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Alleine reisen
#1
Assalamu alaikum,

darf eine Frau ohne mahram verreisen? Zb von Marokko nach Deutschland fliegen, oder ähnliches?
#2
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Umm Abderrahman bearbeitete 10-08-2015 08:19 PM diesen Beitrag. Grund:

As Salam ualaykum uhkti
Videos sind hier als Antwort nicht erlaubt Bitte mit Beweise alles schriftlich halten
Barak allahu feeki

#3
Subhanallah dies ist eine wichtige Angelegenheit,
welche gerade jetzt zur Urlaubszeit von vielen Schwestern leider auf die leichte Schulter genommen wird.
#4
Wa alaikum selam wa rahmatullahi wa barakatuhu Ukhti,

Habe etwas gefunden, was wirklich schoen erklaert wird. Das sagt schon alles.

Reisen ohne direkte männliche Begleitung

Der Islam verbietet der Frau (ob verheiratet oder nicht) allein, ohne die Begleitung eines nahen, nicht zu heiratenden Verwandten (Mahram) als Reisebegleiter zu reisen, das sind z.B. Ehemann, Sohn, Bruder, Vater, Neffe, Onkel, usw. Solch ein Verwandter, nicht der Ehemann, muss einer von denen sein, die ihr zum Heiraten durch die direkte Blutsverwandtschaft verboten sind. Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:

"Eine Frau darf nicht ohne einen männlichen Begleiter von ihren unmittelbaren Verwandten, den sie nie heiraten kann (Mahram) reisen. (Mahram ist ein männlicher Verwandter der Frau, der sie wegen der ehelichen Bindung oder der Blutsverwandtschaft mit ihr privat sehen darf, mit ihr bleiben und reisen darf, z.B. ihr Ehemann, Schwiegervater, Schwiegersohn, Vater, Bruder, Sohn, Onkel von beiden Seiten, Großvater oder Neffe.) Kein Mann darf das Haus einer Frau betreten, wenn kein männlicher Verwandter (Mahram) im Haus ist. Ein Mann stand auf und fragte den Gesandten Allahs (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm): 'Oh Gesandter Allahs! Meine Frau hat sich auf den Weg zur Pilgerfahrt gemacht und ich habe meinen Namen eintragen lassen, um am Kampf teilzunehmen, was soll ich tun?' Allahs Gesandter (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: Geh´ und vollziehe die Pilgerfahrt mit deiner Frau." (Dieser Hadith wird bei Bukhary und Muslim berichtet.)

Vielleicht wird jemand argumentieren, dass diese Regel die Freiheit der Frau einschränkt und ihre Rechte beiseite lässt. Dies ist, was einem unmittelbar in den Kopf kommen könnte. Wenn wir aber den Grund, der dahinter verborgen ist, verstehen, können wir unsere Meinung ändern. Wir können dieses Missverständnis über den Islam aufklären, wenn wir realisieren, dass der Islam die Würde der Frau erhalten und bewahren will, und nicht das Gegenteil. Reisen beinhaltet normalerweise viele Strapazen. Frauen sind von Natur aus zumindest körperlich schwächer als Männer, wie schon zuvor dargestellt. Das sind sie aufgrund von Schwangerschaft, Menstruation, Stillen und Kinderbetreuung. Frauen sind auch gefühlsbetonter als Männer. Sie sind leichter geneigt, ihren Gefühlen eher als den Tatsachen zu folgen. Frauen werden ebenfalls leicht von der Umgebung und dem Millieu beeinflusst.

Deshalb benötigt eine Frau dringend jemanden, der für sie sorgt, sie beschützt und bei der Reise ihre Bedürfnisse erfüllt. Es gibt auf der ganzen Welt viele boshafte und schlechte Männer, die nur auf eine Gelegenheit warten, eine schwache Frau, die allein ist oder allein reist, zu treffen. Derartige schlechte Männer interessieren sich sowohl für das Vermögen der einsamen Frau, als auch für ihren Körper und körperliche Anziehung oder beides.

Eine Frau stellt für Männer mit schlechten Hintergedanken durch ihre körperliche und emotionale Beschaffenheit ein leichtes Ziel und auch ein leichtes Opfer dar. Eine Frau benötigt einen Mann, der ihr hilft, ihren Bedarf zu sichern, auf sie aufpasst und die benötigte Fürsorge, Sicherheit und Aufmerksamkeit entgegenbringt, damit sie nicht in die Verlegenheit gerät, einen Fremden um Hilfe bitten zu müssen, der dann aus ihren Bedürfnissen seinen Vorteil zieht. Der Mahram einer Frau wird alle ihre Bedürfnisse freudig und mit einem Lächeln auf dem Gesicht erfüllen, denn es ist eine Pflicht, die von Allah (dem Allerhöchsten) belohnt wird.

Ein Mahram ist deshalb wie ein ernsthafter, ehrlicher, voll bezahlter Diener für eine Frau und keine Belastung für sie. Er ist auch ein Beschützer, Aufpasser und Gefährte, der ihr die höchstmögliche Fürsorge, Schutz und Dienst bereitstellt.

Ein Mahram wird der Frau auch ein Schutzschild gegen Menschen mit schlechten Absichten sein, die nur ihren Vorteil von einer allein reisenden Frau suchen.

Wer würde nach alledem denken, dass das Verbot für die Frau allein zu reisen, lediglich ein demütigender Faktor und eine Beleidigung ihrer Ehre, Würde, Stolz und Intelligenz sein soll? Es ist tatsächlich eine Ehre, einen Mann zu finden, der bereit ist, einer reisenden Frau zu dienen, beschützen und bescheidene Sittlichkeit und bedeutungsvolle Gesellschaft zu leisten.

http://womeninislam.ws/de/reisen_ohne_di...itung.aspx
#5
Jazaki allahu kheiran,

kannst du mir bitte die genauen adila dazu geben?
#6
As Salam ualaykum


Frage (Nr. 161002):

Ich lebe in einem nichtmuslimischen Land und habe das starke Verlangen, bei den Menschen zu sein, die ich liebe. Deshalb möchte ich die Hijrah nach Saudi Arabien verrichten. Meine Mutter wird mich dafür hassen und es nicht verstehen. Geehrter Scheikh, ich möchte die Hijrah vollziehen, um auf erlaubte Art und Weise leben zu können. Hier ist alles harām und für meine Zukunft nicht gut.

Kann ich deshalb die Hijrah ohne Mahram vollziehen? Darf ich meine alleinstehende Mutter zurücklassen, ohne auf ihre Meinung Rücksicht zu nehmen? Sie möchte auch nicht, dass ich bete etc.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Das Grundprinzip besagt, dass es einer Frau nicht erlaubt ist zu reisen, außer sie hat einen Mahram bei sich. Das wurde bereits vorher in der Antwort auf die Fragen #101520 und #145413 besprochen.

Doch die Gelehrten machten eine Ausnahme von diesem Grundsatz im Falle der obligatorischen Reise einer einzelnen Frau, wie z. B. die Auswanderung aus einem Land des Kufr in ein muslimisches Land.

Imām al-Nawawi sagte: „Die Gelehrten stimmen darin überein, dass sie außer zur Hajj und `Umrah nicht losziehen sollte, außer sie hat einen Mahram bei sich und im Falle der Auswanderung von Dar al-Harb (nichtmuslimische Länder). Sie stimmen darin überein, dass sie von dort in ein muslimisches Land auswandern muss, auch wenn sie keinen Mahram bei sich hat. Der Unterschied zwischen diesen beiden Pflichten ist, dass ihr Aufenthalt in einem kāfir Land harām ist, wenn sie ihre Religion dort nicht offen praktizieren kann und um sich und ihr religiöses Bemühen fürchten muss.“ (Scharh Sahīh Muslim, 9/104)

Abu-l-`Abbās al-Qurtubi sagte: „Es besteht ein Konsens darüber, dass sie ohne Mahram reisen muss, wenn sie um ihre religiöses Bemühen und sich selbst fürchtet.“ (al-Mufhim lima Aschkala min Talkhīs Kitāb Muslim, 11/6)

Das ist so, weil das Festhalten an den Geboten des Glaubens eine Pflicht ist und was auch immer notwendig ist, um etwas Obligatorisches zu erfüllen, ist ebenfalls eine Pflicht. Das wurde in Matālib Ūli al-Nuha, 3/433, bestätigt.

Darauf basierend musst du in ein Land auswandern, wo du selbst und dein religiöses Bemühen sicher sind, wenn du in deinem jetzigen Land den Islam nicht vollständig und in Freiheit praktizieren kannst oder wenn du um dein religiöses Engagement und dich selbst aufgrund der dort herrschenden Versuchung und Verirrung fürchten musst. Die Interessen der Religion besitzen Vorrang vor dem Gehorsam den Eltern gegenüber, da Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. …“ (31:15).

Bist du aber in der Lage, den Islam zu praktizieren und lebst du einem Land der vollständigen Sicherheit, dann ist die Auswanderung in deinem Fall mustahabb und nicht verpflichtend. Siehe auch in den Antworten auf die Fragen #47672 und #13363.

In dem Fall ist es dir nicht erlaubt zu reisen und dies aus zwei Gründen: Du hast keinen Mahram und du hast nicht die Erlaubnis deiner Mutter für die Reise.

Al-Bahūti sagte: „Er sollte nicht zu einem mustahabb Zweck reisen, außer mit der Erlaubnis seiner Eltern… denn das Ehren der Eltern ist eine individuelle Pflicht (Fard `ayn), die Priorität besitzt vor dem, was mustahabb und was eine gemeinschaftliche Verpflichtung (Fard kifāyah) ist.“ (Kaschschāf al-Qinā‘, 6/322)

Du musst deine Mutter freundlich behandeln und nett zu ihr sein in der Hoffnung, dass Allāh sie durch dich auf den rechten Weg leitet. Siehe bitte auch in den Antworten auf die Fragen #103977 und #27105.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A
#7
Mashaallah jazaki allahu kheiran,

also ist jede reise verboten? Auch zb von hamburg nach bremen?
#8
As salamu ´aleikum,

Von Hamburg nach Bremen auf jeden Fall, da es über 100 km sind. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber was eine Reise ist. Aber bei so einer langen Strecke ist das eindeutig.
  


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