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Arbeiten in der Lebenshilfe
#1
Selamaleikum werrahmetullahi weberakatu
ich habe eine frage undzwar arbeite ich hamdulillah mit hijab in einem Wohnheim für Beeinträchtigte menschen dh sie haben auch im kognitiven bereich defizite das problem ist jetzt zb wenn einer von den Beeinträchtigten mir die hand gibt oder mich an der hand fest hält um etwas zu zeigen, sollte ich es vermeiden und wie ist das urteil zb wenn ich mit ihnen zur toilette gehen muss oder sie baden muss??? ist es erlaubt weil sie haben ja wie gesagt im kognitiven bereich auch defizite?? Und gilt das dann als sünde überhaupt??

BARAK ALLAHU fikum
wesselamaleikum werrahmetullai weberakatu
#2
Salam

sind es ältere Menschen (pflegebedürtige) oder schwerbehinderte Menschen (wie ich blind)? Denn eine blinde Person muss ja (solange sie noch nicht mobil ist) zwangsläufig an die Hand genommen und geführt werden, bis sie den Weg alleine kann. Wasalam
#3
Rosenstern schrieb:Salam

sind es ältere Menschen (pflegebedürtige) oder schwerbehinderte Menschen (wie ich blind)? Denn eine blinde Person muss ja (solange sie noch nicht mobil ist) zwangsläufig an die Hand genommen und geführt werden, bis sie den Weg alleine kann. Wasalam

wa aleikuselam u´khti das sind schon pflegebedürftigte menschen plus schwerbehindert aber blind sind sie nicht!

wésselam
#4
Es-Selamu aleykum wr wb

@Sumeyya_bint_Uthman

Ich bitte dich um entschuldigung wenn ich mit meiner Frage dir zuvor komme. Mich interesiert eine besondere Sache bei der Schwester Rosenstern...

@Rosenstern

Sehr verehrte Schwester Rosenstern,

ich verfolge seit einiger Zeit deine Beiträge, auch zur Zeit meiner Moderation hier im Forum. Ich weiß das du blind bist und, ich habe mich immer wieder gefragt, darüber gegrübelt aber, ich habe nicht herausfinden können wie du es schafst ohne zu sehen die Beiträge zu lesen bzw. zu verstehen.

Ich als sehender Mensch, habe seit ca. 2 Wochen eine Verletzung zwischen Augapfel und Pupille, bin total eingeschränkt nur mit einem Auge die Welt zu sehen, also Mono(kann auch mal lustig werden mit einem Auge). Aber du bist komplett Blind. Aus diesem Grunde wollte ich wissen, welches Hilfsmittel du benutzt um die Texte zu verstehen?

Wer oder was liest dir die Texte vor???...

PS: Wenn ich mit meiner Frage eine deiner Grenzen(persönliche, emotionale) überschritten habe, bitte ich um Verzeihung.

Es-Selamu aleykum wr wb
#5
Salam Mein Bruder im Islam!

unter meiner Tastatur ist eine Braillezeile (wie ein Brett) an der Vorderseite ist so'ne Art Leiste, wo die Blindenschrift erscheint, sofern ich lese/schreibe und durch das Jawsprogramm, was neben der Brailleschrift auch die Sprachausgabe ermöglicht, höre ich (durch 2 Boxen) auch jeden Buchstaben, den ich tippe oder jeden Text, den ich lese. In so'nem Heim, wo es ältere (aber keine blinden) Menschen gibt, hätte ichs in vielerlei Hinsicht ja dann einfacher und wäre nicht so auf Hilfe angewiesen, wie gebadet zu werden oder ähnliches. :hamd: Wünsche solchen Menschen und denen, die dort arbeiten, ganz viel Liebe und Kraft durch Allah :swt:

Eure Schwester Songül
#6
BarakALLAHu feek und vielen Dank für dene Antwort...wie die Technologie einigen Menschen ein Rahma sein kann, subhanALLAH. Möge ALLAH(c.c.) dir dein Augenlicht wieder zurück geben und seine Rahma unaufhörlich auf dich regnen lassen, amin.

Ich beneide und bewundere Menschen die in solchen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Behinderderten- und Altenheime arbeiten. Möge ALLAH(c.c.) diesen Menschen Kraft und Ausdauer geben, amin.

Mir wird schon komisch wenn ich Krankenhaus höre, noch schlimmer wird es wenn ich in´s Krankenhaus muss.

Es-Selamu aleykum wr wb
#7
Salam

interessantes thema, hat mich auch interessiert...

ein kleiner auszug aus einer fatwa

The evidence that it is permissible for the woman to work outside the home in a field where there is a need for her work, as long as she adheres to the conditions prescribed by sharee’ah,...

But this permission is given on the condition that this work does not affect her duties towards her own home, husband and children, and that she has her husband’s permission, because these duties are her individual duties (fard ‘ayn), which take precedence over her responsibilities towards the community (fard kifaayah). When there is any conflict, her individual duties must come first. (Al-Mufassal by ‘Abd al-Kareem, 4/272).

Another hadeeth which describes Muslim women at the beginning of Islam practising a profession was narrated by Hafsah, concerning a woman who used to treat the wounded. Al-Bukhaari, may Allaah have mercy on him, reported in his Saheeh that Hafsah said: “A woman came and stayed at the fort of Bani Khalaf, and told us about her sister. Her sister’s husband used to go out on military campaigns with the Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him). He had been on twelve campaigns, and she (his wife) had accompanied him on six. She said, ‘We used to treat the wounded and take care of the sick…’” (Reported by al-Bukhaari, no. 313).

But a woman’s work as a nurse or doctor is regulated by the rules indicated in other Islamic texts. Al-Haafiz ibn Hajar, may Allaah have mercy on him, commenting on the above hadeeth, mentioned some of these conditions: “What we learn from this hadeeth is that a woman is allowed to offer medical treatment to a non-mahram man (one to whom she is not related), so long as this takes the form of bringing medicine to him, for example, or other forms of indirect treatment (i.e. with no touching or direct contact involved) – except in cases where it is necessary and there is no fear of temptation (such as in an emergency situation or in the event of a disaster).”

If a woman works in complete hijaab, without touching a male patient, or being alone with him in any way, and as long as there is no fear that she may be the cause of temptation or be tempted herself, and she is not neglecting a more essential duty such as taking care of her husband or children, and she has the permission of her guardian, then it is permissible for her to work. In principle, men should be treated by male doctors and nurses, and women by female doctors and nurses. There should be no mixing of the sexes in medical treatment, except when it is necessary and as long as there is no fear of temptation. And Allaah knows best.

Islam Q&A
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://www.islam-qa.com/en/ref/286/nurse

eine kurze inhaltsangabe für die geschwister die "nix verstehen" ;-)

es ist der frau erlaubt ausserhalb des hauses zu arbeiten, solange die tätigkeit den richtlinien der sharia entspricht

aber diese erlaubnis ist nur gegeben, wenn sie ihren ehemann, ihre kinder sowie ihren haushalt nicht vernachlässigt und die erlaubnis von ihrem ehemann besitzt,
ihre individuellen pflichten(haushalt etc) stehen über den kollektiven pflichten(in diesem fall; das versorgen von verletzten bzw beeinträchtigten), solange es nícht zum konflikt dieser beiden pflichten kommt, sei es ihr erlaubt

eine ahadith, die von frauen bei ihrer ausübung von berufen berichtet, ist von hafsa :raha: und von al-bukhaari überliefert
hafsa sagte: eine frau kam und blieb bei der festung von bani khalaf und erzählte uns von ihrer schwester. der mann ihrer schwester zog mit dem propheten Sas in schlachten, er nahm an 12 teil und seine frau (ihre schwester) nahm an 6 teil. sie (die schwester) erzählte weiter: wie behandelten die verletzten und kümmerten uns um die kranken...

was wir von dieser ahadith lernen...
die ausübung der berufe krankenschwester und arzt für eine frau unterliegt islamischen regularien,
Al-Haafiz ibn Hajar rahimuallah sagte: wir lernen aus dieser oben genannten ahadith, das es einer frau gestattet ist einen nicht-mahram(mann) medizinisch zu versorgen, solange es bei der form von zum beisspiel der überbringung von medizin bleibt oder andere formen von indirkter behandlung (inkl. dem berühren), ausser in extem oder notfall situationen, in dem es unbedingt erforderlich ist, da keine möglichkeit vorhanden ist und es keine gefahr von verführung gibt

eine frau die hajib trägt, ohne einen patienten(männlich) zu berühren, ohne mit ihm alleine in einem raum zu sein und so lange es keine gefahr für sie und für ihn gibt der verführung zum opfer zu fallen und sie ihre häuslichen pflichten nicht vernachlässigt und sie die erlaubnis von ihrem ehemann besitzt, dann ist es ihr gestattet zu arbeiten. die richtschnur sollte aber sein, das eine krankenschwester nur weibliche patienten behandelt und eine ärztin nur weibliche patienten behandelt. es sollte nicht zur vermischung der geschlechter kommen, ausser es besteht keine möglichkeit und diese ist frei von verführung. allah weiss es am besten

für übersetzungsfehler möge mir allah :swt: vergeben und inscha allah werden mich die geschwister darauf hinweisen

wie der bruder schreibt, schick deine anfrage an http://www.islam-fetwa.de um eine eindeutige antwort zu erhalten







Wasalam
#8
ich nix verstehen
#9
Abd EL-Ghafur schrieb:BarakALLAHu feek und vielen Dank für dene Antwort...wie die Technologie einigen Menschen ein Rahma sein kann, subhanALLAH. Möge ALLAH(c.c.) dir dein Augenlicht wieder zurück geben und seine Rahma unaufhörlich auf dich regnen lassen, amin.

Ich beneide und bewundere Menschen die in solchen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Behinderderten- und Altenheime arbeiten. Möge ALLAH(c.c.) diesen Menschen Kraft und Ausdauer geben, amin.

Mir wird schon komisch wenn ich Krankenhaus höre, noch schlimmer wird es wenn ich in´s Krankenhaus muss.

Es-Selamu aleykum wr wb

kein problem akhi khayr inshaA´LLAh hmm wann könnte ich eine antwort bekommen auif meine frage weil es ist mir ziemlich wichtig hab auch ein schlechtes gewissen subhanALAH ich arbeite zwar in dieser einrichtung aber hab halt zweifel das ich eine sünde mache aufgrund der oben genannten ereignisse khayr inshaALLAH macht dua für mich !!

fi amanillah
wesselamaleykum werrahmetulahiw eberakatu
  


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