20-12-2012, 02:00 PM
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaah,
1. Ja, darf man. Hier eine Fatwa auf Englisch: http://islamqa.info/en/ref/11993
Es gibt einen sehr wichtigen Grundsatz im Fiqh, der auch auf die zweite Frage angewendet werden muss:
Derjenige, der etwas behauptet muss den Beweis erbringen, dass es verboten ist. Grundsätzlich ist in Dunya-Angelegenheiten alles erlaubt, bis es einen Beweis gibt, dass es verboten ist.
2. Es gibt schwache Überlieferungen, dass man die Fingernägel und Haare nach dem Schneiden "beerdigen" soll; aber wenn man es nicht macht und sie auf einem anderen Weg entsorgt, so ist daran nichts falsches. Hier eine Fatwa, allerdings nur auf Arabisch: http://islamqa.info/ar/ref/97740
Hier noch eine andere, ob man die Fingernägel nachts schneiden darf auf Englisch: http://islamqa.info/en/ref/11993
3. Laut dieser Fatwa: http://islamqa.info/en/ref/2564/reading%...g%20menses
gibt es eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob eine Frau während der Periode aus dem Gedächtnis Qur'aan lesen darf oder nicht. Die richtigere Ansicht, dass sie es darf, damit sie bspw. nicht das Auswendiggelernte vergisst und nicht mehrere Tage hintereinander gar nichts vom Qur'aan rezitiert, was ja den Imaan stärkt etc.
Was das Berühren des Mushafs (rein arabischer Text) angeht, so ist hier die richtigere Ansicht, dass dies verboten ist.
Wallaahu a'lam.
1. Ja, darf man. Hier eine Fatwa auf Englisch: http://islamqa.info/en/ref/11993
Es gibt einen sehr wichtigen Grundsatz im Fiqh, der auch auf die zweite Frage angewendet werden muss:
Derjenige, der etwas behauptet muss den Beweis erbringen, dass es verboten ist. Grundsätzlich ist in Dunya-Angelegenheiten alles erlaubt, bis es einen Beweis gibt, dass es verboten ist.
2. Es gibt schwache Überlieferungen, dass man die Fingernägel und Haare nach dem Schneiden "beerdigen" soll; aber wenn man es nicht macht und sie auf einem anderen Weg entsorgt, so ist daran nichts falsches. Hier eine Fatwa, allerdings nur auf Arabisch: http://islamqa.info/ar/ref/97740
Hier noch eine andere, ob man die Fingernägel nachts schneiden darf auf Englisch: http://islamqa.info/en/ref/11993
3. Laut dieser Fatwa: http://islamqa.info/en/ref/2564/reading%...g%20menses
gibt es eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob eine Frau während der Periode aus dem Gedächtnis Qur'aan lesen darf oder nicht. Die richtigere Ansicht, dass sie es darf, damit sie bspw. nicht das Auswendiggelernte vergisst und nicht mehrere Tage hintereinander gar nichts vom Qur'aan rezitiert, was ja den Imaan stärkt etc.
Was das Berühren des Mushafs (rein arabischer Text) angeht, so ist hier die richtigere Ansicht, dass dies verboten ist.
Wallaahu a'lam.