Aus Kummer auf die Wangen schlagen und an den Kleidern reißen
120. Frage: Wie lautet die islamische Fatwa bezüglich Frauen, die ihre Wangen schlagen, wenn jemand stirbt?
Antwort: Die Wangen schlagen, den vorderen Ausschnitt seines Hemdes zerreisen und Wehklagen sind in Zeiten des Kummers verboten und nicht erlaubt. Der Prophet sagte:
"Ich habe nichts zu tun mit der Wehklagenden, der, die ihren Kopf schert und der, die ihre Kleider zerreist [in Zeiten eines Leids]."
Dies wurde ebenfalls bei Al-Bukhary und Muslim berichtet. Die Wehklagende ist diejenige, die in Zeiten eines Kummers ihre Stimme erhebt. Die Haliqah ist diejenige, die in Zeiten des Kummers ihr Haar vom Kopf schert. Und Asch-Schaqqah ist eine, die den vorderen Ausschnitt ihrer Kleider zerreist. Der Prophet sagte auch:
"Vier Dinge in meiner Gemeinschaft sind aus den Tagen der Unwissenheit, die die Leute nicht aufgeben: Angeberei mit einem hohen Rang, abfällige Bemerkungen über die Abstammung anderer machen, die Sterne anrufen, um Regen zu erbitten und Wehklagen." Dann sagte er: "Wenn die Wehklagende vor ihrem Tode nicht bereut, wird sie am Tage der Auferstehung mit einer Hose aus Pech und einem Hemd aus Räude auferweckt werden.
Dies wurde bei Muslim in seinem Sahih berichtet.
Es ist eine Pflicht, in Zeiten des Leids geduldig zu sein und auf den Lohn zu hoffen. Man muss die genannten schlechten Verhaltensweisen unbedingt vermeiden und bei Allah -subhanehu wa ta3ala- bereuen, was man in der Vergangenheit getan hat. Allah -subhanehu wa ta3ala- sagt:
"Doch verkünde den Geduldigen eine frohe Botschaft, die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: <<Wir gehören Allah und zu Ihm kehren wir zurück.>>"[Al-Baqarah:155-156]