DawaAhluSunnah   24-06-2008, 11:34 PM
#1
Das "Gebet aus Not" und "Gebet, um Qur'an zu behalten" sind unbegründet und stellen keinen Teil der Schari'ah dar


103. Frage: Ich habe von dem "Gebet aus Not" (Salaat al- Haajah) und dem "Gebet, um Qur'an zu behalten" gehört. Sind das tatsächliche Gebete oder nicht?


Antwort: Beide sind nicht korrekt. Es gibt weder ein Ding wie das "Gebet aus Not" noch das "Gebet, um Qur'an zu behalten". Dies ist so, weil derartige gottesdienstliche Handlungen nur mit rechtlichen Beweisen ausgeführt werden dürfen. Keiner von diesen besitzt jegliche Beweise, die vom Islamischen Gesetz als Belege betrachtet und akzeptiert werden können. Aus diesem Grund sind sie von dem Islamischen Gesetz nicht gestattet.

Schaikh Ibn 'Uthaimien
  
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