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Assalamu alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu,
Ich durfte die letzten Tage nicht beten. Jetzt hab ich letzte Nacht ghusl gemacht. Mir ist aber gerade aufgefallen, dass ich noch Klarlack auf den Zehnägeln hatte. Ist es jetzt gar nicht gültig? Oder reicht es, wenn ich vor dem nächsten mal beten wudu mache? Ich werde gerade krank und habe ein bisschen Fieber und habe so die Befürchtung, wenn ich jetzt direkt nochmal einen nassen Kopf habe, endgültig flach liege. Was kann ich tun?
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Salamualeykum wa rahmatullahi wa barakatu liebe Schwester
In sha Allah geht es dir gut.
Zum Thema nagellack habe ich folgendes gefunden:
Frage:
Mir wurde gesagt, dass eine Frau keinen Nagellack benutzen kann, weil ihr Wudû’
dadurch nicht gültig ist. Inwieweit stimmt diese Aussage? Kann sie Nagellack (oder
andere Make-up-Arten) tragen und damit Wudû’ vollziehen und beten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Einige Puder und Kosmetika, die als Make-up benutzt werden, bilden eine Schicht auf der
Haut und halten das Wasser davon ab, dorthin zu gelangen, während andere das Wasser
nicht davon abhalten, an die Haut zu gelangen.
Wenn ein Kosmetik-Artikel die Haut mit einer isolierenden Schicht überzieht (z.B.
Nagellack, wie in der Frage erwähnt) dann ist es nicht erlaubt, damit Wudû’ oder Ghusl
zu vollziehen, für jegliche Art der Anbetung, für die Wudû’ oder Ghusl erforderlich ist (wie
das Gebet usw.). Allâh, Der Preiswürdige und Allmächtige, sagt (ungefähre Bedeutung):
„O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht
und eure Hände…“ [Al-Mâ’idah 5:6]
Waschen impliziert, dass das Wasser den Teil des Körpers, der gewaschen wird, wirklich
erreichen muss. Auf dieser Feststellung beruhend muss alles, was das Wasser davon
abhält, die Haut zu erreichen, entfernt werden, da die Reinheit ansonsten nicht erlangt
wird, was darauf hinausläuft, dass das Gebet ungültig ist.
Wenn der Kosmetik-Artikel die Haut nicht mit einer isolierenden Schicht überzieht und
das Wasser nicht davon abhält, sie zu erreichen (z.B. das Färben mit Henna oder
ähnliche Dinge, bei denen die Haut nicht mit einer Schicht überzogen wird), dann können
Wudû’ oder Ghusl damit vollzogen werden.
Folglich sind Kosmetika von zweierlei Sorten: Zur ersten Sorte gehören diejenigen, die
wasserfest sind, wie Nagellack, was vor dem Wudû’ oder Ghusl entfernt werden muss.
Zur zweiten Sorte gehören diejenigen, die keine undurchlässige Barriere für Wasser
bilden, wie Henna-Farbe, und daher auf die Gültigkeit des Wudû’ oder Ghusl keinen
Einfluss haben.
Und Allâh, Der Preiswürdige und Allmächtige, weiß, was am richtigsten und am besten
ist.
Quellen:
1. Al-Mufassal fi Ahkâm Al-Mar’ah, Abdul Karim Zaidan, 1/84-85
2. Fatâwa Al-Mar’ah Al-Muslimah, Shaykh Muhammad bin Salih Al-Uthaymîn, 1/220
3. Ahkâm Tajmeîl Al-Nisâ’ fi Al-Shari’ah Al-Islamiyyah, Izdihar Al-Madani
4. Zînat Al-Mar’ah bayn Al-Tibb wa Al-Shar’
Sheikh Muhammad Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 261)
Also kurzgefasst, es ist nicht erlaubt da das Wasser beim wudhu nicht den Nagel berührt.
In sha Allah konnte der Beitrag dir helfen
Salamualeykum liebe Schwester
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Salamualeykum wa rahmatullahi wa barakatu liebe Schwester,
danke für deine Antwort.
Ist es also beim Ghusl genau das gleiche wie bei Wudu?
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Korrekt, denn der Ghusl nach Sunna enthält den Wudhu.
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Deswegen war ja meine Ausgangsfrage, ob es reicht wenn ich den wudu wiederhole, oder ob ich alles komplett wieder holen muss.
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as salam ualaykum
uhkt sarah du musst dein gusl komplett wiederholen.
ohne gusl ist dein wudu nicht gültig weil aus der gunub zustand rauszukomen brauchst du gusl und der war in dein fall ungültig
also kann der wudu nicht gülltig sein bevor du nicht gültige gusl genommen hast inschallah
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Wa alaikum salam,
hatte ich mir schon fast gedacht und habe es dann auch gemacht, obwohl ich es gerne umgangen hätte wegen dem Fieber.
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Schwester Sarah du kannst dir ja merken 》Wudu ist für die kleine rituelle Unreinheit und Ghusl 》ist für die große rituelle Unreinheit .