DawaAhluSunnah   18-06-2008, 03:05 PM
#1
Das Heben der Hände beim Witrgebet



84. Frage: Wie lautet die Fatwa über das Heben der Hände beim Witrgebet?

Antwort: Es ist gesetzlich erlaubt, die Hände während der Bittgebete im Witrgebet zu erheben. Dies ist so, weil es den Bittgebeten in Zeiten der Not ähnelt. Es wurde bestätigt dass der Prophet Sas seine Hände zu erheben pflegte, wenn er Bittgebete in Zeiten der Not machte. Dies wurde von Al-Baihaqi (möge Allah ihm gnädig sein), mit einer authentischen Kette berichtet.


Schaikh bin Baz
  
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