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(27-07-2014, 01:14 AM)Abu Yusa schrieb: Barakallahu Feek,
Nein Leider ist das was unter deinem
Link steht nicht einmal ein Zwanzigstel was an beweisen dort stand, Aussagen der Sahaber, Salaf, Gelehrte es war sehr ausführlich, das in dem Link von Dir ist wirklich nicht viel!
Hat es eventuell noch ein Admin?
Alhamdulillah ich habe es gefunden und werde es nun Biithnillah in dem dafür vorgesehen Thema Posten!
Und auch hier InschaAllah
Wa feeka barak Allah. Genau dieser Text steht allerdings bereits vollständig, sogar mit Quellenangabe, in dem Thread auf der zweiten Seite...
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bitte fügt das mal zum anderen thema ich bin mit handy drin.
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
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Telefon kann man auch einen anderen Ton nehmen aber alles andere sind ja Sachen die du nicht ändern kannst und solange man nicht hupt oder hämmert um Musik zu machen sind dad normale Dinge. Und es sind ja keine Musikinstrumente. Man darf nicht übertreiben und in der Mitte bleiben. Es dazu schon Fatawa aber die sagen kurz eben das was ich schon sagte.
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ukhti,
Ich zitiere aus einer Fatwa:
Zitat:With regard to alarm clocks and the like, if they have musical sounds then they are haraam, because of the general meaning of the evidence that indicates that musical instruments are haraam. But there is nothing wrong with an ordinary alarm clock.
In Bezug auf Alarm Glocken und dessen gleichen, ist das Urteil so, dass wenn sie einen Musikalischen Ton haben verboten sind, weil die Allgemeine Bedeutung für den Beweis deutet darauf hin, dass Musik Instrumente verboten sind. Aber es ist nichts falsches an einem gewöhnlichen Alarm.
Zitat:Shaykh Ibn ‘Uthaymeen (may Allaah have mercy on him) said: As for alarm clocks and the like that do not come under the prohibition, and things that are used beside doors to ask permission to enter – because some doors have a bell to ask permission to enter – there is also nothing wrong with these, and they do not come under this prohibition, because they are not hung around an animal’s neck and the like, and they do not create a tune which is the reason why the Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) forbade them. End quote. Sharh Riyadh al-Saaliheen (4/340-341).
Schaikh ibn uthaymeen rahimahullah sagte: Alarm Glocken und alle gleichen Dinge kommen nicht auf das Urteil, dass es verboten ist und Mittel die dazu dienen, dass man bittet hinter einer Tür rein zu kommen - da einige Türen Glocken haben um rein zu kommen - so ist das Urteil, dass daran ist nichts falsches ist und sie kommen nicht unter dem Verbot...
Zitat:The Standing Committee was asked: What is the kind of bell that is forbidden? Please note that there are electric bells that make sounds like birds, or bells on alarm clocks where one piece of metal strikes another, and other kinds.
They replied:
The bells that are used in houses, schools and so on are permissible, so long as they do not include anything haraam, such as resembling the church bells of the Christians, or have musical sounds. In that case they are haraam for that reason. End quote.
Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah (26/284).
Das ständige Komitee wurde gefragt: Welche Art von Glocken sind Verboten? Es gibt verschiedene Arten die Elektrische Glocken haben dessen Geräusch wie von Vögeln ist oder Alarm Glocken....
Sie antworteten:
Die Glocken die in Häusern, Schulen und dessen gleich benutzt werden sind erlaubt SOLANGE sie keine unerlaubten Dinge enthalten, so wie das ähneln der Christlichen Glocken, oder einen Musikalisches Geräusch haben. In diesem Fall ist es für diesen Grund verboten. -Zitat Ende
Und Allaah weiß es am besten.
http://islamqa.info/en/96588
Liebe Schwester, lass dich inschaallah durch solche Fatawa nicht verwirren. Leider weiß ich nicht so wirklich, wer Maher Bin Safer al-Qahtani ist... die Geschwister von IslamQA sind uns alhamdulilah gut bekannt und jeder soll für sich entscheiden. Ich mein, wenn man seinen Wecker durch einen Adhan austauschen kann, empfehle ich das zu tun, nur kann man das nicht bei allen Handys und noch viel weniger wenn man kein Smartphone besitzen möchte. Die Sache bei solchen Rechtssprüchen ist eben so, dass die Person bei jedem Gelehrten der uns richtig gut bekannt ist gelernt haben kann aber danach viele Fehler in der Aqidah bekam...
Vielleicht weiß der Bruder Abdur rRahman oder Abu Yahya näher wer dieser Schaikh ist
Wallaahu alem
Ich wünsche dir noch einen gesegneten und nutzreichen Tag
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Ich hatte doch gesagt dass diese nicht haram sind und ich habe vergessen zu erwähnen solangr sie nichts musikalisches enthalten. Viele Klingeltöne gehen nicht aber Alarm vom Wecker ein ganz normaler Wecker oder Haustüre oder sowas sind nicht haram. Und ein Gelehrter kann auch die Meinung haben dass alle haram sind kein Thema ist seine Meinung, aber die Mehrheit ist anderer Meinung. Sonst würde klopfen auch nicht geht was Abu Hanifa sagt. Laut bin Baz ist jener ungläubig geworden der absichtlich seinen Wecker für Fajr nicht stellt. Man darf nicht übertreiben und Feingefühl entwickeln.
PS: Bitte postet es doch in einem Thema zusammen wieso getrennt?
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Ich habs jetzt mal zusammengeführt, da sind Beweise für und dagegen und die Mehrheit der Gelehrten sagen, dass es kein Thema ist.
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Ich will nur dazu was fragen? Wenn Musik und Singen haram wäre zu was hat den bitte schön unser Propheten sws getanzt? Er selber hat an Festen getanzt und es wurde gesungen. Ich kann deswegen nicht verstehen wieso man sowas sagt. Gibt es umsonst all die Musik im Islam?
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Es ist eine Frechheit ohne gleichen zu behaupten unser Prophet saw. habe getanzt!! Bringe deinen Beweis (den es nicht gibt) dass er das tat!
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Weil du das Tanzen so verstehst wie Tanzen heute ist. Ich meine das ja nicht so ;) Sondern es gibt ja viele die sagen das man zur Musik dort wo das Wort Allah nicht vorkommt nicht Tanzen soll, aber unser Prophet saw sagte das man lieber in Allahs Namen tanzen und singen soll als in dem Namen von Şeytaan.
Der Prophet Muhammad hat nach zahlreichen Traditionen (hadith/ Pl. ahadith) der Sunna häufig Musik und Gesang zugehört, sich darüber gefreut oder andere daran gehindert, dies zu verbieten. Man findet sie z. B. bei al-Bukhari (gest. 870), Muslim (gest. um 875) und Ibn Abbas (gest. um 688). [1]
Musik hören, Singen und Tanzen sind demnach besonders bei festlichen Anlässen, wie dem Opferfest (Id al-Adha), Hochzeiten, Geburt und der Rückkehr von Reisenden sogar ausdrücklich erlaubt.
„Gewiss, Allah hatte Sängerinnen (qaina, Pl. qina) als sündig verurteilt, ebenso ihren Verkauf, ihren Preis und ihren Unterricht.“ [3]
Mit diesen Sängerinnen werden Alkoholgenuss, Unzucht, Ekstase und Lieder verbunden, deren Aussagen moralisch anstößig seien. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich persönlichen Erfahrungen der Theologen mit der Musikkultur ihrer Zeit auf ihre Urteile ausgewirkt haben. Einige Theologen stellen daher Bedingungen für ein erlaubtes Hören von Musik, andere sprechen dagegen ein pauschales Verbot von Gesang, Musik und Musikinstrumenten aus.
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