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30-12-2012, 04:07 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2012, 04:07 AM von Muhammad Ibn Ismail.)
Wa aleikum Salam wa RahmatuLLAH
Die Absicht spielt bei einer Tat, welche als Haram im Islam gilt, keine Rolle, außer wenn du zu dieser Tat gezwungen wirst. Einer Frau ist es nicht gestattet parfümiert heraus zu gehen, wenn sie an Männern vorbeigeht bzw. Männer ihren Duft wahrnehmen können.
Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen
Imam Abu Dawud berichtete in seinen Sunan (# 4174) dass Abu Huraira (radiAllahu anhu) einer
Frau begegnete, welche parfümiert war und deren Ende ihres Gewandes staubig war.
Er sagte: „Oh Dienerin von Al-Jabbar! Kommst du von der Moschee?“
Sie sagte: „Ja.“
Er sagte: „Und du hast dich für diesen Anlass (in der Moschee zu beten) parfümiert?“
Sie sagte: „Ja.“
Er sagte dann: „Ich hörte meinen geliebten Abul-Qasim (sallAllahu alaihi wassallam) sagen:
„Das Gebet einer Frau, welche sich für ihren Gang zur Moschee parfümiert, wird nicht
akzeptiert, bis sie zurückkehrt und ein Bad nimmt, wie sie das für Janaabah tun würde (nach
sexueller Betätigung; d.h. Ghusl).“
Zum Verständnis des Hadith:
1) Dieser Hadith wurde auch von Ahmad, Ibn Maja und anderen mit einer schwachen Kette
wegen 'Aasim ibn 'Ubaydillaah überliefert. Jedoch wird er durch eine andere Kette gestärkt, die
in Sahih Ibn Khuzaimah (1682) zu finden ist. Die letztere ist auch schwach, jedoch stärken sie
sich gegenseitig, deshalb wird der Hadith als authentisch eingestuft, als „hassan lighairihi“. Ibn
Khuzaimah stufte den Hadith als authentisch ein. Al-Albani authentisierte ihn in as-Sahihah
(1031).
2) Die Aussage „wie sie das für Janaabah tun würde“ macht deutlich, dass die Absicht dabei
nicht nur die ist, das Parfüm vom Körper zu entfernen, sondern dass vollständige Ghusl
vorgenommen werden muss.
3) Manche Menschen mögen den Hadith missverstehen, indem sie ihn ausschließlich für die
Frau, welche fürs Gebet zur Moschee geht, gelten lassen. Dies ist aber eindeutig nicht der Fall.
Die Erwähnung der Moschee im Hadith ist nicht auf den Moscheegang beschränkt, vielmehr
bezieht sich diese Regel auf jede Frau, welche parfümiert aus dem Haus geht. Da die Moschee
ein Ort ist, für den Männer ermutigt werden, sich gut zu kleiden und zu parfümieren, ist es nicht
unerwünscht, dort den Duft von Parfüm wahrzunehmen. Das Problem mit den Frauen, welche
sich für den Moscheegang parfümieren, ist, das es der potentiellen Fitna und Ablenkung,
welche dies verursachen würde. Dies ist der Grund für sein Verbot.
Demzufolge, wenn dies das Urteil für das Zusammensein mit den besten Menschen ist, den
Menschen, welche in der Moschee beten, den Menschen, welche Allah in Seinem Buch als
diejenigen lobt, die aufrichtig an Ihn glauben und die Männer sind, die sich nicht durch Handel
davon (dem Gebet) ablenken lassen; um wie viel mehr dann, bezieht sich dieses Verbot auf die
übelsten Plätze, die Versammlungsplätze der verruchten Menschen (die Märkte), welche vor
Allah, die am meisten verhassten Plätze auf der Erde sind!
Wenn er also die Moschee als Beispiel für das beste Fallszenarium benutzt, wo es einem
niemals einfallen würde, dass jemand seinen Gelüsten folgen oder einer Frau nachstellen
würde … wenn es also (der Frau) nicht erlaubt ist, sich für solche Orte zu parfümieren, dann wie
erst für Orte (Märkte und Einkaufszentren) wo gesetzwidriges und schlechtes Benehmen an der
Tagesordnung ist?!
4) Ein ähnlicher Hadith in Sahih Muslim (#444) verbietet den Frauen am Ischa-Gebet
(Nachtgebet) in der Moschee teilzunehmen, wenn sie nach Weihrauch riechen. Es bekräftigt
Punkt 4.
5) Der Hadith beweist auch, dass die Gefährten sogar fremden Frauen gegenüber
(Nicht-Mahram-Frauen, die zur Ehe erlaubt wären) das Gute geboten und das Üble verboten.
6) Der Hadith zeigt ebenfalls, die praktische Anwendung der Vergewisserung (sicher sein, bevor
man handelt), weil Abu Hurairah die Frau fragte: „Und du hast dich für diesen Anlass (in der
Moschee zu beten) parfümiert?“ Beachte, dass er sich nicht anmaßte, den Duft von ihr zu
riechen, ohne sie danach zu fragen und sich zu vergewissern.
Und Allah weiß es am besten!
Musa Ibn John Richardson (Talib ul `Ilm aus England)