10-01-2018, 08:39 PM
Frage:
Wann ist es für die Frau erlaubt die Verhütungspille einzunehmen? Gibt es eine klare Aussage oder Meinung von Gelehrten bezüglich des Themas Geburtenkontrolle? Ist es einem Muslim erlaubt auch ohne triftigen Grund Geschlechtsverkehr zu praktizieren?
Antwort:
Muslime müssen so gut wie es geht ihre Anzahl an der Weltbevölkerung erhöhen. Dies ist eine Befehl, den der Prophet (Friede und Segen auf ihn) den Muslimen gab:
„“Heiratet die Frauen, die liebevoll und fruchtbar sind, denn wahrlich, ich werde am Tage der Abrechnung mit den anderen Propheten darum wetteifern, die größte Anzahl der Ummah zu haben.”
Wenn man mehrere Kinder hat bedeuted dies zugleich einen Zuwachs an muslimischer Bevölkerung. Dies gilt als Ehre für eine Muslimische Nation. Allah sagte bezüglich seines Segens auf dem Stamm Israels:
„(...) und wir haben euch an Zahl vermehrt errichtet.“ (Al-Isra, 6)
Und Shuiab sagte seinen Leuten:
„Und gedenkt, als ihr wenige wart und er euch mehrte.“ (Al-Araf, 86)
Es gibt keine Zweifel an der Tatsache, dass je größer ein Nation, um so stärker ist sie auch. Im Gegensatz dazu gibt es einige, welche fälschlicher Weise eine große Nation als Ursache für Armut und Hungersnot ansehen.
„Und keines an Wesen auf der Erde, dessen Versorgung nicht Allah obläge.“ (Al-Hud, 6)
Allah erleichtert ihnen ihre Angelegenheiten und bereicht sie umso mehr an seiner Gabe. Auf Grund dessen lautet die Antwort zu der Frage: Eine Frau sollte keine Geburtenkontrolle benuzen, außer wenn zwei Bedingungen vorliegen:
Die erste Bedingung ist, dass sie die Geburtenkontrolle aus medizinischem Grund benuzt.Z.B. leidet die Frau unter einer gewissen Krankheit und ertrüge es nicht, jedes Jahr ein Kind zu gebären. Ihr Köper wäre schwach und eine Geburt würde nur noch mehr Schmerzen hervorrufen, so wäre eine jährliche Schwangerschaft in diesem Fall zunächst ausgeschlossen.
Die zweite Bedingung ist, dass ihr Ehemann die Erlaubnis zur Verwendung von Geburtenkontrolle gibt, da er auch ein Recht auf Kinder hat. Weiterhin muss ein Arzt bezüglich der Verwendung von Verhütungspillen aufgesucht werden, denn es bedarf einer Untersuchung der Frau, ob sie die Pille aus gesundheitlichem Grund überhaupt einnehmen darf.
Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, so ist das Einnehmen der Verhütungspille nicht als sündhaft zu benennen. Jedoch darf die Verwendung von Geburtenkontrolle nicht auf längere, permanenter Zeit geschehen, da es sonst eine Fortpflanzung zu einem späteren Zeitpunkt verhindere.
Was den zweiten Teil der Frage anbelangt, so lautet die Antwort, dass sowas wie Geburtenkontrolle in Wirklichkeit nicht möglich ist, da eine Schwangerschaft oder auch keine Schwangerschaft im Willen Allahs liegt. Wenn der Mensch versucht seine Kinder auf eine bestimmte Zahl einzugrenzen, so könnte es passieren, dass alle Kinder binnen eines Jahres versterben und das Paar letzten Endes ohne Kind dasteht. Geburtenkontrolle ist etwas, was von der Sharia nicht akzeptiert wird (au0er unter den zwei Bedingungen). Was den Geschlechtsverkehr angeht, welcher ohne trifftigen Grund praktiziert wird, so ist dies, bezüglich der korrekten Meinung von Gelehrten, erlaubt. Dies basiert auf einem von Jabir überlieferten Hadith, in dem steht: „Wir praktizierten den Geschlechsverkehr während der Offenbarungszeit des Korans.“ sprich, während der Lebenszeit des Propheten Muhammad (Friede und Segen auf ihn).
Wenn dieser Akt verobten wäre, so hältte Allah es während der Zeit der Propheten bereits als verboten erklärt. Jedoch darf der Geschlechtsverkehr nur unter Zustimmung der Ehefrau geschehen, denn auch sie hat ein Recht auf Kinder. Wenn man es ohne ihre Erlaubnis täte, so würde dies auch nachhaltig ihre sexuelle Befriedigung mindern. Die sexuelle Lust der Frau ist befriedigt, bis ihr Mann ejakuliert hat. Demnach darf gemäß dieser beiden Gründe der Geschlechtsverkehr praktiziert werden nur unter Einwilligung der Ehefrau.
Scheich ibn Uthaimin
…........................................................
Fußnoten
1. Dieser Hadith wurde überliefert von Abu Dawud, al-Nasal, ibn Hibban, Ahmad, al-Tabarani und anderen. Gemäß al-Albani ist dieser Hadith authentisch. Al-Albani, Irwa, vol. 6, S. 195.-- JZ
Wann ist es für die Frau erlaubt die Verhütungspille einzunehmen? Gibt es eine klare Aussage oder Meinung von Gelehrten bezüglich des Themas Geburtenkontrolle? Ist es einem Muslim erlaubt auch ohne triftigen Grund Geschlechtsverkehr zu praktizieren?
Antwort:
Muslime müssen so gut wie es geht ihre Anzahl an der Weltbevölkerung erhöhen. Dies ist eine Befehl, den der Prophet (Friede und Segen auf ihn) den Muslimen gab:
„“Heiratet die Frauen, die liebevoll und fruchtbar sind, denn wahrlich, ich werde am Tage der Abrechnung mit den anderen Propheten darum wetteifern, die größte Anzahl der Ummah zu haben.”
Wenn man mehrere Kinder hat bedeuted dies zugleich einen Zuwachs an muslimischer Bevölkerung. Dies gilt als Ehre für eine Muslimische Nation. Allah sagte bezüglich seines Segens auf dem Stamm Israels:
„(...) und wir haben euch an Zahl vermehrt errichtet.“ (Al-Isra, 6)
Und Shuiab sagte seinen Leuten:
„Und gedenkt, als ihr wenige wart und er euch mehrte.“ (Al-Araf, 86)
Es gibt keine Zweifel an der Tatsache, dass je größer ein Nation, um so stärker ist sie auch. Im Gegensatz dazu gibt es einige, welche fälschlicher Weise eine große Nation als Ursache für Armut und Hungersnot ansehen.
„Und keines an Wesen auf der Erde, dessen Versorgung nicht Allah obläge.“ (Al-Hud, 6)
Allah erleichtert ihnen ihre Angelegenheiten und bereicht sie umso mehr an seiner Gabe. Auf Grund dessen lautet die Antwort zu der Frage: Eine Frau sollte keine Geburtenkontrolle benuzen, außer wenn zwei Bedingungen vorliegen:
Die erste Bedingung ist, dass sie die Geburtenkontrolle aus medizinischem Grund benuzt.Z.B. leidet die Frau unter einer gewissen Krankheit und ertrüge es nicht, jedes Jahr ein Kind zu gebären. Ihr Köper wäre schwach und eine Geburt würde nur noch mehr Schmerzen hervorrufen, so wäre eine jährliche Schwangerschaft in diesem Fall zunächst ausgeschlossen.
Die zweite Bedingung ist, dass ihr Ehemann die Erlaubnis zur Verwendung von Geburtenkontrolle gibt, da er auch ein Recht auf Kinder hat. Weiterhin muss ein Arzt bezüglich der Verwendung von Verhütungspillen aufgesucht werden, denn es bedarf einer Untersuchung der Frau, ob sie die Pille aus gesundheitlichem Grund überhaupt einnehmen darf.
Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, so ist das Einnehmen der Verhütungspille nicht als sündhaft zu benennen. Jedoch darf die Verwendung von Geburtenkontrolle nicht auf längere, permanenter Zeit geschehen, da es sonst eine Fortpflanzung zu einem späteren Zeitpunkt verhindere.
Was den zweiten Teil der Frage anbelangt, so lautet die Antwort, dass sowas wie Geburtenkontrolle in Wirklichkeit nicht möglich ist, da eine Schwangerschaft oder auch keine Schwangerschaft im Willen Allahs liegt. Wenn der Mensch versucht seine Kinder auf eine bestimmte Zahl einzugrenzen, so könnte es passieren, dass alle Kinder binnen eines Jahres versterben und das Paar letzten Endes ohne Kind dasteht. Geburtenkontrolle ist etwas, was von der Sharia nicht akzeptiert wird (au0er unter den zwei Bedingungen). Was den Geschlechtsverkehr angeht, welcher ohne trifftigen Grund praktiziert wird, so ist dies, bezüglich der korrekten Meinung von Gelehrten, erlaubt. Dies basiert auf einem von Jabir überlieferten Hadith, in dem steht: „Wir praktizierten den Geschlechsverkehr während der Offenbarungszeit des Korans.“ sprich, während der Lebenszeit des Propheten Muhammad (Friede und Segen auf ihn).
Wenn dieser Akt verobten wäre, so hältte Allah es während der Zeit der Propheten bereits als verboten erklärt. Jedoch darf der Geschlechtsverkehr nur unter Zustimmung der Ehefrau geschehen, denn auch sie hat ein Recht auf Kinder. Wenn man es ohne ihre Erlaubnis täte, so würde dies auch nachhaltig ihre sexuelle Befriedigung mindern. Die sexuelle Lust der Frau ist befriedigt, bis ihr Mann ejakuliert hat. Demnach darf gemäß dieser beiden Gründe der Geschlechtsverkehr praktiziert werden nur unter Einwilligung der Ehefrau.
Scheich ibn Uthaimin
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Fußnoten
1. Dieser Hadith wurde überliefert von Abu Dawud, al-Nasal, ibn Hibban, Ahmad, al-Tabarani und anderen. Gemäß al-Albani ist dieser Hadith authentisch. Al-Albani, Irwa, vol. 6, S. 195.-- JZ