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Nägel
#1
habe einige fragen und würde mich über Antworten mit BEWEISEN freuen:
1. Kann man seine Nägel während der Menstruation schneiden?
2. Wohin legt man die geschnittenen Nägel?
3. Darf man während der menstruation Suren rezitieren ohne den quran anzufassen?
#2
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaah,

1. Ja, darf man. Hier eine Fatwa auf Englisch: http://islamqa.info/en/ref/11993
Es gibt einen sehr wichtigen Grundsatz im Fiqh, der auch auf die zweite Frage angewendet werden muss:
Derjenige, der etwas behauptet muss den Beweis erbringen, dass es verboten ist. Grundsätzlich ist in Dunya-Angelegenheiten alles erlaubt, bis es einen Beweis gibt, dass es verboten ist.

2. Es gibt schwache Überlieferungen, dass man die Fingernägel und Haare nach dem Schneiden "beerdigen" soll; aber wenn man es nicht macht und sie auf einem anderen Weg entsorgt, so ist daran nichts falsches. Hier eine Fatwa, allerdings nur auf Arabisch: http://islamqa.info/ar/ref/97740

Hier noch eine andere, ob man die Fingernägel nachts schneiden darf auf Englisch: http://islamqa.info/en/ref/11993

3. Laut dieser Fatwa: http://islamqa.info/en/ref/2564/reading%...g%20menses
gibt es eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob eine Frau während der Periode aus dem Gedächtnis Qur'aan lesen darf oder nicht. Die richtigere Ansicht, dass sie es darf, damit sie bspw. nicht das Auswendiggelernte vergisst und nicht mehrere Tage hintereinander gar nichts vom Qur'aan rezitiert, was ja den Imaan stärkt etc.
Was das Berühren des Mushafs (rein arabischer Text) angeht, so ist hier die richtigere Ansicht, dass dies verboten ist.

Wallaahu a'lam.
#3
Eine weitere Frage: Wie verhält sich eine Schwester (blutsverwandt) gegenüber ihrem älteren Bruder. Muss sie bedeckt sein? Wie soll sie sitzen? Dürfen sie in einem Zimmer schlafen ...
#4
wa alaikum salam schwester

hier der beweis das sie vor deinen bruder offen sein darf

Sure 24 an-Nur (Das Licht) vers 31Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge!


bei dem anderen habe ich leider nichts gefunden
#5
Assalaamu alaikum,

es gibt aber auch vor dem männlichen Mahaarim (Blutsverwandte, die nicht geheiratet werden dürfen; jene, die im Vers erwähnt werden) Regeln, was man zeigen darf.
Hier eine Fatwa:
http://islamqa.info/en/ref/82994

"The ‘awrah of a woman in front of her mahrams such as her father, brother and nephew is her entire body except that which usually appears such as the face, hair, neck, forearms and feet."

Übersetzung:
"Die Aurah der Frau vor ihren Mahaarim wie ihrem Vater, Bruder und Neffen ist der gesamte Körper, außer das, was normalerweise zu sehen ist, wir ihr Gesicht, ihre Haare, ihr Nacken, ihre Unterarme und ihre Füße."

Das heißt: Keine Spaghettiträger, keine Shorts, kein Ausschnitt.

Zum Thema im gleichen Zimmer schlafen:
http://islamqa.info/en/ref/128158/separate%20girl

Wegen dem Sitzen habe ich nichts gefunden, aber man sollte so sitzen, dass die Aurah nicht entblößt wird und hierzu muss man in erster Linie die Kleidungsvorschrift einhalten, wie sie in der ersten Fatwa dargelegt wurde.

Wallaahu a'lam.
  


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