habe jetzt nur diese fatwa finden können
was aber nicht direkt mit vergewaltigung zu tun hat
aber die situation könnte man vergleichen.
Wenn die Ehefrau krank ist und die Schwierigkeiten der Schwangerschaft nicht ertragen kann, sollte sie dann den Fötus abtreiben lassen?
Frage:
Meiner Frau wurde durch ihren Arzt bestätigt, dass sie mit einem Monat und acht Tagen schwanger ist. Wir hatten abgemacht, dass wir für eine bestimmte Zeit keine Kinder wollen, denn meine Frau ist krank und kann die Schwierigkeiten einer Schwangerschaft nicht ertragen. Ist es erlaubt, die Schwangerschaft abzubrechen? Bitte beachtet, dass wir nur für eine bestimmte Zeit auf Kinder verzichten wollten.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn die Ehefrau krank ist und die Schwierigkeiten einer Schwangerschaft nicht tragen kann, dann ist es erlaubt, den Fötus innerhalb der ersten 40 Tage der Schwangerschaft abzutreiben, gemäß der Ansicht einer Anzahl an Gelehrten.
Es heißt in einem vom Rat der Senior Gelehrten herausgegebenen Bericht:
Es ist nicht erlaubt, eine Schwangerschaft in ihren verschiedenen Phasen abzubrechen, außer aus einem scharī`ahrechtlichen Grund und innerhalb enger Grenzen.
Wenn die Schwangerschaft sich in der ersten Phase befindet, welche die ersten 40 Tage umfasst, und der Abbruch zu einem legitimen scharī`ahrechtlichen Zweck erfolgt oder um Schaden abzuwenden, dann ist es gestattet, dies zu tun. Was aber den Abbruch in dieser Phase aus Angst vor Erschwernissen bei der Erziehung der Kinder oder aus Angst davor, nicht die Kosten ihrer Erziehung und Ausbildung tragen zu können, oder aus Angst um ihre Zukunft anbelangt oder weil das Ehepaar mit der Anzahl der bereits vorhandenen Kinder zufrieden ist, so ist dies nicht erlaubt.
Es ist nicht gestattet, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn ein Alaqa oder Mudgha vorhanden ist (d.h. während des zweiten und dritten 40-Tages-Zeitraums der Schwangerschaft), es sei denn, ein Komitee aus vertrauenswürdigen Ärzten hat entschieden, dass die Fortsetzung eine Gefahr für die Mutter darstellt, da sie daran sterben könnte. In diesem Fall ist es erlaubt, die Schwangerschaft abzubrechen, nachdem alle anderen Mittel, um das Risiko für die Mutter auszuschalten, ausgeschöpft wurden.
Nach der dritten Phase und nachdem der vierte Schwangerschaftsmonat vollendet wurde, ist es nicht erlaubt, abzutreiben, außer wenn eine Anzahl von vertrauenswürdigen Spezialisten festgestellt hat, dass das Verbleiben des Fötus im Mutterleib deren Tod verursachen würde, und nachdem alle Mittel, um das Leben zu retten, ausgeschöpft wurden. Eine Erlaubnis zur Abtreibung unter diesen Bedingungen wird nur gewährt, um das größere von zwei Übeln abzuwenden und um dem größeren der beiden Interessen zu dienen. (Al-Fatawa al-Jamia 3/1056)
Und Allah weiß es am besten.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 82851)