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Erbe und Erbverteilung, Zusammenrechnung, Diskussion mit einem Ungläubigen
#2
assalamu alaikum

4.11. Allah schreibt euch vor hinsichtlich eurer Kinder: Für das männliche das Gleiche wie der Anteil zweier weiblicher, und wenn es Frauen sind, mehr als zwei, dann für sie zwei Drittel von dem, was er hinterlassen hat, und wenn es eine einzige ist, dann für sie die Hälfte, und für seine beiden Eltern, für jeden einzelnen von ihnen, der sechste Teil von dem, was er hinterlassen hat, wenn er ein Kind hatte, und wenn er kein Kind hatte, und es beerben ihn seine beiden Eltern, dann für seine Mutter der dritte Teil, und wenn er Brüder hat, dann für seine Mutter der sechste Teil, nach einem darüber gemachten Testament oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, welche von ihnen euch näher an Nutzen sind, eine Pflicht von Allah, Allah ist ja wissend, weise.

kannst du erklären was hier nicht stimmen soll?

man muss auch ein wenig über die erbschaft aus der sunna wissen denn im quran sind die pflichtanteile festgelegt und wenn jemand ein testament geschrieben hat muss das auch berücksichtig werden etc. wa Allahu alem

das erbe ist sehr komplex und sehr gerecht im islam, allerdings ein längeres thema als dass man so pauschal antworten könnte deswegen eine genaue aufstellung der rechnung die er nicht verstanden hat

barakallahu feek

assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


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RE: Erbe und Erbverteilung, Zusammenrechnung, Diskussion mit einem Ungläubigen - von safiya_ummaimen - 24-12-2013, 11:13 AM

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