23-12-2012, 03:48 AM
Frage:
Ist es zulässig das Salah al-Istikhara (Gebet zur Eingebung der Richtigen Entscheidung) zuwiederholen? Ist dies als Bekräftigung der Dringlichkeit des Bittgebetes anzusehen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem von Allah als
Barmherzigkeit für die Welten gesandten, seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern
bis zum Tage der Auferstehung.
Das Salatul-Istikhara ist legitim, darin gibt es keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Außerdem ist mir kein Beweis bekannt, dass das Salah Al-Istikhara mit derselben Absicht für die gleiche Angelegenheit, wiederholt werden kann, um das Gute darin erfüllt werden zu lassen oder nicht. Dennoch ist es zulässig, das Istikhara-Gebet für einen anderen Fall, der mit der Angelegenheit
in Beziehung steht, zu wiederholen, da der entsprechende Fall der Angelegenheit
unterschiedlich ist. Wenn die Person Allah um Führung (Istikhara) bittet, so sollte er danach (nach dem Gebet), das tun womit er sich wohl fühlt, ohne sich auf ein früheres Gefühl der Leichtigkeit zu verlassen, indem es einen Wunsch hinsichtlich der Angelegenheit gibt. Es ist zulässig, das Salatul-Istikhara mit dem gleichen Dua zu wiederholen, wie es in Sahih Muslim berichtet wird: "Wenn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) Dua machte, pflegte er dies drei Mal zu
wiederholen." (Muslim, Kapitel „Jihad und Expeditionen“; Hadith Nr. 4750, aus dem Hadith von Ibn Mas'ud, radiAllahu anhu.)
Das vollkommene Wissen ist bei Allah allein. Unser letztes Gebet ist: Alles Lob gebührt Allah, Dem Herren der Welten. Frieden und Segen seien auf unserem Propheten, seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern bis zum Tage der Auferstehung.
Shaykh Muhammad ‘Ali Farkuus, hafidhahullah
Fatawa Shaykh Muhammad Ali Farkuuz; Kategorie: Fataawa zum Salah; Fatwa Nr. 41
http://islamfatwa.de/gottesdienste-ibada...iederholen
Ist es zulässig das Salah al-Istikhara (Gebet zur Eingebung der Richtigen Entscheidung) zuwiederholen? Ist dies als Bekräftigung der Dringlichkeit des Bittgebetes anzusehen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten. Frieden und Segen seien auf dem von Allah als
Barmherzigkeit für die Welten gesandten, seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern
bis zum Tage der Auferstehung.
Das Salatul-Istikhara ist legitim, darin gibt es keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Außerdem ist mir kein Beweis bekannt, dass das Salah Al-Istikhara mit derselben Absicht für die gleiche Angelegenheit, wiederholt werden kann, um das Gute darin erfüllt werden zu lassen oder nicht. Dennoch ist es zulässig, das Istikhara-Gebet für einen anderen Fall, der mit der Angelegenheit
in Beziehung steht, zu wiederholen, da der entsprechende Fall der Angelegenheit
unterschiedlich ist. Wenn die Person Allah um Führung (Istikhara) bittet, so sollte er danach (nach dem Gebet), das tun womit er sich wohl fühlt, ohne sich auf ein früheres Gefühl der Leichtigkeit zu verlassen, indem es einen Wunsch hinsichtlich der Angelegenheit gibt. Es ist zulässig, das Salatul-Istikhara mit dem gleichen Dua zu wiederholen, wie es in Sahih Muslim berichtet wird: "Wenn der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) Dua machte, pflegte er dies drei Mal zu
wiederholen." (Muslim, Kapitel „Jihad und Expeditionen“; Hadith Nr. 4750, aus dem Hadith von Ibn Mas'ud, radiAllahu anhu.)
Das vollkommene Wissen ist bei Allah allein. Unser letztes Gebet ist: Alles Lob gebührt Allah, Dem Herren der Welten. Frieden und Segen seien auf unserem Propheten, seiner Familie, seinen Gefährten und seinen Brüdern bis zum Tage der Auferstehung.
Shaykh Muhammad ‘Ali Farkuus, hafidhahullah
Fatawa Shaykh Muhammad Ali Farkuuz; Kategorie: Fataawa zum Salah; Fatwa Nr. 41
http://islamfatwa.de/gottesdienste-ibada...iederholen