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Nachfasten
#10
ich verstehe nicht...
#11
Du hast die Frage direkt auf mich bezogen ..
#12
achso, verzeih...
#13
..................................
#14
habs editiert ukhti @-}--
#15
AS SELAMU ALEIKUM

hat jemand von euch eine Fatwa was das Nachfasten angeht wenn man es wegen der Geburt oder Schwangerschaft versäumt hat? Da dies ja nicht als Krankheit gilt. Ich bin mir sicher man muss das nachfasten aber sicher zu sein, reicht nun mal nicht OHNE BEWEISE.
Da es auch ums Nachfasten geht hab ich meine Frage hier rein gestellt.

barak allahu fiki

wa aleikum as selam
#16
Salam_wr

wenn sie es schafft nach zu fasten sollte sie es tun, wenn nicht sollte sie arme speisen

Frage:
Wenn eine schwangere Frau und eine stillende Mutter nicht fasten, müssen sie die verpassten
Tage nachholen oder Fidya entrichten (für jeden nicht gefasteten Tag einen Armen speisen)?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Frieden und Segen sei auf demjenigen, den
Allah als Barmherzigkeit für die Welt entsandt hat, seiner Familie, seinen Gefährten und
Brüdern bis zum Tage der Auferstehung.
Wenn eine schwangere Frau oder eine stillende Mutter in der Lage sind zu fasten, aber dies mit
Schwierigkeiten oder mit Angst um sich selbst oder um das Kind verbunden ist (und daher nicht
fasten), müssen sie die verpassten Tage nicht nachholen. Stattdessen müssen sie für jeden
Tag, den sie nicht gefastet haben, eine arme Person speisen wie aus der Überlieferung des
Propheten sallallahu alaihi wa sallam zu entnehmen ist: „Allah befreite den Reisenden von der
Hälfte der Gebete und vom Fasten und Er befreite die schwangere Frau und die stillende Frau
vom Fasten.“ [1]
Der Reisende muss die Tage, die er nicht gefastet hat, nachholen aufgrund der (sinngemäß
übersetzten) Worte Allahs: „Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm
fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage
(fasten)“ (Baqarah:185)
Das Speisen der Armen ist eine Pflicht für alte Männer und alte Frauen sowie für schwangere
und stillende Mütter gemäß den Worten Allahs: „Und denen, die es mit großer Mühe ertragen
können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (Baqarah:184)
Die Regelung, die besagt, dass es für eine schwangere und stillende Mutter möglich ist, nicht zu
fasten und dass sie stattdessen eine arme Person speisen müssen und nicht die verpassten
Tage nachholen müssen, ist die korrekte Ansicht.
Es ist die Meinung von Ibn Abbas und Ibn Umar radhiAllahu anhum und anderen. Es wird
überliefert, dass Ibn Abbas radhiAllahu anhu sagte: „Wenn die schwangere Frau um sich selbst
fürchtet und die stillende Mutter Angst um ihr Baby hat, dann lasst sie nicht fasten. Sie sollen
stattdessen für jeden Tag, den sie nicht gefastet haben, eine arme Person speisen. Sie müssen
ihre verpassten Tage nicht nachfasten.“ [2]
Es wird auch berichtet: „Er sah ein Sklavenmädchen, das schwanger war oder stillte und sagte
zu ihr: ‚Du bist jemand, der nicht fasten kann. Du solltest stattdessen jeden Tag, den du nicht
fastet, eine arme Person speisen und du musst deine verpassten Tage nicht nachfasten.‘“ [3]
Zusätzlich überliefert Ad-Daraqutni, dass Ibn Umar radhiAllahu anhu von seiner Frau gefragt
wurde, als sie schwanger war, ob es für sie möglich ist, nicht zu fasten. Er antwortete: „Faste
nicht und speise jeden Tag, den du nicht fastest, eine arme Person und du musst die
verpassten Tage nicht nachholen.“ [4]
Die Ansichten von Ibn Abbas und Ibn Umar radhiallahu anhum waren bekannt unter den Gefährten und es gab niemanden, der dieser Meinung widersprach. Also ist dies ein seriöser
Beweis und ein Konsens.
Dies ist unter den Männern von Usul al-Fiqh als der „stille Konsens“ [5] bekannt und die
Interpretation des Verses von Ibn Abbas radhiAllahu anhu bezieht sich auf den Grund, warum
der Vers herabgesandt wurde. Und es ist in der Hadithwissenschaft festgelegt, dass eine
Interpretation eines Verses, die sich auf den Grund der Herabsendung bezieht, als die
Regelung von Raf [6] bezeichnet wird (so wie es vom Propheten sallAllahu alaihi wa sallam
gesagt wurde). Also ist solch eine Aussage korrekter als andere Ansichten, die sich auf
Meinungen und Analogie berufen.
Weitere Anmerkungen:
1. Die stillende Mutter, die im Ramadhan Nifaasblutung hat (die Blutung nach der
Geburt, die ca. 40 Tage andauert), muss die verpassten Tage nachholen und keine
Fidya bezahlen, weil die Nifaasblutung sie vom Fasten abhält.
2. Wenn eine Frau ihr Baby mit der Flasche füttert, so muss sie fasten, weil sie auf diese
Weise nicht wirklich ihr Kind stillt.
3. Außerdem befindet sich auf der Seite eine andere Fatwa (Concerning the permission
to observe the fast for a suckling woman and the obligation, for her, to give Fidya).
Daraus kann man Nutzen ziehen.
Sheikh Muhammad Ali Farkus, hafidhahullah
Algerien, 10. ter Ramadan, 1427 (3. ter Oktober, 2006)
[1] Berichtet von: Abu Dawud, Kapitel “das Fasten” (Hadith 2408), At-Tirmidhi, Kapitel “das
Fasten” (Hadith 715), An-Nasaai, Kapitel “das Fasten” (2275), ibn Majah, Kapitel “das
Fasten” (Hadith 1667), ibn Khuzayma (Hadith 2042), Ahmad (Hadith 19841), und Al-Bayhaqi
(Hadith 8172) gemäß der Überlieferung von Anas ibn Malik Al-Ka’bi al-Qushayri radhiallahu
anh, der nicht Anas ibn Malik radhiallahu anh ist (also nicht zu verwechseln). Dieser Hadith wird
als hasan von At-Tirmidhi angesehen. Er ist als authentisch eingestuft von Scheikh Albaani in
„Sahih Abi Dawud“ (2/71) und al Wadil in „As-Sahih al-Musnad“ (Hadith 74) und Al-Arnaut in
„Jami‘ al-Ussul“ (6/410)
[2] Berichtet von: At-Tabari in seinem Tafsîr (Exegesis) (Hadith 2318). Al-Albani sagte in “Al-
Irwa’ ” (4/19): “Der Isnad ist authentisch gemäß der Bedingungen von Muslim”
[3] Berichtet von: Abu Dawûd (Hadith 2318), und At-Tabari in seinem Tafsîr (Exegesis) (2/136),
und Ad-Daraqutni in seinem “Sunan” (2/206) und er sagte: “Die Überlieferungskette ist
authentisch”. Al-Albani said: “Der Isnad ist authentisch gemäß der Bedingungen von Muslim”.
Siehe “Al-Irwa'” (4/19).
[4] Berichtet von Ad-Daraqutni in seinem “Sunan” (2/207). Al-Albani sagte in “Al-Irwa'” (4/20):
“Die Überlieferungskette ist sehr gut (jayid)”.
[5] Siehe “I`lam Al-Muwaqqi`in” von Ibn Al-Qayyim (4/120) und Al-Mussawwada von ibn
Taymiyyas Familie (Hadith 335).
[6] Siehe Muqaddimat Ibn As-Salah (24), und “Tadrîb Ar-Rawi” von As-Suyûti (1/157), und
“Tawdîh Al- Afkar” von As-Sana`ni (1/280) und “Adwa` Al-Bayan” von Ash-Shanqîti (1/144).
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www.islamfatwa.de

inscha`Allah war dir das behilflich
Salam_wr
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


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