15-03-2014, 06:45 PM
Wenn der Imām bei seiner Rezitation einen Fehler macht und mit ihm niemand betet außer einer Frau, was sollte sie tun?
Frage (Nr. 9279): Wenn eine Frau im Gebet hinter einem Mann – wie einem Mahram – steht, wie kann sie ihn korrigieren, falls er einen Fehler in seiner Rezitation macht und sonst niemand da ist, der ihn korrigieren könnte?
Antwort: Alles Lob gebührt Allāh.
Es ist einer Frau erlaubt, ihren Mahram darauf aufmerksam zu machen, wenn er einen Fehler im Gebet macht, unter der Bedingung, dass kein nicht-mahram Mann anwesend ist, der sie hören könnte. Das Verbot für Frauen, subhānAllāh zu sagen sowie die Aufforderung für sie zu klatschen, werden in einem Hadīth erwähnt, den wir weiter unten anführen werden, und gelten für Situationen, wie sie ebenfalls in dem Hadīth genannt werden, wenn nämlich eine Frau mit nicht-mahram Männern betet.
Wenn sie mit nicht-mahram Männern beten, sollten Frauen ihre Stimmen nicht erheben, um im Gebet Āmīn zu sagen oder um SubhānAllāh zu sagen, wenn sie den Imām auf einen Fehler aufmerksam machen wollen.
Es wurde von Sahl ibn Sa`d berichtet, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) zu Bani `Amr ibn `Auf ging, um zwischen ihnen zu schlichten. In der Zwischenzeit begann die Zeit für das Gebet und der Muezzin kam zu Abu Bakr und fragte: „Wirst du die Menschen im Gebet führen und soll ich die Iqāmah rufen?“ Dieser antwortete mit Ja. So begann Abu Bakr damit, das Gebet anzuführen. Als der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) noch während des Gebets erschien, ging er durch die Reihen, bis er die erste erreichte. Die Leute klatschten, doch Abu Bakr pflegte während des Betens nicht zur Seite zu schauen. Als das Klatschen aber anhielt, wandte er sich um und sah den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm). Dieser (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) wies ihn mit Gesten an, dort zu bleiben, wo er war, und Abu Bakr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) hob seine Hände und lobte Allāh für das, was der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) ihm zu tun mitgeteilt hatte. Danach schritt Abu Bakr zurück, bis der auf einer Höhe mit der Reihe war und der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) trat vor und führte das restliche Gebet an. Als er fertig war, fragte er: „Oh Abu Bakr, was hat dich davon abgehalten, dort zu bleiben, wo ich es dir gezeigt hatte?“ Abu Bakr antwortete: „Es war für den Sohn von Abu Quhāfah (nämlich ihn selbst) nicht angemessen, den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) im Gebet zu leiten.“ Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) fragte: „Warum habt ihr so viel geklatscht? Wenn etwas während des Gebets geschieht, dann sagt subhānAllāh, denn wenn jemand subhānAllāh sagt, werden die Leute aufmerksam. Das Klatschen ist nur für die Frauen.“ (al-Bukhāri #652; Muslim #421)
Ibn Hajar sagte: „Er ließ die Frauen nicht subhānAllāh sagen, weil sie angewiesen sind, ihre Stimmen im Gebet unter allen Umständen zu senken, aufgrund der Befürchtung, ihre Stimmen könnten Fitnah (Versuchung) verursachen. Er verbot es den Männern zu klatschen, weil das für die Frauen ist.“ (Fath al-Bāri, 3/77)
Ibn `Abd al-Barr sagte: „Einige der Gelehrten sagten: Es ist für Frauen makrūh, subhānAllāh zu sagen (unter solchen Umständen) und es ist ihnen gestattet zu klatschen. Denn die Stimmen der meisten Frauen sind sanft und sie können die Männer, die mit ihnen beten, ablenken.“ (al-Tamhīd, 21/108)
Wali al-Dīn al-`Irāqi sagte: „Wenn eine Frau das übertritt, was ihr empfohlen wird, und subhānAllāh wegen etwas sagt, das ihr auffällt, dann wird ihr Gebet nicht ungültig. Doch wenn sie es leise auf eine Art sagt, dass niemand sie hören kann, dann dient das nicht dem beabsichtigten Zweck. Spricht sie es laut aus, sodass derjenige, den sie erreichen möchte, sie hören kann, dann sagen wir in diesem Fall, dass es nicht makrūh ist, wenn der Imām eine andere Frau oder ihr Mahram ist. Ist der Imām aber ein nicht-mahram Mann, dann ist es makrūh und kann sogar harām sein, wenn wir annehmen, dass die Stimme der Frau zu ihrer `Aurah gehört. Wir meinen nicht, dass es ihr unter solchen Umständen empfohlen ist, subhānAllāh zu sagen, sondern wir sagen, dass es nicht makrūh ist, wenn sie es tut. Es ist ihr empfohlen und besser für sie, wenn sie klatscht, denn die offensichtliche Bedeutung der Worte des Propheten: „Das Klatschen ist für Frauen“, lautet, dass es in allen Fällen vorgeschrieben ist. Und Allāh weiß es am besten.“ (Tarh al-Tathrīb, 2/248, 249) Al-
Zarkaschi sagte: „Die Gelehrten empfohlen das Klatschen für die Frauen unter allen Umständen und zweifellos gilt es, wenn eine Frau sich in Gegenwart von nicht-mahram Männern befindet. Wenn sie bei Frauen oder Männern, die ihre Mahram sind, ist, dann kann sie subhānAllāh sagen, wie sie auch in deren Gegenwart laut rezitieren darf.“ (Mughni al-Muhtāj, 1/418)
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A
Frage (Nr. 9279): Wenn eine Frau im Gebet hinter einem Mann – wie einem Mahram – steht, wie kann sie ihn korrigieren, falls er einen Fehler in seiner Rezitation macht und sonst niemand da ist, der ihn korrigieren könnte?
Antwort: Alles Lob gebührt Allāh.
Es ist einer Frau erlaubt, ihren Mahram darauf aufmerksam zu machen, wenn er einen Fehler im Gebet macht, unter der Bedingung, dass kein nicht-mahram Mann anwesend ist, der sie hören könnte. Das Verbot für Frauen, subhānAllāh zu sagen sowie die Aufforderung für sie zu klatschen, werden in einem Hadīth erwähnt, den wir weiter unten anführen werden, und gelten für Situationen, wie sie ebenfalls in dem Hadīth genannt werden, wenn nämlich eine Frau mit nicht-mahram Männern betet.
Wenn sie mit nicht-mahram Männern beten, sollten Frauen ihre Stimmen nicht erheben, um im Gebet Āmīn zu sagen oder um SubhānAllāh zu sagen, wenn sie den Imām auf einen Fehler aufmerksam machen wollen.
Es wurde von Sahl ibn Sa`d berichtet, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) zu Bani `Amr ibn `Auf ging, um zwischen ihnen zu schlichten. In der Zwischenzeit begann die Zeit für das Gebet und der Muezzin kam zu Abu Bakr und fragte: „Wirst du die Menschen im Gebet führen und soll ich die Iqāmah rufen?“ Dieser antwortete mit Ja. So begann Abu Bakr damit, das Gebet anzuführen. Als der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) noch während des Gebets erschien, ging er durch die Reihen, bis er die erste erreichte. Die Leute klatschten, doch Abu Bakr pflegte während des Betens nicht zur Seite zu schauen. Als das Klatschen aber anhielt, wandte er sich um und sah den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm). Dieser (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) wies ihn mit Gesten an, dort zu bleiben, wo er war, und Abu Bakr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) hob seine Hände und lobte Allāh für das, was der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) ihm zu tun mitgeteilt hatte. Danach schritt Abu Bakr zurück, bis der auf einer Höhe mit der Reihe war und der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) trat vor und führte das restliche Gebet an. Als er fertig war, fragte er: „Oh Abu Bakr, was hat dich davon abgehalten, dort zu bleiben, wo ich es dir gezeigt hatte?“ Abu Bakr antwortete: „Es war für den Sohn von Abu Quhāfah (nämlich ihn selbst) nicht angemessen, den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) im Gebet zu leiten.“ Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) fragte: „Warum habt ihr so viel geklatscht? Wenn etwas während des Gebets geschieht, dann sagt subhānAllāh, denn wenn jemand subhānAllāh sagt, werden die Leute aufmerksam. Das Klatschen ist nur für die Frauen.“ (al-Bukhāri #652; Muslim #421)
Ibn Hajar sagte: „Er ließ die Frauen nicht subhānAllāh sagen, weil sie angewiesen sind, ihre Stimmen im Gebet unter allen Umständen zu senken, aufgrund der Befürchtung, ihre Stimmen könnten Fitnah (Versuchung) verursachen. Er verbot es den Männern zu klatschen, weil das für die Frauen ist.“ (Fath al-Bāri, 3/77)
Ibn `Abd al-Barr sagte: „Einige der Gelehrten sagten: Es ist für Frauen makrūh, subhānAllāh zu sagen (unter solchen Umständen) und es ist ihnen gestattet zu klatschen. Denn die Stimmen der meisten Frauen sind sanft und sie können die Männer, die mit ihnen beten, ablenken.“ (al-Tamhīd, 21/108)
Wali al-Dīn al-`Irāqi sagte: „Wenn eine Frau das übertritt, was ihr empfohlen wird, und subhānAllāh wegen etwas sagt, das ihr auffällt, dann wird ihr Gebet nicht ungültig. Doch wenn sie es leise auf eine Art sagt, dass niemand sie hören kann, dann dient das nicht dem beabsichtigten Zweck. Spricht sie es laut aus, sodass derjenige, den sie erreichen möchte, sie hören kann, dann sagen wir in diesem Fall, dass es nicht makrūh ist, wenn der Imām eine andere Frau oder ihr Mahram ist. Ist der Imām aber ein nicht-mahram Mann, dann ist es makrūh und kann sogar harām sein, wenn wir annehmen, dass die Stimme der Frau zu ihrer `Aurah gehört. Wir meinen nicht, dass es ihr unter solchen Umständen empfohlen ist, subhānAllāh zu sagen, sondern wir sagen, dass es nicht makrūh ist, wenn sie es tut. Es ist ihr empfohlen und besser für sie, wenn sie klatscht, denn die offensichtliche Bedeutung der Worte des Propheten: „Das Klatschen ist für Frauen“, lautet, dass es in allen Fällen vorgeschrieben ist. Und Allāh weiß es am besten.“ (Tarh al-Tathrīb, 2/248, 249) Al-
Zarkaschi sagte: „Die Gelehrten empfohlen das Klatschen für die Frauen unter allen Umständen und zweifellos gilt es, wenn eine Frau sich in Gegenwart von nicht-mahram Männern befindet. Wenn sie bei Frauen oder Männern, die ihre Mahram sind, ist, dann kann sie subhānAllāh sagen, wie sie auch in deren Gegenwart laut rezitieren darf.“ (Mughni al-Muhtāj, 1/418)
Und Allāh weiß es am besten.
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