (2:185).

Daher sind alle Arten der Nahrung aus dem Meer erlaubt, seien es Pflanzen oder Tiere, lebendig oder tot. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden…“ (5:96). Ibn `Abbās sagte: „Sayduhu (wörtlich: Jagd, Verfolgung) bezieht sich auf alles, was lebendig herausgeholt wird, und Ta`āmuhu (wörtlich: sein Essbares) bezieht sich auf alles, was tot herausgeholt wird.“

Es gibt einige wenige Dinge – bestimmte Arten von Wassertieren – die manche Gelehrte von der oben genannten Erlaubnis ausschlossen. Diese sind:

Krokodile – die korrekte Ansicht lautet, dass ihr Verzehr nicht erlaubt ist, denn sie haben Reißzähne und leben am Land, auch wenn sie viel Zeit im Wasser verbringen, daher sollte dem Grund für ein Verbot der Vorrang gegeben werden: Das Krokodil ist ein Landtier mit Reißzähnen.

Frösche – es ist nicht erlaubt, sie zu essen, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es, sie zu töten, wie in dem Hadīth von `Abd al-Rahmān ibn `Uthmān berichtet wurde und in dem es heißt, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) das Töten von Fröschen verbot (Imām Ahmad; ibn Mājah; siehe auch Sahīh al-Jāmi` #6970). Die Regel lautet, dass alles, was zu töten verboten wurde, auch nicht zu essen erlaubt ist. Wenn es uns erlaubt ist, es zu essen, dann ist es uns auch erlaubt, es zu töten.

Einige Gelehrte schlossen Seeschlangen aus, doch die korrekte Ansicht besagt, dass sie nirgendwo anders als im Wasser leben. Es ist gestattet, sie zu essen, aufgrund der allgemeinen Aussage der folgenden Āyah (ungefähre Bedeutung): „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch …“ (5:96).

Otter und Schildkröten – die korrekte Ansicht, um auf der sicheren Seite zu sein, besagt, dass es gestattet ist, sie zu essen, nachdem sie angemessen geschlachtet wurden, denn sie leben sowohl am Land wie auch im Wasser. Hier lautet der Grundsatz, dass im Falle von Tieren, die sowohl am Land wie auch im Wasser leben, den Regeln für Landtiere der Vorrang gegeben werden sollten, um sicher zu gehen. Daher müssen sie angemessen geschlachtet werden, außer Krebse, die zwar an Land und im Wasser leben, aber kein Blut haben.

Alles, was Schaden verursachen kann, ist als Nahrung verboten, selbst wenn es aus dem Meer stammt, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und tötet euch nicht selbst (und auch nicht gegenseitig). Allāh ist gewiss barmherzig gegen euch.“ (4:29) und „… und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. …“ (2:195).

Siehe al-Mughni, 11/83; Hāschiyah al-Raud, 7/430; Tafsīr ibn Kathīr, 3/197 sowie Ahkām al-At`imah von al-Fauzān.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

Wa_salam_wr_wb
  


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