Eine Person kann doch bis zu ihrem Tod (und bevor die Sonne im Westen aufgeht) immer bereuen, zu Allah zurückkehren und den Islam annehmen - egal, was sie getan hat.
Und ganz allgemein: Wenn jemand Allah (swt) verspricht, irgendeine Sünde zu machen, so soll er dieses Versprechen nicht ausführen (aber dafür bereuen und stattdessen Sühne verrichten).
Aischa r.a. überlieferte das Rasulullah (salla Allahu alaihi wassallam) gesagt hat: „Wer gelobt hat, Allah zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen, und wer gelobt hat, Ungehorsam gegenüber Allah zu leisten, der soll es nicht tun.“ (Buchari)
Hier eine ausführlichere Fatwa dazu:
www.islam-qa.com/en/ref/20419/