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138. Frage: Man ist nicht verpflichtet, ohne Mahram Hajj zu machen
#1
Man ist nicht verpflichtet, ohne Mahram Hajj zu machen


138. Frage: Eine Frau mittleren Alters oder älter, die für ihre Frömmigkeit wohlbekannt ist, möchte Hajj des Islam machen. Allerdings hat sie keinen Mahram*, aus demselben Land gibt es einen Mann, der für seine Frömmigkeit wohlbekannt ist und der ebenfalls Hajj machen möchte und mit Frauen reist, mit denen er verwandt ist. Ist es für diese Frau in Ordnung, wenn sie mit diesem Mann und den Frauen, die ihn auf der Reise begleiten, Hajj macht. Wenn sie mit den Frauen bleibt und der Mann passt auf sie auf? Hat sie die Pflicht, Hajj zu machen oder wird diese Verpflichtung hinfällig, weil sie keinen Mahram hat, obgleich sie finanziell in der Lage ist? Antworten sie uns, möge Allah sie belohnen.


Antwort: Die Frau, die keinen Mahram besitzt, ist nicht verpflichtet, Hajj zu vollziehen. Dies ist so, weil das Vorhandensein eines Mahrams was sie betrifft, einen Teil der notwendigen Dinge darstellt, eines von den Mitteln um Hajj zu machen. Die Mittel zu haben, ist eine der Voraussetzungen für die Verpflichtung zum Hajj. Allah سبحانه وتعالى sagt:

وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلًا


"Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann."[Al-'Imraan:97]

Es ist ihr nicht erlaubt, ohne ihren Ehemann oder Mahram zum Hajj oder anderswo zu reisen. Dies ist durch den Hadith, den Al-Bukhary berichtet begründet; der Prophet Sas sagte:

لا يحل لامرأة تسافر مسيرة يوم ليلة إلامع ذي محرم


"Es ist einer Frau nicht erlaubt, die Entfernung von einem Tag und einer Nacht zu reisen, außer mit einem Mahram."

Al-Bukhary und Muslim berichten ebenfalls von Ibn 'Abbas :rah:, dass er den Propheten Sas sagen hörte:

''لا يخلو رجل بامرأة إلا ومعها ذو محرم, ولا تسافر المرأة إلا ومعها ذو محرم''فقام رجل فقال: يا رسول الله إن امرأتي خرجت حاجة,و إني اكتتبت في غزوة كذا و كذا قال: ''فانطلق فحج مع امرتك''


"Ein Mann kann nicht mit einer Frau allein sein, außer in Anwesenheit eines ihrer Mahrams. Und eine Frau reist nicht, außer zusammen mit einem Mahram." Ein Mann sagte: "Oh Gesandter Allahs, meine Frau ist ausgezogen, um Hajj zu machen und ich habe mich für den und den Feldzug angemeldet." Er sagte: "Geh' und mach' Hajj mit deiner Frau."


Dies ist die Meinung von Al-Hasan, Al-Nakhai, Ahmad, Ishaq, Ibn Al-Mundhir und die rechtliche Schlussfolgerung der Gelehrten (Aschab al Ra'i). Es ist die richtige Ansicht, es stimmt mit der Allgemeingültigkeit des Hadith des Propheten überein, der es den Frauen verbietet, ohne Ehemann oder Mahram zu reisen. Malik, asch-Schafi'i und Al-Auza'i vertreten eine andere Meinung. Sie alle bringen Bedingungen an, für die sie keine Beweise haben. Ibn al-Mundhir stellte fest: "Sie alle geben die klare, offensichtliche Bedeutung des Hadith auf und legen Bedingungen vor, für die sie keinerlei Beweise erbringen können."



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*Mahram ist der Ehemann oder männliche Verwandte, dessen Beziehung zu der Frau aufgrund der Blutsverwandschaft, durch das Stillen oder durch Heirat eine solche ist, dass es ihnen niemals erlaubt wäre, zu heiraten.


Das Ständige Komitee
  


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