29-12-2012, 06:23 PM
ich verstehe nicht...
Nachfasten
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29-12-2012, 06:23 PM
ich verstehe nicht...
30-12-2012, 02:45 PM
Du hast die Frage direkt auf mich bezogen ..
30-12-2012, 02:47 PM
achso, verzeih...
30-12-2012, 02:49 PM
..................................
30-12-2012, 02:51 PM
habs editiert ukhti @-}--
30-12-2012, 05:19 PM
AS SELAMU ALEIKUM
hat jemand von euch eine Fatwa was das Nachfasten angeht wenn man es wegen der Geburt oder Schwangerschaft versäumt hat? Da dies ja nicht als Krankheit gilt. Ich bin mir sicher man muss das nachfasten aber sicher zu sein, reicht nun mal nicht OHNE BEWEISE. Da es auch ums Nachfasten geht hab ich meine Frage hier rein gestellt. barak allahu fiki wa aleikum as selam
30-12-2012, 07:38 PM
wenn sie es schafft nach zu fasten sollte sie es tun, wenn nicht sollte sie arme speisen Frage: Wenn eine schwangere Frau und eine stillende Mutter nicht fasten, müssen sie die verpassten Tage nachholen oder Fidya entrichten (für jeden nicht gefasteten Tag einen Armen speisen)? Antwort: Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Frieden und Segen sei auf demjenigen, den Allah als Barmherzigkeit für die Welt entsandt hat, seiner Familie, seinen Gefährten und Brüdern bis zum Tage der Auferstehung. Wenn eine schwangere Frau oder eine stillende Mutter in der Lage sind zu fasten, aber dies mit Schwierigkeiten oder mit Angst um sich selbst oder um das Kind verbunden ist (und daher nicht fasten), müssen sie die verpassten Tage nicht nachholen. Stattdessen müssen sie für jeden Tag, den sie nicht gefastet haben, eine arme Person speisen wie aus der Überlieferung des Propheten sallallahu alaihi wa sallam zu entnehmen ist: „Allah befreite den Reisenden von der Hälfte der Gebete und vom Fasten und Er befreite die schwangere Frau und die stillende Frau vom Fasten.“ [1] Der Reisende muss die Tage, die er nicht gefastet hat, nachholen aufgrund der (sinngemäß übersetzten) Worte Allahs: „Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)“ (Baqarah:185) Das Speisen der Armen ist eine Pflicht für alte Männer und alte Frauen sowie für schwangere und stillende Mütter gemäß den Worten Allahs: „Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (Baqarah:184) Die Regelung, die besagt, dass es für eine schwangere und stillende Mutter möglich ist, nicht zu fasten und dass sie stattdessen eine arme Person speisen müssen und nicht die verpassten Tage nachholen müssen, ist die korrekte Ansicht. Es ist die Meinung von Ibn Abbas und Ibn Umar radhiAllahu anhum und anderen. Es wird überliefert, dass Ibn Abbas radhiAllahu anhu sagte: „Wenn die schwangere Frau um sich selbst fürchtet und die stillende Mutter Angst um ihr Baby hat, dann lasst sie nicht fasten. Sie sollen stattdessen für jeden Tag, den sie nicht gefastet haben, eine arme Person speisen. Sie müssen ihre verpassten Tage nicht nachfasten.“ [2] Es wird auch berichtet: „Er sah ein Sklavenmädchen, das schwanger war oder stillte und sagte zu ihr: ‚Du bist jemand, der nicht fasten kann. Du solltest stattdessen jeden Tag, den du nicht fastet, eine arme Person speisen und du musst deine verpassten Tage nicht nachfasten.‘“ [3] Zusätzlich überliefert Ad-Daraqutni, dass Ibn Umar radhiAllahu anhu von seiner Frau gefragt wurde, als sie schwanger war, ob es für sie möglich ist, nicht zu fasten. Er antwortete: „Faste nicht und speise jeden Tag, den du nicht fastest, eine arme Person und du musst die verpassten Tage nicht nachholen.“ [4] Die Ansichten von Ibn Abbas und Ibn Umar radhiallahu anhum waren bekannt unter den Gefährten und es gab niemanden, der dieser Meinung widersprach. Also ist dies ein seriöser Beweis und ein Konsens. Dies ist unter den Männern von Usul al-Fiqh als der „stille Konsens“ [5] bekannt und die Interpretation des Verses von Ibn Abbas radhiAllahu anhu bezieht sich auf den Grund, warum der Vers herabgesandt wurde. Und es ist in der Hadithwissenschaft festgelegt, dass eine Interpretation eines Verses, die sich auf den Grund der Herabsendung bezieht, als die Regelung von Raf [6] bezeichnet wird (so wie es vom Propheten sallAllahu alaihi wa sallam gesagt wurde). Also ist solch eine Aussage korrekter als andere Ansichten, die sich auf Meinungen und Analogie berufen. Weitere Anmerkungen: 1. Die stillende Mutter, die im Ramadhan Nifaasblutung hat (die Blutung nach der Geburt, die ca. 40 Tage andauert), muss die verpassten Tage nachholen und keine Fidya bezahlen, weil die Nifaasblutung sie vom Fasten abhält. 2. Wenn eine Frau ihr Baby mit der Flasche füttert, so muss sie fasten, weil sie auf diese Weise nicht wirklich ihr Kind stillt. 3. Außerdem befindet sich auf der Seite eine andere Fatwa (Concerning the permission to observe the fast for a suckling woman and the obligation, for her, to give Fidya). Daraus kann man Nutzen ziehen. Sheikh Muhammad Ali Farkus, hafidhahullah Algerien, 10. ter Ramadan, 1427 (3. ter Oktober, 2006) [1] Berichtet von: Abu Dawud, Kapitel “das Fasten” (Hadith 2408), At-Tirmidhi, Kapitel “das Fasten” (Hadith 715), An-Nasaai, Kapitel “das Fasten” (2275), ibn Majah, Kapitel “das Fasten” (Hadith 1667), ibn Khuzayma (Hadith 2042), Ahmad (Hadith 19841), und Al-Bayhaqi (Hadith 8172) gemäß der Überlieferung von Anas ibn Malik Al-Ka’bi al-Qushayri radhiallahu anh, der nicht Anas ibn Malik radhiallahu anh ist (also nicht zu verwechseln). Dieser Hadith wird als hasan von At-Tirmidhi angesehen. Er ist als authentisch eingestuft von Scheikh Albaani in „Sahih Abi Dawud“ (2/71) und al Wadil in „As-Sahih al-Musnad“ (Hadith 74) und Al-Arnaut in „Jami‘ al-Ussul“ (6/410) [2] Berichtet von: At-Tabari in seinem Tafsîr (Exegesis) (Hadith 2318). Al-Albani sagte in “Al- Irwa’ ” (4/19): “Der Isnad ist authentisch gemäß der Bedingungen von Muslim” [3] Berichtet von: Abu Dawûd (Hadith 2318), und At-Tabari in seinem Tafsîr (Exegesis) (2/136), und Ad-Daraqutni in seinem “Sunan” (2/206) und er sagte: “Die Überlieferungskette ist authentisch”. Al-Albani said: “Der Isnad ist authentisch gemäß der Bedingungen von Muslim”. Siehe “Al-Irwa'” (4/19). [4] Berichtet von Ad-Daraqutni in seinem “Sunan” (2/207). Al-Albani sagte in “Al-Irwa'” (4/20): “Die Überlieferungskette ist sehr gut (jayid)”. [5] Siehe “I`lam Al-Muwaqqi`in” von Ibn Al-Qayyim (4/120) und Al-Mussawwada von ibn Taymiyyas Familie (Hadith 335). [6] Siehe Muqaddimat Ibn As-Salah (24), und “Tadrîb Ar-Rawi” von As-Suyûti (1/157), und “Tawdîh Al- Afkar” von As-Sana`ni (1/280) und “Adwa` Al-Bayan” von Ash-Shanqîti (1/144). Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) 3 / 3 www.islamfatwa.de inscha`Allah war dir das behilflich
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary
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