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Sind Soßen, die mit Wein gekocht wurden haram?
#1
As salamu alaikum wa rahmatullah, liebe Geschwister im Islam,

ich habe folgende Frage:

Ist es für Muslime haram, Soßen zu essen, die mit ein bisschen Wein gekocht wurden, auch wenn das bisschen Alkohol bereits verkocht wurde? Die Soße ist ja dann schließlich nichts Berauschendes mehr.

Trotzdem bereitet es mir Sorge, ob es verboten ist, solche Soßen zu essen bzw. ob es im Islam eine Sünde ist, solche Soßen zu essen.

In manchen Koranübersetzungen steht nur, dass Gott das Berauschende verboten hat, in anderen wiederum steht, dass Gott den Wein komplett verboten hat. Leider kann ich den Koran nicht auf arabisch lesen. Vielleicht wisst ihr mehr, vgl. dazu Koransure 5,90.

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
#2
As salamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuhu,

Frage

Was sagt der Islâm über Lebensmittel, die Alkohol enthalten? Ändert sich das Urteil, wenn der Alkohol während der Zubereitung verkocht?

Antwort

Lob sei Allâh, dem Herren der Geschöpfe, möge Allâh Seinen Propheten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Der Wein ist ein berauschendes Getränk und fällt somit unter den Oberbegriff"Alkohol". Das bestätigt der folgende überlieferte Hadîth von Muslim: Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "„Jedes berauschende Mittel ist Chamr (Alkohol), und jeder Chamr ist verboten.“" Folglich darf man kein alkoholisches bzw. berauschendes Getränk einnehmen, egal ob es einen niedrigen oder hohen Alkoholgehalt hat. Es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Alkohol betrunken macht oder nicht, oder ob er zur Heilung einer Krankheit eingesetzt wird, da jede geringste Einnahme einen Alkoholkonsum darstellt, der verboten ist. Der Qurân sagt: *„O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel und Opfersteine sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!"* (Sûra 5:90) Nach der Meinung der Rechtsgelehrten ist die Verwendung des Alkohols beim Kochen nicht erlaubt, wenn der Alkohol während der Erhitzung nicht in einen anderen Stoff umgewandelt wird. Allerdings vertreten die meisten Gelehrten die Meinung, dass das Kochen des Alkohols verboten ist, auch wenn die Erhitzung den Alkohol in eine nicht berauschende Substanz umwandelt. Ihre Meinung begründen sie mit dem von Anas überlieferten Hadith, der die Umwandlung des Alkohols untersagt: "„Der Prophet " möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken " gefragt wurde, ob man Alkohol zu Essig verarbeiten darf, antwortete er: „Nein!“" (Muslim)

Der Imâm An-Nawawî sagte Folgendes zum eben erwähnten Hadith: „Dies ist der Beweis des Imâm As-Schâfi’î und der Mehrheit der Gelehrten dafür, dass es nicht erlaubt ist, Alkohol zu Essig zu verarbeiten, da es durch die Verarbeitung auch nicht rein wird. Dies gilt, wenn man den Alkohol durch die Hinzufügung von Brot, Zwiebeln, Hefe oder Ähnlichem in Essig umwandeln will.“

Allâh weiß es am besten!

http://www.islamweb.net/grn/index.php?pa...aId=127617
  


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