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Singen und tanzen
#1
Salam_wr_wb

Ist es einer Frau erlaubt zu singen und zu tanzen wenn keine nicht-mahrams anwesend sind, also sie sich nur in Gesellschaft von mahrams befindet?
Barakallahufikum für eure Antwort im vorraus.

Salam_wr_wb
#2
Wa_salam_wr_wb

Es ist einer Frau erlaubt zu singen (erlaubte Lieder) und an bestimmten Anlässen daff zu spielen, wie z.B. Eid, Hochzeit, Feiern...solange dies nicht vor Nicht-Mahrams geschieht oder von ihnen gehört wird.

Eine Frau sollte jedoch nicht vor Männern, Mahrams oder auch anderen Frauen tanzen, aufgrund der Fitna die dadurch entstehen kann.

Siehe Fatwa:
http://www.islam-qa.com/en/ref/9290/singing%20dancing
#3
Das Singen und Tanzen bei Feierlichkeiten


Frage (Nr. 9290):

Zu welcher Art von Musik dürfen Frauen bei Hochzeiten, wo keine Männer zugegen sind, tanzen? Ist es nur bei islamischer Musik? Nur mit einer Trommel? Welches sind erlaubte Themen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Das Urteil über Musik haben wir in der Frage #5011 erläutert, wo wir dargelegt haben, dass es haram ist, Musikinstrumente zu spielen. Hier werden wir einige der Dinge erklären, die nur für Frauen erlaubt sind.

Zweitens:

Es ist Frauen gestattet, den Daff zu schlagen und erlaubte Lieder zu erlaubten Gelegenheiten wie `Id, Feierlichkeiten u. Ä. zu singen.

Shaikh al-Albani (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:
„Es ist ihm – dem Bräutigam – erlaubt, es den Frauen zu gestatten, die Heirat durch das Schlagen des Daff zu verkünden und durch das Singen erlaubter Lieder, in denen es keine Beschreibung der Schönheit oder die Erwähnung unmoralischer Ausdrücke gibt […]“ dann nannte er den Beweis dafür.
[Adab al-Zafaf; Seite 93]

Der von dem Shaikh erwähnte Beweis ist der folgende:
Es wurde berichtet, dass al-Rubayyi` bint Mu`awwidh sagte: Der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) trat am Tag meiner Hochzeit bei mir ein und saß auf meiner Matte, wie du gerade sitzt, und junge Mädchen schlugen den Daff und sangen über ihre Väter, die in der Schlacht von Badr getötet worden waren, bis ein Mädchen sagte: `Und unter uns ist ein Prophet, der weiß, was morgen geschieht.` Der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) erwiderte: `Sag so etwas nicht, aber sag die anderen Dinge, die du erwähntest.`“
[Sahih al-Bukhari; Hadith Nr. 3700]

Es wurde von `A’ishah berichtet, dass sie eine Frau in ihrer Hochzeitsnacht zu einem Mann von den Ansar brachte, und der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) sagte zu ihr: „Oh `A’ishah, gab es irgendeine Unterhaltung (bei dem Treffen)? Denn die Ansar lieben die Unterhaltung.“
[Sahih al-Bukhari; Hadith Nr. 4765]

Es wurde berichtet, dass Abu Ishaq sagte: Ich hörte `Amir ibn Sa`d al-Bajali sagen: „Ich sah Thabit ibn Wadi`ah und Qarazah ibn Ka`b al-Ansari bei einer Hochzeit und dort gab es Gesang. Ich sprach sie darauf an und sie antworteten, dass es eine Erlaubnis für den Gesang bei Hochzeiten geben würde und für das Weinen um die Toten, solange es kein Gejammer beinhaltet.“
[al-Bayhaqi; Hadith Nr. 14469]

Es wurde berichtet, dass Muhammad ibn Hatib al-Jamahi sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) sagte:
„Was zwischen haram und halal unterscheidet, sind das Schlagen des Daff und die Stimmen.“
[Sunan at-Tirmidhi; Hadith Nr. 1008; Sunan an-Nasa’i; Hadith Nr. 3316; Ibn Majah; Hadith Nr. 1886; von al-Albani in Adab al-Zafaf; Seite 96 als hasan klassifiziert]

Dies ist es, was für Frauen an Gesang bei Hochzeiten erlaubt ist. Das einzige erlaubte Musikinstrument ist der Daff und nichts anderes wie ein Tabl. Der Unterschied zwischen ihnen ist, dass der Tabl von beiden Seiten geschlossen ist, wohingegen der Daff an einer Seite offen und an einer Seite geschlossen ist.

Das Beständige Komitee sagte:
„Weder der Tabl noch andere Arten von Musikinstrumenten sind erlaubt, um mit ihnen Anashid zu spielen, denn der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) und seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) taten so etwas nicht.“
[Fatawa; Nr. 3259, vom 13.10.1400 n.H.]

Shhaikh `Abd al-`Aziz bin Baz (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:
„Es ist nicht erlaubt, den Tabl bei Hochzeiten zu schlagen, sondern der Daff sollte benutzt werden.“
[Fatawa Islamiyyah; 3/185]

Shaikh ibn `Uthaymin sagte:
„Die Trommel, die von beiden Seiten bedeckt ist, wird Tabl genannt, und dieser ist nicht erlaubt, denn es ist ein Musikinstrument und alle Arten von Musikinstrumenten sind haram, außer denen, für die es einen Beweis gibt, dass sie halal sind, und das ist nur der Daff bei Hochzeiten.“
[Fatawa Islamiyyah, 3/186]

Drittens:

Was das Tanzen anbelangt, so ist es vor Männern nicht erlaubt, vor Nicht-Mahram, Mahram oder Frauen, aufgrund der Fitnah, die von den Bewegungen des Körpers ausgeht. Es ist bekannt, dass Frauen Lust aufeinander empfinden können, und selbst wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es doch keine Garantie, dass nicht eine von ihnen zu ihren männlichen Verwandten zurückgeht und diesen beschreibt, was sie an Schönheit bei den Tänzerinnen und in ihren Bewegung gesehen hat. Dies kann also auch die Männer beeinflussen und für viel Ärger sorgen. Der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) verbot solche Dinge.

Es wurde berichtet, dass `Abd-Allah ibn Mas`ud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) sagte:
„Keine Frau soll auf eine andere Frau schauen und diese dann ihrem Ehemann beschreiben, so dass es so ist, als ob er sie sehen könnte.“
[Sahih al-Bukhari; Hadith Nr. 4839]

In den frühen Tagen erlaubte der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) es verweiblichten Männern bei Frauen einzutreten, doch als er einen von ihnen sah, wie er die Frauen beschrieb und ihre Geheimnisse enthüllte, verbot er es ihnen.

Es wurde von Umm Salamah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtet: „Der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) trat bei mir ein und bei mir war ein verweiblichter Mann. Ich hörte ihn zu `Abd-Allah ibn Abi Umayyah sagen: `Oh `Abd-Allah, wenn Allah es euch ermöglicht, morgen al-Ta’if einzunehmen, dann solltet ihr nach der Tochter von Ghaylan schauen […]` und dann beschrieb er sie. Der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) sagte: `Diese Leute sollten nicht bei dir eintreten.`“
[Sahih al-Bukhari; Hadith Nr. 3980; Sahih Muslim; Hadith Nr. 4048].

Die verführerischen Bewegungen einer Frau sind Teil ihrer `Aurah und es ist ihr nicht gestattet, sie irgendjemand anderem als ihrem Ehemann vorzuführen.

Shaikh ibn `Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:
„Tanzen ist im Prinzip makruh, doch wenn es auf westliche Art oder als Nachahmung der Kafir Frauen getan wird, dann wird es haram, da der Prophet (Allahs Heil und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer ein Volk nachahmt, gehört zu ihm.` Außerdem führt so etwas manchmal zu Fitnah, denn die Tänzerin könnte eine junge, schöne Frau sein, die andere Frauen verführt. Selbst wenn sie unter anderen Frauen ist, können diese etwas tun, wodurch ersichtlich wird, dass sie sich von ihr angezogen fühlen. Und was auch immer zur Fitnah führt, ist nicht erlaubt.“
[Liqa` al-Bab al-Maftuh; Seite 1085]

Und er sagte:

„Was das Tanzen von Frauen anbelangt, so ist dies eine üble Tat und wir können es nicht als erlaubt betrachten, denn wir haben von Vorfällen gehört, die unter Frauen dadurch geschehen sind. Wenn es von Männern getan wird, dann ist es sogar noch schlimmer, denn dadurch imitieren die Männer die Frauen und das darin enthaltene Übel ist bekannt. Wird das Tanzen innerhalb einer gemischten Gruppe von Männern und Frauen vollzogen, wie es einige Narren tun, dann ist das äußerst schlimm, aufgrund der Geschlechtermischung und der gewaltigen Fitnah, die dadurch entsteht, insbesondere bei einer Hochzeitsfeier.“
[Fatawa Islamiyyah; 3/187]

Viertens:

Was erlaubte Worte in Liedern angeht, das sind solche, die keine verbotenen Beschreibungen enthalten oder durch die Shari`ah verbotene Worte oder die Gelüste erwecken oder von erfundenen Adhkar handeln sowie von weiteren verbotenen Dingen.

Es gibt ausreichend erlaubte Dinge, die besungen werden dürfen, wie z. B. der Aufruf zu gutem Benehmen, das Streben nach Wissen, das Aufgeben verbotener Dinge usw.

Das Beständige Komitee sagte:
„Du urteilst richtig, wenn du sagst, dass Lieder moderner Art haram sind, denn sie beinhalten unmoralische Worte und schlechte Dinge sowie unsinnigen Zeitvertreib und die Provokation sexueller Gelüste und Unzucht. Die Stimme hat die Fähigkeit, den Zuhörer zu üblen Gedanken zu inspirieren.

Möge Allah uns und dir helfen, das zu tun, was Ihm gefällt.

Es ist dir erlaubt, solche Lieder durch islamische Nashid zu ersetzen, die Lehren und Ermahnungen enthalten, wodurch der Stolz der Menschen und ihr Eifer für ihre Religion gesteigert wird. Außerdem werden islamische Gefühle gestärkt und die Menschen vom Schlechten abgehalten und von dem, was dazu führt.“
[Fatwa; Nr. 3295, vom 13.10.1400 n.H.]

Und Allah weiß es am besten.

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