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Wie lange ist Wudu gültig bei Krankheit(Blähungen z.B.)
#1
Salam aleikum,
Ich habe ein beitrag gelesen gehabt wo stand da wenn man sein wudu nicht halten kann (Krankheitsbedingt) dann kann man trotzdem beten. Man muss aber vor jedem gebet sein wudu wiederholen. Hier wäre mwine frage: das zuhr gebet am freitag ist ja fast vor dem freitagsgebet (Pflicht für Männer), muss man nun vor dem zuhr gebet wudu machen und danach wieder wudu fürs freitagsgebet??

Danke
#2
Wa alaikum assalām,

am Freitag gibt es kein Dhuhr-Gebet. Das Jumu'ah Gebet ersetzt es an diesem Tag.
#3
Ich meine z.b wie lange ist mein wudu gültig bei Krankheit
#4
Salam_wr_wb

Kurzgefasst:

Wenn du deine Gebetswaschung (aus entschuldigtem Grund) nicht halten kannst, so musst du nur die Gebetswaschung vor jedem Gebet erneuern.

Sie leidet unter ständigen Blähungen – bedeutet das, dass sie nicht in die Moschee gehen darf?



Frage (Nr. 110273):



Darf ich nicht in der Moschee beten, weil ich unter ständigen Blähungen leide, die allerdings geruchlos sind? Wie oft muss ich den Wudū’ vollziehen, um die obligatorischen und auch freiwillige Gebete zu verrichten?



Antwort:



Alles Lob gebührt Allāh.



Erstens:



Blähungen machen den Wudū’ ungültig, aufgrund des bei al-Bukhāri (#135) von Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) verzeichneten Berichts, in dem es heißt: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Kein Gebet wird von demjenigen angenommen, der im Zustand der kleinen Unreinheit ist, bis er den Wudū’ vollzieht.` Ein Mann aus Hadramaut fragte: „Was ist die kleine Unreinheit, ob Abu Hurayrah?“ Er antwortete: „Das Ablassen von Wind, leise oder laut.“



Es gibt zwei Arten von Blähungen:



1. Es gibt eine Zeit der Unterbrechung, wenn es zum Beispiel herauskommt, dann für eine Weile stoppt, in der man den Wudū’ vollziehen und beten kann. In diesem Fall musst du in der Zeit, in der es stoppt, den Wudū’ vollziehen und beten.



2. Es ist fortwährend und ohne Unterbrechung, sodass es zu jeder Zeit herauskommen kann. In diesem Fall solltest du den Wudū’ für jedes Gebet vollziehen, nachdem die Zeit für das jeweilige Gebet angebrochen ist. Du kannst mit diesem Wudū’ das obligatorische Gebet verrichten und jedes gewünschte nāfil Gebet und wenn Wind austritt, dann wird es dich nicht beeinträchtigen, selbst wenn es während des Gebets ist.



Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn jemand für die Dauer des Gebets nicht im Zustand der Reinheit verbleiben kann, dann soll er Wudū’ vollziehen und beten und es hat keine Auswirkungen, wenn etwas während des Gebets aus ihm austritt; dieser Wudū’ wird dadurch nicht ungültig gemäß dem Konsens der Imāme. Das Äußerste, was er zu tun hat, ist der Wudū’ für jedes Gebet.“ (Majmū` al-Fatāwa, 21/221)



Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (5/411): „Das Grundprinzip lautet, dass das Austreten von Wind den Wudū’ ungültig macht. Doch wenn er bei jemandem permanent austritt, dann muss diese Person den Wudū’ für jedes Gebet vollziehen, wenn sie beten möchte. Wenn dann etwas bei ihr austritt während sie betet, dann wird das Gebet nicht ungültig und sie muss es bis zur Vollendung fortsetzen. Dies ist eine Erlaubnis Allāhs für Seine Diener, um ihnen keine Erschwernis aufzuerlegen, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):



„Allāh will für euch Erleichterung“ (2:185)



„ und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt “ (22:78).“



Zweitens:



Wenn das, was austritt, einen unangenehmen Geruch hat, dann ist es dir nicht gestattet, in die Moschee zu gehen, denn dies wird eine Belästigung für die Betenden und die Engel darstellen.



Al-Bukhāri (#5452) und Muslim (#564) berichteten von Jābir ibn `Abd-Allāh, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln isst, sollte von uns fernbleiben oder von unserer Moschee und in seinem Haus bleiben.“ Gemäß einer anderen Version bei Muslim heißt es: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln oder Lauch isst, soll sich unserer Moschee nicht nähern, denn die Engel werden durch dieselben Dinge belästigt, die auch den Sohn Ādams belästigen.“



Muslim (#567) verzeichnete, dass `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Oh ihr Leute, ihr esst zwei Pflanzen, die ich abstoßend finde, nämlich Zwiebeln und Knoblauch. Ich erinnere mich an den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), wenn er ihren Geruch an einem Mann in der Moschee wahrnahm, dann erließ er die Anweisung, dass er nach al-Baqī` hinausgebracht wurde. Wer sie isst, soll sie bis zum Tode kochen.“



Dies zeigt, dass es eine Pflicht ist, die Moschee frei von aufdringlichen Gerüchen zu halten und denjenigen vom Betreten der Moschee oder dem Aufenthalt darin abzuhalten, der solch einen Geruch an sich hat.



Es heißt in Kaschschāf al-Qinā’ (2/365): „Es entspricht der Sunnah, jede Moschee freizuhalten von allen Arten des Schmutzes, des Unrates, Schleims, abgeschnittenen Nägeln und Haaren, die vom Bart, Kopf oder den Achselhöhlen entfernt wurden, denn die Moscheen wurden nicht für so etwas erbaut. Es entspricht auch der Sunnah, sie vor aufdringlichen Gerüchen wie von Knoblauch, Zwiebeln, Lauch und ähnlichen Dingen zu schützen, selbst wenn niemand in der Moschee ist, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `denn die Engel werden durch dieselben Dinge belästigt, die auch den Sohn Ādams belästigen.` (ibn Mājah) und er sagte: `Wer von diesen zwei Pflanzen isst, soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern`, sowie in einem anderen Bericht: `… lasst ihn sich unseren Moscheen nicht nähern.` (al-Tirmidhi, hasan sahīh)



Wenn jemand, der es gegessen hat – d. h. der einen aufdringlichen Geruch von Knoblauch und Zwiebeln und Ähnlichem an sich hat – die Moschee betritt, dann ist es stark empfohlen, ihn zu entfernen, um so die Unannehmlichkeit zu beseitigen.



Vergleichsweise gilt dies auch für denjenigen, der in der Moschee Wind von seiner Rückseite ablässt, denn dies stört andere durch den Geruch. Daher entspricht es der Sunnah, die Moschee davor zu schützen und ihn aus diesem Grund hinauszuschicken.“



Wenn die Blähungen aber keinen aufdringlichen Geruch verbreiten, dann spricht nichts dagegen, die Moschee zu betreten und dort zu sitzen. Imām al-Bukhāri (möge Allāh ihm barmherzig sein) verzeichnete in seinem Sahīh: „Kapitel über das Brechen des Wudū’ in der Moschee“.



Ibn Rajab (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Fath al-Bāri: „Was er (nämlich al-Bukhāri) meinte, war, dass es erlaubt ist, in der Moschee absichtlich den Wudū’ zu brechen (Wind abzulassen), denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) erwähnte es und verbot es nicht, sondern er sagte, dass es das Gebet der Engel unterbricht.



Al-Hasan, `Ata’ und Ishāq sagten, dass es eine Erlaubnis gibt, den Wudū’ in der Moschee absichtlich zu brechen.



Es wurde gesagt, dass es erlaubt ist, im Falle der Notwendigkeit in der Moschee zu schlafen, und es gibt in dieser Angelegenheit keine Meinungsverschiedenheit. Dies schließt auch den Schlafe desjenigen mit ein, der I`tikāf vollzieht, denn es ist notwendig für die Gültigkeit seines I`tikāf, und es ist auch in anderen Fällen als bei Notwendigkeit gestattet gemäß der Mehrheit, wobei es wahrscheinlich ist, dass der Mensch im Schlaf Luft ablässt. Wäre es also nicht erlaubt, Wind in der Moschee abzulassen, dann wäre es auch nicht erlaubt, in jeder Situation in der Moschee zu schlafen. Dies aber widerspricht den Texten und dem Konsens der Gelehrten.“



Und Allāh weiß es am besten.



Islam Q&A

In der Fatwa wird auch folgendes erwähnt:

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn jemand für die Dauer des Gebets nicht im Zustand der Reinheit verbleiben kann, dann soll er Wudū’ vollziehen und beten und es hat keine Auswirkungen, wenn etwas während des Gebets aus ihm austritt; dieser Wudū’ wird dadurch nicht ungültig gemäß dem Konsens der Imāme. Das Äußerste, was er zu tun hat, ist der Wudū’ für jedes Gebet.“
(Majmū` al-Fatāwa, 21/221)


Wallaahu taa´ala wa alam

Wa_salam_wr_wb
#5
(31-01-2014, 05:28 PM)muslim6810 schrieb: Ich meine z.b wie lange ist mein wudu gültig bei Krankheit

Verzeih mir das ich auf die eigentliche Frage nicht geantwortet habe, jedoch hast du geschrieben:
Zitat:muss man nun vor dem zuhr gebet wudu machen und danach wieder wudu fürs freitagsgebet??

worauf ich meinte, dass es am Freitag KEIN Dhuhr Gebet gibt, Jumu'ah Gebet ersetzt es.
  


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