As Selam Alaykum,
ich versuche es mal zu erklären inshallah ta´ala.
Also nach dem Fard (pflicht gebeten) soll man es nicht machen weil du Du´a machst im Gebet selber. Es geht um das Hände heben nach denn Gebeten ist nicht erlaubt, warum weil es keine art der Sunna ist und Ich gebe dir zwei kleine aussagen noch da zu:
Frage 1:
Nach dem Fard-Salah (d. h. dem Sagen des Salam) machen einige Leute Du`a, während
andere nur Tasbih sagen. Einige Leute bestehen darauf, dass das Sagen von Du`a nach dem
Salah Bid`ah ist. Dies verursacht einige Spannungen innerhalb der Gemeinschaft,
insbesondere bei denjenigen, die Imam Abu Hanifah oder Schafi`i folgen. Können wir Du`a
nach dem Salah machen? Können wir zusammen mit dem Imam Du`a machen?
Antwort 1:
Das Sagen von Du`a nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, falls es durch das Heben der
Hände erfolgt, unabhängig davon, ob es vom Imam alleine, oder einem Mitglied der
Gemeinschaft, allein oder von beiden zusammen gemacht wird. Vielmehr ist es Bid`ah, denn es
wurde nicht überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder einer
seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat.
Bezüglich des Sagens von Du`a ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn
es gibt einige Ahadith darüber.
(Fataawa al-Lajnah al-Da’imah Nr. 7/103)
Frage 2:
Ist es bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nach den fünf
täglichen Pflichtgebeten seine Hände hob? Falls es nicht bewiesen ist, ist es trotzdem erlaubt?
Antwort 2:
Soweit wir wissen, ist es nicht bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf
ihm) seine Hände zum Du`a nach den Pflichtgebeten erhob. Daher steht das Heben der Hände
nach dem Salam eines Pflichtgebets nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah.
(Fatawa al-Lajnah Nr. 7/104)
Frage:
Ist das laute Aussprechen von Du`a nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären
Sunnah-Gebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`a als regelmäßige Praxis eine
tadelnswerte Neuerung (Bid`a)?
Antwort:
Ja, das laute Aussprechen von Du`a nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären
Sunnah-Gebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`a als regelmäßige Praxis ist eine
tadelnswerte Neuerung (Bid`a), denn es ist nicht belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und
Segen seien auf ihm) oder seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) etwas
Ähnliches taten.
Wer gemeinschaftlich Du`a nach den Pflichtgebeten oder nach den regulären Sunnah-Gebeten
macht, wendet sich gegen den Weg der Ahl al-Sunnah wa-l-Jama`ah, und diejenigen, die nicht
mit ihnen übereinstimmen, als Kafir zu beschimpfen und als nicht zur Ahl al-Sunnah
wa-l-Jama`ah zugehörig, ist eine Irreleitung, Ignoranz und es ist eine Entstellung der Tatsachen.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Fataawa Islamiyyah #1/319